Hackerparagraph - Grenzen

Servus zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Hackerparagraphen, da es ja verschiedene „Experten“ gibt, in dem Bereich.

Wenn ich meine eigenen PC angreife, sozusagen als Befugter, mit Erlaubnis, darf ich dann „Schadsoftware“ benutzen/überhaupt besitzen(abgesehen von der Lizenz)?
Habe ich das richtig verstanden, dass das oben genannte richtig ist und ich diese Software nicht illegal verwenden darf?

Ich stelle mir das wie bei einer Glasflasche vor: Wenn ich daraus trinke, ist es ja in Ordnung. Wenn ich damit jemanden Schade, indem ich diese jemanden über den Schädel ziehe, ist es ja eine Waffe/illegale Tat. Kann man das so ähnlich sehen?

mfg,

Hanzo

Hallo,

juristische Feinheiten betreffend ist dies natürlich eher eine Frage für das „Rechtsbrett“. Dort bitte die Vorschaltseite beachten.

Zu:

„Wenn ich meine eigenen PC angreife, sozusagen als Befugter, mit Erlaubnis, darf ich dann „Schadsoftware“ benutzen/überhaupt besitzen(abgesehen von der Lizenz)?
Habe ich das richtig verstanden, dass das oben genannte richtig ist und ich diese Software nicht illegal verwenden darf?“

findest du u.a. folgendes:

"Ein weiteres Beispiel für die Unklarheit dieses Paragrafen stellt auch der Beschluss der Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichts Fulda dar. Denn auch der Fall der Selbstanzeige des Geschäftsführers Herbert Treinen der dit-consulting GmbH, ebenfalls IT-Dienstleister und damit zwangsläufig auf den Gebrauch sogenannter Hacker-Tools angewiesen, wurde im Februar 2008 eingestellt. Als Begründung gab die Staatsanwaltschaft an, dass „die §§ 202a, 202b mangels Rechtswidrigkeit nicht gegeben sind“[12] und somit eine Verurteilung nicht zu erwarten war. Auch der Tatbestand des § 202c StGB sei nicht erfüllt worden, da die Hacker-Tools nur zu „gutartigen“[3] Verwendungen beschafft und genutzt wurden, so die Staatsanwaltschaft.[12]

Ebenfalls wurde die Ende 2008 erstattete Selbstanzeige des iX-Chefredakteurs Jürgen Seeger von der Staatsanwaltschaft Hannover „aus rechtlichen Gründen“ im März 2009 abgelehnt.[13]. Seeger hatte sich selbst angezeigt, nachdem er ein iX-Sonderheft „Sicher im Netz“ veröffentlichte. Diese enthält unter Anderem einen Datenträger mit der Linux-Distribution BackTrack, die verschiedene Hackertools beinhaltet. „Aufgrund der erheblichen Rechtsunsicherheit nicht nur bei professionellen Sicherheitsexperten, sondern auch bei Zeitschriften, bleibt uns keine andere Wahl, als die juristische Einordnung des Verteilens derartiger Programme im Rahmen einer Selbstanzeige prüfen zu lassen.“, kommentierte Seeger seine Selbstanzeige[14]. Die Staatsanwaltschaft wiederum kommentierte die Ablehnung dahingehend, dass es vor allem auf die subjektive Vorstellung des Handelnden ankäme. Dies spiegele auch der Gesetzesentwurf wider."

wobei u.a. der Satz

„Die Staatsanwaltschaft wiederum kommentierte die Ablehnung dahingehend, dass es vor allem auf die subjektive Vorstellung des Handelnden ankäme.“

interessant ist.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hackerparagraf

Hier eine etwas juristischere Stellungnahme:

http://www.internet-strafrecht.com/hackerparagraph-%…

Grüße

godam

Ich stelle mir das wie bei einer Glasflasche vor: Wenn ich
daraus trinke, ist es ja in Ordnung. Wenn ich damit jemanden
Schade, indem ich diese jemanden über den Schädel ziehe, ist
es ja eine Waffe/illegale Tat. Kann man das so ähnlich sehen?

Hallo Hanzo,

Nein. Es ist strafbar, Computerdaten auszuspähen, unbefugt zu verändern usw., egal womit - also auch, wenn du deinen Angriff mit Papier und Bleistift startest. Übrigens ist es bei Mord auch nicht wesentlich, womit du jemanden um die Ecke bringst.

Der Besitz eines Rootkits o.Ä. ist also so nicht strafbar, aber eine gute Erklärung solltest du schon haben.

Gruss Reinhard

hallo,

in vielen kreisen benutzt man die software, aber vor allem auch um zu wissen wie sie funktioniert um sich dagegen zu schützen. denke mal das niemand danach fragt oder sich beschwerd wenn du sie software an deinem rechner ausprobierst. ich habe auch für viele tests eine eigene umgebung wo ich so manche software testen kann. also keinem schade. sondern nur wissen ausprobiere und mich und andere dann auf arbeit schützen kann.

also denke ich jeder der was neues ausprobieren will, sollte es machen aber ohne das andere schaden davon haben.

tschau david