Haben wir es nicht immer gewuß?

Tag Raimund,

Na, vielleicht hat jemand eine Statistik.

bei Gewalttaten in der Familie kann jede Statistik nur als bessere Lüge gewertet werden.

Gruß
Christian

Und warum in diesem Brett? Weil wir eine so entsetzlich
verbohrte Familienministerin haben. Vermutete Reaktion: Alles
nur Notwehr! Wird schon seine Gründe haben!

Warum hat dann das Bundesfamilienministerium am 01.11.2001 ein Pilotprojekt zum Thema „Gewalt gegen Männer“ ausgeschrieben?

Richtig ist, dass die Konzentration auf Gewalt gegen Frauen liegt, da diese Gewalt überwiegt. Aber die andere Gewalt wird vom Bundesfamilienministerium nicht übersehen.

Das Gewaltschutzgesetz, das im letzten Jahr verabschiedet wurde, steht eindeutig unter der Parole: „Wer (im Eheleben) schlägt, fliegt (aus der gemeinsamen Wohnung.“ Das sind überwiegend Männer, können aber auch Frauen sein.

hallo Heinrich,
hier ist ein erstes Teilergebnis:

1.9 Im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Bundesrückerstattungsgesetz, dem Abkommen mit Israel und diversen Globalverträgen u. ä. sowie nach den Härteregelungen) hat die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1997 rund 102,1 Mrd. DM gezahlt. Rund 80 v. H. der Leistungen (ca. 81,7 Mrd. DM) gingen ins Ausland.
Auszug aus einer Antwort auf eine Freage, die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, wie folgt (Berlin, 9. März 2000, Az. VB2 - O 1266 B - 7/00)beantwortete.

Da diese Zahlen von ihm teilweise nur geschätzt wurden (Wortlaut:smiley:ie finanziellen Auswirkungen geschehenen NS-Unrechtes und des Zweiten Weltkrieges insgesamt zu erfassen, ist unmöglich. Die nachfolgende Aufstellung kann daher nur unvollständig sein. Sie beruht zum einen auf haushaltsmäßig erfaßten monetären Leistungen, die, wegen der gesetzlichen Vorgaben, regelmäßig nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schadens im Einzelfall wiedergeben, zum anderen auf nicht amtlichen Quellen und/oder Schätzungen…usw.) kann diese Summe noch höher liegen.

Insgesamt hat nach seiner Aufstellung Deutschland (incl. der DDR):
755,9 Mrd. DM

Wiedergutmachung geleistet. Man muss sich mal diese Summe auf der Zunge zergehen lassen! Was hätte dafür alles in Deutschland geleistet werden können! Unser Rentensystem wäre mit dem kleinen Finger saniert worden.

Aber ich suche noch weiter!
Vielleicht schaffe ich es noch, die Billion zu erreichen
Grüße
Raimund

Hi!

hier ist ein erstes Teilergebnis:

1.9 Im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen
Unrechts (Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem
Bundesrückerstattungsgesetz, dem Abkommen mit Israel und
diversen Globalverträgen u. ä. sowie nach den Härteregelungen)
hat die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1997 rund 102,1
Mrd. DM gezahlt. Rund 80 v. H. der Leistungen (ca. 81,7 Mrd.
DM) gingen ins Ausland.

Die Zahlen wurden bereits genannt (siehe weiter unten) und sind keine neuen Erkenntnisse.

Insgesamt hat nach seiner Aufstellung Deutschland (incl. der
DDR):
755,9 Mrd. DM

Wiedergutmachung geleistet. Man muss sich mal diese Summe auf
der Zunge zergehen lassen! Was hätte dafür alles in
Deutschland geleistet werden können! Unser Rentensystem wäre
mit dem kleinen Finger saniert worden.

755,9 Mrd DM an Zahlungen?
Oder steckt da auch die ganze Demontage durch die Sowjetunion drin? Vielleicht auch noch die Berechnung von Arbeitslohn von deportierten Deutschen? Mir sieht das sehr nach einer willkürlich gewählten Hausnummer aus von einem Irgendjemand aus. Wie setzt sich diese Summe zusammen? Gehört da etwa auch die „Resteverwertung“ deutschen Kriegsmaterials dazu (in einigen Ländern wurden deutsche Panzer, Flugzeuge und Schiffe des Krieges weiter genutzt).

