Liebe Leute,
ein Vermieter hat die Idee entwickelt, daß das Aufspannen einer
Hängematte am Balkongeländer (also diagonal ) eine unsachgemäße
Nutzung sei, und will das deshalb verbieten. Das Argument ist,
es könne das Geländer verbogen werden.
In meinen Augen ist eine solche Nutzung nicht unsachgemäß, zumindestens nicht auf grobe Weise.
Wenn sich nämlich das Geländer mittels einer Hängematte verbiegen läßt,
dann taugt das Geländer (Stahl!) nix und es liegt ein Konstruktionsfehler vor. Schlíeßlich müssen sich Leute mit ihren
Hintern auch an es lehnen können, ohne kopfüber mit dem Geländer
abzustürzen.
Wie seht Ihr das?
Läßt sich das Ansinnen des Vermieters, solches
zu verbieten, zurückweisen? Mit welcher Formulierung: „offensichtlich unbegründet“, „zu stark in Rechte des Mieters eingreifend“, … ?
Im WWW habe ich schon gesucht, aber es gibt wohl noch nicht einmal Urteile darüber. Offenbar eine klare Sache?!
Stefan