Hängematte am Balkongeländer - unsachgemäß?

Liebe Leute,

ein Vermieter hat die Idee entwickelt, daß das Aufspannen einer
Hängematte am Balkongeländer (also diagonal :wink: ) eine unsachgemäße
Nutzung sei, und will das deshalb verbieten. Das Argument ist,
es könne das Geländer verbogen werden.

In meinen Augen ist eine solche Nutzung nicht unsachgemäß, zumindestens nicht auf grobe Weise.

Wenn sich nämlich das Geländer mittels einer Hängematte verbiegen läßt,
dann taugt das Geländer (Stahl!) nix und es liegt ein Konstruktionsfehler vor. Schlíeßlich müssen sich Leute mit ihren
Hintern auch an es lehnen können, ohne kopfüber mit dem Geländer
abzustürzen.

Wie seht Ihr das?

Läßt sich das Ansinnen des Vermieters, solches
zu verbieten, zurückweisen? Mit welcher Formulierung: „offensichtlich unbegründet“, „zu stark in Rechte des Mieters eingreifend“, … ?

Im WWW habe ich schon gesucht, aber es gibt wohl noch nicht einmal Urteile darüber. Offenbar eine klare Sache?!

Stefan

Hallo,

wenn das äussere Erscheinungsbild eines Gebäudes durch solche Massnahmen beeinträchtigt ist, kann der VM durchaus hier eingreifen. Eine Hängematte ist nun mal kein üblicher Gebrauch eines Balkons.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stefan,

Wenn sich nämlich das Geländer mittels einer Hängematte
verbiegen läßt,
dann taugt das Geländer (Stahl!) nix und es liegt ein
Konstruktionsfehler vor. Schlíeßlich müssen sich Leute mit
ihren
Hintern auch an es lehnen können, ohne kopfüber mit dem
Geländer
abzustürzen.

Übungsaufgabe für den Physiker: zeichne ein Kräfteparallelogramm und überlege welche Kräfte bei einer normalen Person bereits auftreten können wenn die Hängematte stark gespannt ist. Mehr als der Hintern alleine schafft.

Ciao, Holger

OT: Kräfte am Balkon
Hallo Holger,

Übungsaufgabe für den Physiker: zeichne ein
Kräfteparallelogramm und überlege welche Kräfte bei einer
normalen Person bereits auftreten können wenn die Hängematte
stark gespannt ist. Mehr als der Hintern alleine schafft.

So können nur Mathematiker argumentieren.
Obwohl…sie wissen, daß im Reellen |sin x| und |cos x| stets

Das Balkongeländer muß die Gewichtskraft einer Person (100 kg, ok?)
plus Hängematte (1 kg ist schon reichlich) tragen - an zwei Punkten des Geländers, wohlgemerkt. An jedem Punkt also 50 kg.

Eine aktiv gestikulierende, ans Geländer gelehnte Person allein schafft das.
Mit zwei Hintern erst recht kein Problem. (Nimm eine Schrägneigung der Person von 30° gegen die Vertikale an und beachte: sin 30° ist schon 0.5 )

Selbst wenn sin 30° gleich 1 wäre, 500 N müssen auszuhalten sein.
Das Ding ist aus Stahl.

Stefan

Hallo Stefan,

Das Balkongeländer muß die Gewichtskraft einer Person (100 kg,
ok?)
plus Hängematte (1 kg ist schon reichlich) tragen - an zwei
Punkten des Geländers, wohlgemerkt. An jedem Punkt also 50 kg.

Falsch! Das ist nur der Teil der Kraft, der nach unten wirkt. Male Dir doch mal das Kräfteparallelogramm für eine Hängematte mal auf, dann stellst Du fest, das die resultierende Kraft ein Vielfaches davon ist! Direkt berechnen kann man das aber leider nur, wenn man den Winkel kennt, mit dem bei Belastung die Hängematte ‚durchhängt‘. Und der ist nunmal anhängig von der Dehnung der Hängematte und ihrer Vorspannung (wenn vorhanden).

Gruß
Axel

Das Kräfteparallelogramm ist nur die halbe Wahrheit (Eure Folgerung impliziert, daß es besser ist, einen Gegenstand allein zu tragen als zu zweit - spätestens hier muß man nach einem Denkfehler suchen).
Die Spannung der Hängematte nimmt selbst Kraft auf. Man ersetze
das System Hängematte+Mensch durch Feder+Gegenstand+Feder, behandle die Federn nach dem Hookeschen Gesetz, berechne den Winkel, der sich einstellt, und diskutiere das Resultat (welches Drehmoment letztlich
an den Geländern wirkt).

Die großen Kräfte gibt es bei hoher Steifigkeit der Federn (bzw. der
Hängematte), und das ist sogar intuitiv einsichtig.

Im übrigen bot meine Mutter das schlagkräftige Argument: Wenn der Balkon keine Hängematte aushält, dann auch keine Blumenkästen - und damit ist die Konstruktion Murks.

Da das alles ohnehin off-topic ist, steige ich jetzt aus.
Beschwerden etc. bitte per eMail.

Stefan