Aber ich suche noch weiter!
Vielleicht schaffe ich es noch, die Billion zu erreichen

Die Billion ist sekundär. Ich möchte wissen, ob der Staat Israel - so wie von dir behauptet - offizielle Zuwendungen in Höhe von 200 Milliarden DM von D bekommen hat. Die Wirtschaftsdemontage durch die UdSSR, GB, USA, FRA etc. sind keine Zahlungen an Israel (ich würde das noch nicht einmal als Wiedergutmachung bezeichnen).

Grüße
Heinrich

Quellenstudium
Hallo Raimund
Die von dir genannte Zahl von 755,9 Mia DM betrifft nur die innerstaatlichen Entschädigungsleistungen! Also die Entschädigungsleistungen, welche an DEUTSCHE!!! flossen.

Ans Ausland flossen nach dieser Aufstellung ca 215 Mia DM incl. Enteignetem Vermögen, Arbeitsleistung, Materialentnahmen und Demontagen…

Tja, wo sind denn jetzt die 200 Mia an Israel…
*such such such*

By the way: Ich hab mit Google einfach nach dem Aktenzeichen gesucht und bin vermutlich bei der gleichen Quelle wie du rausgekommen… :-///

Gruß
Mike *Kontrolletti* Hammer

Hi Mike!

Die von dir genannte Zahl von 755,9 Mia DM betrifft nur die
innerstaatlichen Entschädigungsleistungen! Also die
Entschädigungsleistungen, welche an DEUTSCHE!!! flossen.

Ans Ausland flossen nach dieser Aufstellung ca 215 Mia DM
incl. Enteignetem Vermögen, Arbeitsleistung, Materialentnahmen
und Demontagen…

Ich habe mir diese Quelle auch mal angesehen. Beim Untertitel der Überschrift bin ich etwas mißtrauisch geworden: „Ersatzblatt für fehlende oder verfälschte Schulbücher“. Klingt schon mal nicht besonders überzeugend.

Bei Durchsicht der einzelnen Positionen bin ich des öfteren ins Stutzen gekommen:

Punkt 1.11: Leistungen der Bundesrepublik nach Art. 4 Londoner Schuldenabkommen, durch die Vorkriegsschulden des Reiches erfüllt wurden; sie betrugen insgesamt 14 Mrd. DM.

Wieso ist eine Vorkriegsschuldentilgung jetzt eine Reparation?

Hübsch fand ich auch Reparationszahlungen in Form von „Beutekunst“ und „Zahlungsleistungen aus erbeuteten Banknoten“ (Punkte 2.1 und 2.3). Nazi-Deutschland plündert die besetzten Staaten aus, und als das Beutegut an die Siegermächte fällt, landet es als Position in der Reparationsliste. Sehr kreative Buchhaltung, muß ich schon sagen.

Grüße
Heinrich

Hier ist die gesamte BRD-Antwort
(der Fettdruck von 1.9 ist von mir zur Hervorhebung gemacht worden.)
Antwort der Bundesregierung:

"Die erbetenen Angaben über den Wert deutscher Reparationsleistungen nach dem Zweiten Weltkrieg sind in der gewünschten Form nicht möglich, da dem Bund entsprechendes Zahlenmaterial darüber nicht vorliegt. Das Ergebnis bisheriger Recherchen über die finanziellen Auswirkungen des Krieges ist der beigefügten Zusammenstellung der „Kriegsfolgeleistungen insgesamt“ (Stand 31. Dezember 1997) zu entnehmen, die damit auch einen Überblick über die Reparationen Deutschlands gibt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat es - zumindest für die Bundesrepublik Deutschland - keine dem Versailler Vertrag vergleichbaren Reparationsregelungen und damit auch keine nachvollziehbaren längerfristigen Reparationszahlungen gegeben. Vielmehr haben die Siegermächte einseitig Reparationen entnommen. Verbindliche Aufzeichnungen darüber gibt es nicht. Verbindliche Angaben über von der ehemaligen DDR erbrachte Reparationen können ebenfalls nicht gemacht werden. Ebenso wenig können definitive Angaben zu den einzelnen Arten der von Deutschland erbrachten Reparationen oder gar eine Aufteilung nach deren damaligem und heutigem Wert gemacht werden. Lediglich in Form einer Zusammenfassung der in diesem Zusammenhang relevanten Bereiche, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann ein Überblick über deutsche Reparationen und andere in dieser Beziehung bedeutsame Leistungen nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben werden.

