Stellen wir uns folgenden Fall vor:
Eine Privatperson bestellt bei einem Online-Shop, der ihr immer vertrauenswürdig erschien, einen Artikel. Die Person bekommt eine Bestätigung per Email, in welcher steht, dass eine weitere Email geschickt wird, wenn die Ware geliefert wird.
Ein paar Tage später kommt dann das Paket ohne Versandankündigung direkt vom Hersteller des Artikels (nicht vom Online-Shop, bei dem bestellt wurde). Es liegt nur ein Lieferschein bei.
Die Person wartet auf die Rechnung, vermutet, sie käme seperat per Post. Nach einigen Tagen schickt sie eine Email an den Online-Shop und fragt nach der Rechnung. Der Online-Shop antwortet 5 Tage später mit einer standardardisierten Versandemail, in der steht, dass der Artikel nun geliefert werden würde.
Die Person ist verärgert und versucht daraufhin, den Online-Shop telefonisch zu erreichen. Doch dort ist immer besetzt. Deshalb schickt sie noch ein Fax, fragt nochmals nach der Rechnung und äußert ihren Unmut. Doch der Shop reagiert nicht.
Was kann die Person tun, um die Rechnung zu erhalten, die ja bezahlt werden muss? Und wie kann sie im Zweifel bei einer Mahnung beweisen, dass sie nie eine Rechnung erhalten hat? Ist der Händler selbst schuld, wenn er keine Rechnung schickt? Wann erlischt sein Anspruch auf die Zahlung?