Folgender Fall: Paketbote will Paket bei Nachbar abgegeben haben. War gelogen. Paket weg. Nun will Händler Eidesstattliche Erklärung haben und weist schon mal vorsorglich daraufhin, das bei Falscher Angabe Gefängnis droht.
Natürlich kann ich das ausfüllen, damit ich mein Geld zurück bekomme. Allerdings fühle ich mich als treue Kundin ziemlich vor den Kopf gestoßen. Hab sowas noch nie erlebt, obwohl schon manches Paket verloren ging. Fast immer ist der Versender/Zusteller schuld.
Wie sind eure Erfahrungen?
Vielen Dank
Das ist normal. Wenn man nicht feststellen kann, was passiert ist, benötigt man eine Erklärung dessen, der etwas behauptet. Ohne sowas fangen Transport-Dienstleister erst gar nicht an zu recherchieren.
Allerdings kann der Händler gar keine eidesstattliche Versicherung in der Form einfordern. Sowas ist unwirksam. (Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt ). Das kann für den Verkäufer so richtig nach hinten losgehen. Daher nennen sowas die ganzen Tranport-Dienstleister auch typischerweise „rechtsverbindliche Erklärung“, AFAIR wurde das „an Eides statt“ schon als unzulässiges Unterdruck setzen ausgelegt. Was dann wohl bei einer Drohung mit dem Gefängnis passiert?
Vielen Dank. Ich hätte mich auch gewundert. Auf anderer Frageplattform wusste das niemand. Ich kam mir schon komisch vor. Habe dem Händler das nun so mit Screenshot von Wiki geschickt. Bin jetzt mal gespannt. Auf jeden Fall fühle ich mich nicht nur deutlich besser sondern auch bestätigt😊
„Falsa demonstratio non nocet“, wie der Lateiner sagt. Das Ding müsste, wenn es nicht von einer zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung befugten Stelle verlangt wird, natürlich eigentlich anders betitelt werden, und der Hinweis auf die Strafbarkeit geht ebenso fehl, wenn es nicht um eine Erklärung gegenüber einer solchen Stelle geht. Aber das ändert nichts daran, dass eine Erklärung verlangt werden darf, mit der der Kunde den Nichterhalt noch einmal mit Unterschrift bestätigen muss. Und auch, wenn bei einer falschen Erklärung dann nicht die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegeben ist, macht man sich dann trotzdem strafbar aufgrund eines mit der falschen Erklärung begangenen oder zumindest versuchten Betruges, wenn die Wahrheit ans Licht kommt.
Ganz ehrlich: Ich schmunzel in solchen Situationen einfach, setze den gewünschten Wisch auf (hat doch für mich keine Nachteile etwas zu unterschreiben, was rechtlich zwar nicht ganz richtig ist, aber für mich keinerlei Nachteile hat), und sehr zu, dass ich an mein Geld/meine Ware komme, anstatt mich mit juristischer Haarspalterei aufzuhalten. Denn was wird @Rosala jetzt passieren: Der Paketdienstleister wird die Weigerung und den Wiki-Hinweis vermutlich gar nicht verstehen, der Fall kommt ganz unten in den Stapel in der Hoffnung, dass der Kunde schon irgendwann Ruhe gibt. Das bedeutet alles nur Stress, Nerven und Ärger, den man leicht hätte vermeiden können. Alternativ kommt ein neues, richtig beschriftetes Dokument, dass sie dann ausfüllen und unterschreiben muss, und die Sache geht - mit unnötiger Verzögerung - ihren sozialistischen Gang. Da hat man dann auch nicht wirklich etwas mit der Weigerung gewonnen.
Danke für deine Ausführungen. Soweit war ich auch schon. Nur nimmt das mit den Lügen seitens der Zusteller allmählich überhand. Es kam schon vor, das ein Paket in einem ganz anderen Haus beim Nachbarn lag. Erst nach Tagen bekam ich es.
Erst vor zwei Tagen bekam ich 5 Sendungen. Nur 2 lagen lagen auf der Terrasse. Die anderen beiden aus reiner Schikane bei verschiedenen Abholorten in entgegen gesetzter Richtung.