Die über Reparationen verfügbaren Zahlen sind nicht authentisch und beruhen im Wesentlichen auf Schätzungen, da der Bund erforderlichenfalls auch nur auf die Literatur zurückgreifen kann, die den meisten wissenschaftlichen Bibliotheken zur Verfügung steht. Darüber hinaus enthält die Zusammenstellung der Kriegsfolgeleistungen weitere Leistungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Krieges, zu denen beispielsweise die im Rahmen des Lastenausgleichs gewährten Hilfen gehören. Auch insoweit liegen jedoch nur Zahlen aus einzelnen Bereichen vor. Der gesamte Wert der von den Siegermächten in unmittelbarem Zugriff genommenen Vermögenswerte sowie anderer deutscher Leistungen konnte bislang nicht festgestellt werden und wird nach Lage der Dinge wohl auch nicht mehr annähernd genau zu erfassen sein."

Bundesministerium der Finanzen -
Anlage

Kriegsfolgeleistungen insgesamt

(Stand: 31. Dezember 1997)

Die finanziellen Auswirkungen geschehenen NS-Unrechtes und des Zweiten Weltkrieges insgesamt zu erfassen, ist unmöglich. Die nachfolgende Aufstellung kann daher nur unvollständig sein. Sie beruht zum einen auf haushaltsmäßig erfaßten monetären Leistungen, die, wegen der gesetzlichen Vorgaben, regelmäßig nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schadens im Einzelfall wiedergeben, zum anderen auf nicht amtlichen Quellen und/oder Schätzungen.

Die Zusammenstellung berücksichtigt z.B. - soweit feststellbar - sowohl die eigenverantwortlichen Entnahmen der Siegermächte aus den Besatzungszonen, Reparations- und Restitutionsleistungen der Bundesrepublik Deutschland auf Grund gesetzlicher Vorgaben und zwischenstaatlicher Vereinbarungen, Leistungen aus dem Bereich der Kriegsopferversorgung sowie der Wiedergutmachung und Entschädigung von NS-Unrecht nach innerstaatlichem Recht.

Unter dem Vorbehalt, daß die zur Verfügung stehenden Zahlen zum Teil unvollständig sind, oft nur auf Schätzungen und/oder nicht amtlichen Quellen beruhen und somit weder absolute Genauigkeit beanspruchen können noch als offizielle Aussagen gewertet werden dürfen, ist, ohne Berücksichtigung der umfangreichen Gebietsverluste mit ihrer wirtschaftlichen Kapazität, von folgenden bisherigen Leistungen auszugehen:

I

Deutsche Restitutions-, Reparations- und Entschädigungsleistungen (ohne innerstaatliche Leistungen, vgl. dazu II.)

  1. Westliche Besatzungszonen

Die von der Pariser Reparationskonferenz 1946 für die Abrechnung der Reparationen in der „Westzone“ (d. h. Bundesrepublik Deutschland und westliches Auslandsvermögen) eingesetzte Inter-Alliierte Reparationsagentur (IARA) hat in ihrem Abschlußbericht im Jahre 1961 die von ihr erfaßten und verteilten Werte auf rund 520 Mio. Dollar nach dem Kurswert von 1938 beziffert. Diese Zahl ist jedoch zu niedrig gegriffen. Ausgegangen werden muß hier von folgenden Leistungen:

1.1 Ablieferung von Münzen und Barren aus Edelmetall sowie ausländischen Valuten (Proklamation der Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte vom 20. September 1945, Abschnitt V Nr. 15; ABl. des Kontrollrates Nr. 1, S. 8 - 19): Wert nicht bekannt.

1.2 Restitution von Vermögensgegenständen; Dienstleistungen zur Wiederherstellung zerstörter Gegenstände und Beseitigung von Schäden (Proklamation vom 20. September 1945, Abschnitt VI).

