Moin,
ein Gebrauchtwagenhändler darf seine Gewährleistung nicht umgehen, er darf sie nur bei bestimmten genannten Mängeln ausschließen. Die meisten Formulierungen sind faktisch ungültig.
Okay, soweit klar.
Aber ich habe bisher nirgends explizit gefunden, ob er als Gebrauchtwagenhändler einen Wagen als Privatmann verkaufen kann und damit die Gewährleistung ausschließen könnte.
Ist das für ihn möglich oder hat er stets als Händler einzustehen, sobald ihm der Wagen gehört, selbst wenn es sein Privatwagen war?
lg
Hallo,
ja, jeder Unternehmer kann auch als Privatperson auftreten.Die entscheidende Frage in Deinem Fall ist jedoch ob es sich um das private Fahrzeug des Händlers gehandelt hat.Wenn er oder seine Frau oder ein Verwandter nicht im Kfz.-Brief eingetragen sind wird er wohl mit dem Privatverkauf nicht durchkommen.
Allerdings muss man auch die Händler verstehen. Die Nachfrage nach billigen Autos ist immer groß. Es gibt aber Gerichtsurteile die z.B. einen Händler verurteilen für ein Fahrzeug welches er für 1.500.- Euronen verkauft hat eine Reparatur in Höhe von 2.000. im Rahmen seiner Sachmangelhaftung aufzuwenden.
Grundsätzlich gilt nach wie vor der Satz :„wer billig kauft muss zweimal kaufen“
MfG
W.A.
Danke für die Mitteilung.
Verstehen ja, auf Rechte verzichten nein. Ein Händler muss auch mit solchen Rückläufen rechnen in seiner Kalkulation.
Ich zahle gern das Mehrgeld beim Händler, wenn ich sicher gehen kann, dass es in Ordnung ist.
Im konkreten Fall: Da der Händler schon keine Gewährleistung bieten möchte, habe ich auch nicht dort gekauft, obwohl ich wohl die Gewährleistung hätte gerichtlich durchsetzen können: Ich will ja gerade Ruhe haben und keine Auseinandersetzungen, die hier schon vorprogrammiert wären.
Wäre der Wagen ein echtes Schnäppchen, könnte ich vielleicht Risiko spielen.