Ich bin Rollstuhlfahrerin. Das ist auch ohne zusätzlichen Stress mit deutlichem Mehraufwand in allen Lebenslagen verbunden. Da muss ich mir nicht von faulen Zustellern oder übergriffigen Händlern das Leben schwer machen lassen.
Natürlich darf der Händler eine unterschriebene Bestätigung verlangen. Die will ich auch gar nicht verweigern. Mir ist auch bekannt, das es Besteller gibt die in anderer Weise umgekehrt vorsätzlich betrügen. Doch das ist ja etwas völlig anderes.
Wenn du rein aus Bequemlichkeit den einfachen Weg wählst ist das deine Sache. Aber wenn alle das so machen geben wir auch unsere eigene Macht und unsere Rechte freiwillig auf. Das trägt höchstens dazu bei, das jeder machen kann was er will ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Das Problem mangelhafter Qualität der Paketdienstleister kenne ich auch aus der Perspektive Rollstuhlfahrerin. Allerdings kämpfst du da jetzt den Kampf an falscher Stelle. Der Händler hat das Paket abgeschickt (davon ist jedenfalls erst einmal auszugehen) und will eine Absicherung. Dafür, dass der Paketdienstleister so schlecht arbeitet, kann er erst einmal nichts. Insofern solltest du den geschmeidigeren Weg gehen und den Wisch aufsetzen.
Etwas anderes ist eine praktikable Lösung für das Problem mit den Paketdienstleistern. Leider hilft nicht, was für „normale“ Menschen eine Option ist, nämlich die Packstation. Viele Pakete bekommt man von da nicht mit Rollstuhl weg. Ich habe da für mich auch noch keine Lösung gefunden. Kurz vor Weihnachten hat unser ehemaliger Stammzusteller eine andere Route bekommen, weil man die Routen wegen des Weihnachtsgeschäfts verkürzt hat. Seit dem liegen wir in einem Springerloch. Das heißt, es kommt gar keine Stammzusteller mehr - der alte ist eh in den Innendienst gegangen - sondern gefühlt jeden Tag ein anderer. Das hat zur Folge, dass die Fahrer die Touren nicht kennen und nicht fertig werden. 2, 3 Anläufe sind keine Seltenheit. Wenn man Pech hat, und das hat man immer häufiger, landen dann auch hier die Pakete bei einem nicht namentlich benannten Nachbarn. Hurra. Das können dann 50 Leute sein.
@Wiz
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass man da jetzt folgenlos rumlügen kann wue sonstwas.
So eine Erklärung hat für den Paket-Empfänger halt rechtlich nicht mehr Auswirkung, als wenn man dem Verkäufer z. B per E-Mail mitteilt, dass das Paket nicht angekommen ist.
Das habe ich ja auch nicht geschrieben.
Rein rechtlich ja, weil man - wie ich schrieb - problemlos hier eine eidesstattliche Versicherung abgegeben kann, solange man darin nicht die Unwahrheit schreibt. Aber rein praktisch macht es auf Seiten des Händlers eben einen Unterschied, ob der Kunde einfach mitspielt und ihm gibt, was er haben will, oder sich (und sei das rechtlich noch so gut begründbar) quer stellt. Und dieser Unterschied fällt dann eben wieder auf den Kunden zurück, der im einen Fall die Sache wird recht schnell abschließen können (ohne dass ihm aus der Unterschrift unter das falsch bezeichnete Dokument ein Nachteil entsteht), und sich im anderen Fall halt einfach vorhersehbaren und vermeidbaren Ärger einhandelt. Ich gönne aber natürlich jedem sein Hobby, wenn man Spaß daran hat, über Wochen und Monate mit dem Händler Pingpong mit bösen Briefen zu spielen. Der Durchschnittskunde will aber doch einfach nur schnell sein Geld zurück/die Ware haben, und so eine unerfreuliche Geschichte schnellstmöglich und mit dem geringst möglichen Aufwand abschließen.