1.3 Entnahme von lndustrieausrüstungen, anderen Ausrüstungsgütern und Handelsschiffen (Pariser Abkommen vom 14. Januar 1946, Art. 1, Kategorie B). In der Begründung zum Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 (BT- Drucksache V/2432 vom 23. Dezember 1967, S. 77 ff.) werden die Reparations- und Restitutionsschäden im Bundesgebiet auf insgesamt 4,782 Mrd. RM (Wert 1938) geschätzt.

1.4 Holz- und sonstige Zwangsexporte aus der laufenden Produktion: 0,4 Mrd. RM (BT-Drucksache V/2432, S. 77 ff.).

1.5 Urheberrechte: 0,1 Mrd. RM (BT-Drucksache V/2432, S. 77 ff.).

1.6 Beschlagnahme gewerblicher Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Handelsmarken) sowie Herstellungsverfahren und Forschungsergebnisse im In- und Ausland (Londoner Abkommen über die Behandlung deutscher Patente vom 27. Juli 1946): Nach einer Schätzung der Notgemeinschaft für reparationsgeschädigte Industrie vom Frühjahr 1951 betrug der Wert der im gesamten Reichsgebiet beschlagnahmten Patente und Gebrauchsmuster 12 - 15 Mrd. RM und der Wert der Warenzeichen etwa 3 Mrd. RM; der Gesamtwert der im In- und Ausland beschlagnahmten deutschen Schutzrechte wird mit 17 - 20 Mrd. RM angegeben, davon kamen ⅔ den westlichen Siegerländern und ⅓ der Sowjetunion zugute (Am Abend der Demontage - Sechs Jahre Reparationspolitik, herausgegeben vom Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung, Bremen 1951, S. 125 f.).

1.7 Reparationsschäden in den deutschen Ostgebieten, Umsiedlungsschäden (ohne Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) i. d. F. vom 2. Juni 1993; vgl. BT-Drucksache V/2432, S. 77 f., Tabelle Nr. 1 c), d), f) und h): 1,312 Mrd. RM.

1.8 Einsatz deutschen Auslandsvermögens einschließlich Vermögen im neutralen Ausland (vgl. Kontrollratsgesetz Nr. 5 vom 30. Oktober 1945, ABl. des KR Nr. 2, S. 27 - 31). Die Abrechnung erfolgte nach den Richtlinien der IARA vom 21. November 1947 (vgl. Böhmer-Duden-Janssen, Deutsches Vermögen im Ausland, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Bd. 1. S. 20 ff.; Bd. 3, S. 26 ff.). Erfaßt wurden Grundbesitz, Unternehmen, Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (Aktien usw.), gewerbliche Schutzrechte sowie Guthaben. Der Wert (ohne gewerbliche Schutzrechte, vgl. dazu oben Nr. 1.6) wird in der Begründung zum Reparationsschädengesetz (BT-Drucksache V/2432, Tabelle S. 78 Nr. 1 e) mit 13,042 Mrd. RM angegeben.

Summe 1.1 - 1.8 (Wert 1938, soweit bezifferbar): 39,636 Mrd. RM

1.9 Im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Bundesrückerstattungsgesetz, dem Abkommen mit Israel und diversen Globalverträgen u. ä. sowie nach den Härteregelungen) hat die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1997 rund 102,1 Mrd. DM gezahlt. Rund 80 v. H. der Leistungen (ca. 81,7 Mrd. DM) gingen ins Ausland.

Hierin sind Leistungen in Milliardenhöhe für Wiedergutmachung in der Sozialversicherung und in der Kriegsopferversorgung nicht erfaßt; soweit sind genaue Zahlen statistisch nicht feststellbar.

Darüber hinaus wurden Leistungen zur Entschädigung der luxemburgischen, elsässischen und lothringischen Zwangsrekrutierten in Höhe von etwa 0,3 Mrd. DM erbracht.

