Händler hat falsch bestellt. Storno nicht möglich?

Liebe/-r Experte/-in,
Servus,

ich habe als Händler bei E-Mail Bestellung (Grosshandel)
Preisangaben FALSCH verstanden (mit Portokosten verwechselt)und statt 400 jetzt 4.000 zahlen soll.

Sofort nach Rechnungseingang habe ich verscuht es zu stornieren / ändern per Email und telefonisch.
Mir wurde abgesagt.
Der Käufer besteht auf komplette Zahlung innerhalb vom 3 Tagen. Er behauptet: in Händlerbereich auch bei Online-Bestellung gibts KEIN Rückruf / Rückgaberecht.
Bei nichtzahlung droht er mit ca 1000 Euro Stornogebühren.

Was kann mir helfen?
Danke,
Jürgen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit der Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung bzw. einer Online-Bestellung haben Sie einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn Sie ihn nicht als Verbraucher geschlossen haben, dann können Sie sich in der Tat nicht auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht stützen. Diese gesetzlichen Rücktrittsrechte können nämlich nur Verbraucher, also Privatpersonen, geltend machen. Sie sind also an den Vertrag gebunden, der Händler kann von Ihnen Abnahme und Bezahlung verlangen. Es tut mir Leid.

Vielleicht können Sie sich ja mit dem Angebot des Händlers, den Vertrag gegen Zahlung von 25 Prozent des Kaufpreises (versuchen Sie doch, ihn noch „herunterzuhandeln“) aufzuheben, anfreunden.
Oder Sie versuchen nochmals, im persönlichen (sachlichen) Gespräch das -wie Sie es nennen- Mißverständnis zu erläutern…

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Frank Müller

Liebe/-r Experte/-in,
Servus,

ich habe als Händler bei E-Mail Bestellung

(Grosshandel)

Preisangaben FALSCH verstanden (mit Portokosten
verwechselt)und statt 400 jetzt 4.000 zahlen soll.

Sofort nach Rechnungseingang habe ich verscuht es zu
stornieren / ändern per Email und telefonisch.
Mir wurde abgesagt.
Der Käufer besteht auf komplette Zahlung innerhalb vom

3

Tagen. Er behauptet: in Händlerbereich auch bei
Online-Bestellung gibts KEIN Rückruf / Rückgaberecht.
Bei nichtzahlung droht er mit ca 1000 Euro

Stornogebühren.

Was kann mir helfen?
Danke,
Jürgen

Hallo Jürgen,

in der Regel bist du als Händler der Ware bestellt
verpflichtet diese auch zu bezahlen solange die Ware wie
beschrieben und fehlerfrei verschickt wurde.
Storno bzw Rückversand kann der Händler ausschließen.
Mir ist allerdings kein seriöser Händler bekannt, der
davon Gebrauch macht.
Ich würde an deiner Stelle nochmals die AGB´s gründlich
durchlesen. Wenn es um sehr viel Geld geht solltest du
einen Anwalt befragen.
Viel Glück
Kaweh

Hallo Jürgen,
bei Ebay habe ich folgenden Hinweis gefunden:

Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gilt grundsätzlich für alle über den eBay-Marktplatz mit einem gewerblichen Verkäufer abgeschlossene Verträge. Nach § 312 d Abs. 4 BGB bestehen jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen. Hierzu zählen:

Waren, die nach Ihren Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. ein eigens für Sie angefertigtes Brautkleid)
Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können (z.B. bestimmte Lebensmittel, Arzneimittel oder Blumen).
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt werden.
Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten.

Gruß
Achim

Danke sehr,
es geht aber nicht über Ebay, sondern eifach Email,
und schlimm ist - ich bin auch Händler,
Gruß

Danke, habe schon alles verscuht,
der Händler ist hart. Hab Regelungsvorschläge gemacht,
einzige möglichkeit rauszufinden ob der Händler kein Betrüger ist, da normalerweise ist es nicht so üblich aus Missverständnis ein Wissenschaft machen. Es ist dem Verkäufer wohl bekannt, dass diese Rechnung mich ruiniert und er bekommt gar nix,
Danke, war hilfsreich,

Danke sehr,
es geht aber nicht über Ebay, sondern eifach Email,
und schlimm ist - ich bin auch Händler,
Gruß

Ich bin kein Anwalt, deshalb frage besser Ebay. Die wissen das genau !

Hier ist noch eine Adresse, wo du mit Sicherheit eine Profi-Antwort bekommst: http://www.shopanbieter.de

Hallo Jürgen,

die Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Ist das Geschäft zwischen zwei Gewerbetreibenden gelaufen? DAvon gehe ich mal aus.
Wie sieht die AGB des GH aus?
Wie Ihre EK-Bedingungen?
Sind Sie schon Kunde bei dem Händler?

Sie sehen, es gibt noch viele Fragen im Vorfeld zu klären.
Wenn Sie schnell Hilfe benötigen und als Privatmann gekauft haben, empfehle ich Ihnen einen Anruf/Termin bei der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

Tut mir leid, daß ich nicht JA oder NEIN sagen kann - so einfach ist die (Handels)welt leider nicht.

Bis dann

Jörg

Danke,
inzwischen erledigt,
Wollte nur Allgemein wissen - muß ein Händler tatsächlih „blind“ kaufen ? Per Email Angebot geschickt, bezahl - und dann?
Schade. Enttäuscht. Unfäir.

keine Ahnung