sie sind dennoch Beamte, und somit Teil der Exekutiven.
Nur weil da „Justiz“ vorsteht, ändert das nichts daran;
Nur für dich: ich bin auch kein Polizist und habe keine polizeilichen Rechte außerhalb meines Tätigkeitsbereiches - dennoch bin ich teil der „ausführenden Gewalt“.
und zur Erläuterung:
Legislative: macht Gesetze (also Parlament)
Exekutive: führt Gesetze aus
Legislative: spricht Recht - und das tun auch "Justiz"vollzugsbeamte nicht. Die führen ganz einfach die Dinge aus, die im Gesetz stehen.
grds. richtig, aber mW bestimmen die Länder, wer von ihren Beamten auch außerhalb des Dienstes berechtigt ist, Waffen zu führen. Es soll ja auch Fälle geben, wo Justizvollzugsbeamte Straftäter o.ä. zum Gericht oder in ein Gefängnis überführen müssen - da Tragen die Waffen. Möglich ist es, dass man in speziellen Fällen den Beamten erlaubt, diese mit nach Hause zu nehmen - soooo genau kenn ich mich da nicht aus.