1.10 Den Republiken Estland (1995) und Litauen (1996) wurden je 2 Mio. DM für die Unterstützung humanitärer Investitionen zur Verfügung gestellt, die den individuellen Bedürfnissen von dortigen NS-Opfern nahe kommen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Republik Lettland steht noch aus. Individualentschädigungen werden über die Stiftungen „Verständigung und Aussöhnung“ in Moskau (Republiken Lettland und Litauen) und Minsk (Republik Estland) abgewickelt.

1.11 Zu berücksichtigen sind ferner die Leistungen der Bundesrepublik nach Art. 4 Londoner Schuldenabkommen, durch die Vorkriegsschulden des Reiches erfüllt wurden; sie betrugen insgesamt 14 Mrd. DM.

Summe 1.9 - 1.11 (soweit bezifferbar): 96,0 Mrd. DM

Auf Grund einer Verpflichtungsermächtigung im Bundeshaushaltsplan 1997 stellt die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1998 bis 2000 einen Betrag in Höhe von insgesamt 80 Mio. DM für Zuschüsse an einzurichtende Stiftungen „Verständigung und Aussöhnung“ in den mittel- und osteuropäischen Staaten zur Verfügung, mit denen Globalentschädigungsabkommen bislang noch nicht geschlossen wurden.

Darüber hinaus wird die Bundesrepublik Deutschland dem 1997 errichteten Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds einen Betrag in Höhe von 140 Mio. DM zur Verfügung stellen. Die Mittel werden der Finanzierung von Projekten gemeinsamen Interesses dienen. In Betracht kommende Projekte sollen insbesondere Opfern nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen zugute kommen.

  1. Sowjetische Besatzungszone

Der Wert der Entnahmen aus der Sowjetzone und späteren DDR betrug nach Schätzungen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen (vgl. DDR- Handbuch, herausgegeben vom BM für innerdeutsche Beziehungen, Bd. 2, 3. Auflage, Köln 1985, Stichwort „Reparation“) insgesamt 66,4 Mrd. Mark (der DDR). Nach kritischer Auswertung dieser Unterlagen schlüsseln sich die geschätzten Beträge der Reparationsleistungen seit Kriegsende bis 1953 wie folgt auf:

2.1 Verluste an Sach- und Kunstwerten durch Beuteaktionen: 2,00 Mrd. Mark

2.2 Verluste durch Demontagen: 5,00 Mrd. Mark

2.3 Leistungen, die mit erbeuteten Banknoten bezahlt wurden: 6,00 Mrd. Mark

2.4 Leistungen, die mit Besatzungsgeld bezahlt wurden: 9,00 Mrd. Mark

2.5 Warenlieferungen aus der laufenden Produktion, soweit sie über R.-Konten verrechnet wurden: 34,70 Mrd. Mark

2.6 Nebenkosten der R.-Lieferungen: 2,85 Mrd. Mark

2.7 Stopp-Preissubventionen an deutsche und SAG-Betriebe für R.-Lieferungen: 3,30 Mrd. Mark

2.8 Ausstattung der SAG-Betriebe mit Umlaufmitteln (vor 1950) und Kapitalentzug 1952/53: 1,00 Mrd. Mark

2.9 . Rückkauf der SAG-Betriebe: 2,55 Mrd. Mark

Summe 2.1 - 2.9: 66,40 Mrd. Mark

Bei einem Dollarkurs von 4,20 betrug die Gesamtentnahme aus der Sowjetzone bzw. DDR bis 1953 15,8 Mrd. Dollar. In dieser Zusammenstellung sind nicht enthalten: rund 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953, der Nutzen aus der Arbeitsleistung nach der Sowjetunion verbrachter deutscher Spezialisten und der Kriegsgefangenen, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der DDR und aus der Auswertung deutscher Patente (etwa 6 Mrd. RM, vgl. Nr. 1.6).

