Haben JVA-Beamte Hoheitsbefugnis wie die Polizei?

Hallo liebe www Community,

ein Kommilitone und ich fragen uns, ob ein JVA-Beamter (Judi.) genau die gleichen Befugnisse hat, wie ein Polizist (Exeku.)? Also privat grundsätzlich eine Pistole tragen, sich selbst in den Dienst versetzen und hoheitliche Maßnahmen ergreifen darf?

LG! (-:

Auch ein JVA-Mitarbeiter gehört der Executiven an - und nicht der Judikativen; das sind nur Richter.
Die Hoheitsbefugnisse richten sich nach dem Landesrecht.
Falls der Mitarbeiter aber Beamter ist, gelten für ihn natürlich die landesrechtlichen Beamtenvorschriften - also auch die Möglichkeit, sich in Dienst zu versetzen.
Das Tragen von Waffen ist ebenfalls im Landesrecht geregelt.

Vielen Dank, werden uns dort dann weiter einlesen!

Da bin ich mir nicht so sicher. Was ich gefunden habe war nur im Zusammenhang mit Polizisten, nicht mit Justizvollzugsbeamten.

Da erlaube ich mir ernsthaft dem bisherigen Beitrag zu widersprechen.

JVA-Mitarbeiter sind Justizvollzugsbeamte, ohne polizeiliche Rechte außerhalb des Tätigkeitsbereichs.
D.h. auch das Tragen einer Waffe im zivilen Bereich unterliegt dem Waffengesetz und wird nicht auf den Landesebenen verschiedentlich geregelt.
Infos gibt es im Google unter https://www.juraforum.de/lexikon/exekutive und https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsbeamter, sowie geltendes Waffenrecht.
Gruß
Sch

Wenn du schon selber Wikipedia als Quelle angibst:

Nun du.

ich bin weder Polizist noch Justizvollzugsbeamter - und kann im Rahmen meiner Zuständigkeit mich selbst jederzeit in Dienst versetzen, wenn es erforderlich ist.
(wo diese Eilbedürftigkeit bei nem Justizvollzugsbamten liegen soll, kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber das war ja auch nicht die Frage)

sie sind dennoch Beamte, und somit Teil der Exekutiven.
Nur weil da „Justiz“ vorsteht, ändert das nichts daran;
Nur für dich: ich bin auch kein Polizist und habe keine polizeilichen Rechte außerhalb meines Tätigkeitsbereiches - dennoch bin ich teil der „ausführenden Gewalt“.
und zur Erläuterung:
Legislative: macht Gesetze (also Parlament)
Exekutive: führt Gesetze aus
Legislative: spricht Recht - und das tun auch "Justiz"vollzugsbeamte nicht. Die führen ganz einfach die Dinge aus, die im Gesetz stehen.

grds. richtig, aber mW bestimmen die Länder, wer von ihren Beamten auch außerhalb des Dienstes berechtigt ist, Waffen zu führen. Es soll ja auch Fälle geben, wo Justizvollzugsbeamte Straftäter o.ä. zum Gericht oder in ein Gefängnis überführen müssen - da Tragen die Waffen. Möglich ist es, dass man in speziellen Fällen den Beamten erlaubt, diese mit nach Hause zu nehmen - soooo genau kenn ich mich da nicht aus.

Kommt grad zur Arbeit und sieht einen oben auf der Mauer?

1 Like

Tue ich auch nicht widersprechen. Hab bisher mit dieser Spezies Mensch noch nichts zu tun gehabt und das soll in der Zukunft auch so bleiben.
Anmerkung: Finanzamtfuzzis sind auch Beamte, aber mit einer .45-er an der A-Backe…, dann lieber Karneval in Köle.

Hi
dat war von mir kein Weissheitszahn, nur ein Tipp, wo nachgeschaut werden könnte. Und so , in Vorbeigehen war es mir zu viel Text, Frühstückbrötchen war mir in dem Moment wichtiger.
Frohe Weihnacht

Es ging um die Versetzung in den Dienst, die u. a. die Verwendung einer Waffe erlaubt!