Händler schickt keine Rechnung

Stellen wir uns folgenden Fall vor:

Eine Privatperson bestellt bei einem Online-Shop, der ihr immer vertrauenswürdig erschien, einen Artikel. Die Person bekommt eine Bestätigung per Email, in welcher steht, dass eine weitere Email geschickt wird, wenn die Ware geliefert wird.
Ein paar Tage später kommt dann das Paket ohne Versandankündigung direkt vom Hersteller des Artikels (nicht vom Online-Shop, bei dem bestellt wurde). Es liegt nur ein Lieferschein bei.
Die Person wartet auf die Rechnung, vermutet, sie käme seperat per Post. Nach einigen Tagen schickt sie eine Email an den Online-Shop und fragt nach der Rechnung. Der Online-Shop antwortet 5 Tage später mit einer standardardisierten Versandemail, in der steht, dass der Artikel nun geliefert werden würde.
Die Person ist verärgert und versucht daraufhin, den Online-Shop telefonisch zu erreichen. Doch dort ist immer besetzt. Deshalb schickt sie noch ein Fax, fragt nochmals nach der Rechnung und äußert ihren Unmut. Doch der Shop reagiert nicht.

Was kann die Person tun, um die Rechnung zu erhalten, die ja bezahlt werden muss? Und wie kann sie im Zweifel bei einer Mahnung beweisen, dass sie nie eine Rechnung erhalten hat? Ist der Händler selbst schuld, wenn er keine Rechnung schickt? Wann erlischt sein Anspruch auf die Zahlung?

Hallo,

Was kann die Person tun, um die Rechnung zu erhalten, die ja
bezahlt werden muss?

man könnte sich noch schriftlich (Einschreiben / Rückschein) melden und danach fragen. Den Beleg und - wenn vorhanden - die Faxbestätigung aufheben. Das beweist im Zweifelsfall zwar nicht, dass man nach der Rechnung gefragt hat, belegt aber, dass man mehrfach den Kontakt gesucht hat.

Allerdings weiß man doch, was man gekauft hat, was es gekostet hat und wie hoch der Versand war. Die Bankverbindung ist sicherlich irgendwo zu finden, man könnte also das Geld einfach ohne Rechnung überweisen. Den entsprechenden Kontoauszug dann gut aufbewahren.

Und wie kann sie im Zweifel bei einer
Mahnung beweisen, dass sie nie eine Rechnung erhalten hat?

Gar nicht. Aber im Zweifelsfall muss ohnehin der Online-Shop beweisen, dass die Rechnung verschickt wurde.

Ist
der Händler selbst schuld, wenn er keine Rechnung schickt?

Ja. Aber ich würde mich nicht zu früh freuen, die Rechnung kommt bestimmt, wenn auch mit erheblicher Verspätung. Deswegen würde ich wie oben beschrieben einfach ohne Rechnung zahlen. Denn wenn der Shop vergessen hat eine Rechnung zu stellen, später aber zB per Mahnbescheid mahnt sind ja nur die Mahnkosten strittig, soll heißen man müsste hier die Forderung ohnehin begleichen, das bedeutet einen teilweise Widerspruch gegen den Mahnbescheid und damit hohe (vermeidbare) KOsten für beide Seiten.

Wann erlischt sein Anspruch auf die Zahlung?

Wenn im Januar 06 gekauft wurde am 31.12.2009, wenn der Kauf vergangenes Jahr war dann Ende 2008. Also eine lange Zeit in der der fehlende Betrag bemerkt und eingefordert werden kann. Je länger das dauert desto schwieriger wird es (für beide Seiten) irgendetwas zu beweisen, deswegen würde ich die Sache frühzeitig aus der Welt schaffen.

Liebe Grüße,
Sue

Servus!

Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Wie der Verkäufer seinen Laden organisiert, ist doch nun wirklich seine Sache. Was den Zeitaspekt angeht, so wurde schon richtig beschrieben, dass der Verkaäufer seinen Preis bis Ende 2009 verlangen darf. Streng genommen darf er das auch darüber hinaus, denn die Verjährungseinrede hemmt nur die Durchsetzung des Anspruches, der aber weiter besteht.

ehrlich währt am längsten…
… und wer nix klaut, der hat am wengsten :smile:

gut, in dem fall wurde nix geklaut, aber wenn der händler ware schickt, ohne eine rechnung zu stellen, isser wirklich selber schuld.
die versuchte kontaktaufnahme ist ja nachweisbar (sendebericht vom faxgerät!), insofern würd ich mich jetzt nicht weiter reinsteigern.

gruß

michael

der nicht verärgert wäre, keine rechnungen zu erhalten

Hallo,

die versuchte kontaktaufnahme ist ja nachweisbar (sendebericht
vom faxgerät!)

Der Sendebericht beweist gar nichts. Was er hier natürlich auch gar nicht muß.
Gruß
Axel

hallo.

Der Sendebericht beweist gar nichts.

da hast du natürlich recht. beweisen tut der einzelverbindungsnachweis der telefonrechnung was. und zwar, daß „etwas“ an einem bestimmten tag zu einer bestimmten zeit erfolgreich an eine bestimmte nummer geschickt worden ist.
was das nun war, sollte natürlich ein zeuge nennen können.

gruß

michael

Sehe ich anders

Allerdings weiß man doch, was man gekauft hat, was es gekostet
hat und wie hoch der Versand war. Die Bankverbindung ist
sicherlich irgendwo zu finden, man könnte also das Geld
einfach ohne Rechnung überweisen. Den entsprechenden
Kontoauszug dann gut aufbewahren.

Rechnung dient idR als Nachweis für Garantie / Gewährleistungsansprüche weswegen ich darauf bestehen würde und ohne Rechnung würde ich schon gleich gar nichts zahlen. Schickt der Händler keine Rechnung würde ich jedenfalls vom Vertrag zurücktreten.

Rechnung dient idR als Nachweis für Garantie /
Gewährleistungsansprüche

… an diese Ansprüche hatte ich gar nicht gedacht.

Trotzdem kann ich den anderen nicht zustimmen in dem Punk „Na wenn er es nicht fordert hat er Pech gehabt“, denn die Forderung verjährt ja nicht binnen einer Monate. Und wenn sich der Verkäufer erst in einigen Monaten / Jahren meldet dann kann der Fragesteller doch gar nicht mehr nachvollziehen ob die Forderung berechtigt ist. Was dann ziemlich zeitaufwendig sein kann könnte man jetzt viel einfacher klären.

Außerdem habe ich persönlich einfach kein gutes Gefühl bei sowas. Da hat jemand eine Leistung gegeben und sollte einfach auch dafür bezahlt werden.

Liebe Grüße,
Sue

Hallo,

was das nun war, sollte natürlich ein zeuge nennen können.

nichtmal das reicht bei einem Fax, wenn der Zeuge nicht beim Empfangsgerät gestanden hat. Wenn kein Papier drin war oder ein PC als Faxempfänger nach dem Empfang und vor dem Ausdruck abgestürzt ist, erfährt das weder Sender noch Zeuge.
Ist natürlich alles sehr konstruiert. Aber um auf Nummer sicher zu gehen (was hier nicht notwendig ist)…
Gruß
Axel (ianal)

Hallo,
bevor keine Rechnung kommt, zahle ich nicht. Und wenn ich nichts zahlen mußte, habe ich auch keine Probleme mit Gewährleistung / Garantie. Zudem muß man zumindest für die Gewährleistung gar keine Rechnung haben. Wo also ist da Problem?
Gruß
Axel