II

Innerstaatliche Leistungen

Die folgenden Leistungen sind oder waren für kriegsbedingte Personenschäden und Vermögensverluste (einschließlich der Vermögensverluste in den Ostgebieten) und zum Ausgleich indirekter Kriegsfolgen deutscher Staatsangehöriger bestimmt:

  1. Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (vgl. I. Nr. 1.9): 20,4 Mrd. DM

  2. Lastenausgleich (einschließlich Reparationsschäden und Restitutionsschäden): 143,5 Mrd. DM

  3. Allgemeines Kriegsfolgengesetz (Leistungen an durch das Reich geschädigte Personen einschließlich Leistungen nach § 233a SGB VI und zur Beseitigung von Gefahren im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG): 3,8 Mrd. DM

  4. Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz: 2,8 Mrd. DM

  5. Häftlingshilfegesetz: 2,7 Mrd. DM

  6. Kriegsopferversorgung (Bundesversorgungsgesetz inklusive aller Nebengesetze): 405,7 Mrd. DM

  7. Versorgung nach Art. 131 GG (einschließlich Leistungen nach § 233a SGB VI): 173,6 Mrd. DM

  8. Leistungen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (ohne Vertriebenenzuwendung, vgl. hierzu 9.): 0,44 Mrd. DM

  9. Vertriebenenzuwendungsgesetz: 2,1 Mrd. DM

  10. Bundesvertriebenengesetz: 0,9 Mrd. DM

Summe 1. - 10.: 755,9 Mrd. DM

In den vorgenannten Leistungen sind auch solche enthalten, die auf Grund der Überleitung einzelner Regelungen auf das Beitrittsgebiet dort nach der Wiedervereinigung erbracht wurden.

In welcher Höhe von Kriegsende bis zur Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR nach dort geltendem Recht Leistungen erbracht wurden, ist nicht bezifferbar; die Leistungen erreichen bei weitem nicht die westdeutschen Leistungen.

III

Private Initiativen, die im Zusammenhang mit Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkrieges ergriffen wurden:

Folgende Unternehmen haben im Hinblick auf die seinerzeit dort eingesetzten Zwangsarbeiter Zahlungen an die Conference on Material Claims against Germany - Claims Conference -, das Deutsche Rote Kreuz und weitere Verbände geleistet (BT-Drucksache 11/6286):

  1. IG Farbenindustrie: 27,0 Mio. DM
  2. Krupp: 10,0 Mio. DM
  3. AEG: 4,0 Mio. DM
  4. Siemens: 7,0 Mio. DM
  5. Rheinmetall: 2,5 Mio. DM
  6. Feldmühle Nobel AG
    (als Rechtsnachfolgerin der Friedrich Flick
    Industrieverwaltung KG a.A.): 5,0 Mio. DM
  7. Daimler Benz AG: 20,0 Mio. DM

Summe 1. - 7.: 75,5 Mio. DM

Ich habe also nicht behauptet, dass D 755 Milliarden an Israel bezahlt hat, sondern das die insgesamten Kosten der Wiedergutmachung wären… soweit man sie überhaupt nachvollziehen kann. Es hat in der Menschheitsgeschichte noch nie einen Staat gegeben, der für eine Teilschuld an einem Krieg so zur Kasse gebeten wurde. Und trotzdem noch lebt!!! Für diese Summe könnten mehrere Staaten Jahrzehnte davon leben.

Des weiteren geht daraus hervor, dass D an Wiedergutmachung an jüdische Einzelpersonen, Gruppen und sonstigen Gruppierungen ca. 109 Milliarden DM gezahlt hat.

Wo sind jetzt Deine 4 Milliarden? Das werden die sein, die man für einen Monat bezahlt hat.

Ich werde aber weiter suchen und wenn es gewünscht ist, hier posten.
Eine Weiterführung dieser Dikussion ist unerquicklich und irreführend. Es gleitet immer mehr in eine „Ist es gerecht, dass D Wiedergutmachung zuahlt“ Diskussion hinein. Wenn nicht sogar in noch mehr. Und das will ich vermeiden.
Zum Thema: Deutschlands Alleinschuld am 2. Weltkrieg ließe sich eine Menge sagen, nur ist das z.Zt. politisch nicht gewollt (obwohl genau belegbar an Aussagen geschichtlicher Persönlichkeiten)
Und damit ist dieses Thema für mich beendet.
Nur 3 Aussagen dazu: Lord Halifax (London, 3.9.1939) „jetzt haben wir Hitler zum Kriege gezwungen, so dass er nicht mehr auf friedlichem Wege ein Stück des Versailler Vertrages nach dem anderen aufheben kann!“
Duff Cooper, erster Lord der Admiralität und britischer Minister für wirtschaftliche Kriegsführung (25.4.40): „Der kommende Friedensvertrag muss weit härter und mitleidloser werden, als der Versailler Vertrag. Wir dürfen keinen Unterschied machen zwischen Hitler und dem deutschen Volk!“
Und zu guter Letzt: eine englische Antwort an den deutschen Widerstand: „Sie müssen sich darüber klar sein, dass dieser Krieg nicht gegen Hitler oder den Nationalsozialismus geht, sondern gegen die Kraft des deutschen Volkes, die man für immer zerschlagen will, gleichgültig, ob sie in den Händen Hitlers oder eines Jesuitenpaters liegt!“
So, und jetzt ist Schluss mit diesem Thema. Außerdem hat das mit Geschichte zu tun und nicht mit Nachrichten (hallo MOD).

Grüße
Raimund
(der jetzt wieder als Nazi beschimpft wird)

Hi!

So, und jetzt ist Schluss mit diesem Thema.

Heißt das, die von dir genannte Zahlung von 200 Milliarden an Israel ist faktisch falsch (muß ja zwangsläufig, wenn „nur“ ca. 100 Mrd ins Ausland geflossen sind)?

Grüße
Heinrich

hallo Heinrich,

So, und jetzt ist Schluss mit diesem Thema.

Heißt das, die von dir genannte Zahlung von 200 Milliarden an
Israel ist faktisch falsch (muß ja zwangsläufig, wenn „nur“
ca. 100 Mrd ins Ausland geflossen sind)?

lies richtig und alles, dann weißt du die Antwort. Und schiebe nicht die eigene Unzulänglichkeit auf andere (4 Milliarden).
Grüße
Raimund

Zum Schluss
Hi heinrich
ist doch Intressant, wie man selbst „rechte“ Quellen noch so verbiegen muss, dass das rauskommt, was man gerne sieht.

Noch intressanter ist imho, dass R.B. immer noch von 750 Mia Dm spricht, obwohl es ja lt seiner eigenen Quelle fast eine Billion ist.

Und am allerintressantesten finde ich, dass Zahlungen an personen jüdischen Glaubens einfach zu Zahlungen an Israel umdeklariert werden. merke: Bei weitem nicht alle Personen Jüdischen Glaubens leben in Israel

Und der Gipfel ist: Es werden auch so keine 200 Mia DM an Israel, da kann man zählen, so schnell man will, es werden nicht mehr.

Ich finde das nur noch witzig!

Gruß
Mike

Ich habe also nicht behauptet, dass D 755 Milliarden an Israel
bezahlt hat, sondern das die insgesamten Kosten der
Wiedergutmachung wären… soweit man sie überhaupt
nachvollziehen kann. Es hat in der Menschheitsgeschichte noch
nie einen Staat gegeben, der für eine Teilschuld an einem
Krieg so zur Kasse gebeten wurde. Und trotzdem noch lebt!!!
Für diese Summe könnten mehrere Staaten Jahrzehnte davon
leben.

Ist selbst nach Deiner eigenen Aufstellung Unsinn. Die 755 Mrd. DM entspringen Top II, der mit „Innerstaatliche Leistungen“ überschrieben ist.

Der größte Batzen hier wiederum die „Kriegsopferversorgung“. Wenn Deutschland nach dem Krieg eine Rente an Soldatenwitwen etc. gezahlt hat, kann man dies wohl kaum als Reparationszahlung bezeichnen, zu der Deutschland „von außen“ herangezogen worden ist. Ich denke ähnliche Zahlungen haben auch die französischen, britischen etc. Kriegswitwen von ihrem Staat erhalten.

Innerstaatliche Leistungen

Die folgenden Leistungen sind oder waren für kriegsbedingte
Personenschäden und Vermögensverluste (einschließlich der
Vermögensverluste in den Ostgebieten) und zum Ausgleich
indirekter Kriegsfolgen deutscher Staatsangehöriger bestimmt:

  1. Kriegsopferversorgung (Bundesversorgungsgesetz inklusive
    aller Nebengesetze): 405,7 Mrd. DM

Dennoch ist das große gesellschaftliche Problem die
Mißhandlung der Frauen und Kinder durch Männer.

Das ist einfach so nicht wahr! Frauen sind keinen Deut weniger gewalttätig als Männer. Der häufige „Nachteil“ der geringeren Muskelmasse wird durch Benutzung von Waffen jeglicher Art wettgemacht.

Die Geschlechter nehmen sich in diesem Punkt wirklich nichts.

bei Gewalttaten in der Familie kann jede Statistik nur als
bessere Lüge gewertet werden.

Grad so, wie’s einem in den Kram passt, ja? Aber von mir aus. Bloß wo sind dann die Zeichen dafür hin, daß Männergewalt das große Problem ist?

Grad so, wie’s einem in den Kram passt, ja? Aber von mir aus.
Bloß wo sind dann die Zeichen dafür hin, daß Männergewalt das
große Problem ist?

Hmmm, wenn ich wieder zuhause bin, werde ich sie wohl 7 oder 8 Haueser weiter weinenderweise und teilweise ordentlich verbeult antreffen.

Möglich und tragisch. Aber keine Grundlage für Aussagen wie die hier im THread, vor allem unter Berücksichtigung Deiner Meinung, daß Statistiken nicht aussagekräftig sind.

Was übrigbleibt ist etwas von der Art „Ich glaub, was ich seh, und was ich nicht seh, das gibt’s auch nicht.“. Eine eher schwache Grundlage für jegliche Argumentation, meinst Du nicht? Wenn man das so betrachtet, hast Du Dich was dieses Thema betrifft, selbst ausgehebelt.

„Du bist der Schwächste im Team, Du fliegst - und Tschüß!“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallohallo,

Möglich und tragisch. Aber keine Grundlage für Aussagen wie
die hier im THread, vor allem unter Berücksichtigung Deiner
Meinung, daß Statistiken nicht aussagekräftig sind.

meine Meinung bzgl. Statistiken aus diesem Bereich beruht darauf, dass in keinem anderen Feld die Dunkelziffer so hoch sein duerfte.

Was übrigbleibt ist etwas von der Art „Ich glaub, was ich seh,
und was ich nicht seh, das gibt’s auch nicht.“. Eine eher
schwache Grundlage für jegliche Argumentation, meinst Du
nicht? Wenn man das so betrachtet, hast Du Dich was dieses
Thema betrifft, selbst ausgehebelt.

Derartige Aussagen liebe ich, sie steuern unglaublich zur Sinnhaftigkeit einer Diskussion bei. Dennoch hier meine Antwort: Natuerlich, insbesondere vor dem Hintergrund meiner Aussage zu Statistiken, kann eine Meinung zum aggressiveren Geschlecht in der Familie nur eben dieses sein: Eine Meinung. Nun bringe ich aber zwei Dinge ins Spiel: 1. Den gesunden Menschenverstand, der mir sagt, dass Maenner beim Alkoholkonsum und bei der Koerperkraft klar die Nase vorn haben. Mal ganz abgesehen davon, dass Gewalt bei der Rollenverteilung in unserer Gesellschaft eher dem Mann zugedacht ist. 2. In meinem Bekanntenkreis sind mehrere Polizisten. Diese haben mir auch auf direkte Anfrage noch keinen Fall bestaetigen koennen, in dem familiaere Gewalt von einer Frau ausgegangen waere. Hier schliesse ich auf beiden Seiten die „anerkannten“ Verbrechen, wie Mord und Totschlag aus Eifersucht, Habgier usw. aus.

„Du bist der Schwächste im Team, Du fliegst - und Tschüß!“

???

Im Uebrigen: Du kannst mir natuerlich wieder widersprechen. Es geht hier hier, wie erwaehnt, um Meinungen. Die Deine lasse ich Dir natuerlich, so abwegig sie mir auch vorkommt, nehmen kann ich sie Dir natuerlich ohnehin nicht. In dem Fall, dass Du bei Deiner Meinung bleibst, empfehle ich Dir jedoch, eine Initiative zur Einrichtung von Maennerhaeusern ins Leben zu rufen, denn da scheint ja ein offensichtlicher Mangel vorzuliegen, wenn man Deiner Ansicht folgt.

Gruss
Christian