Hänger wurde nicht in verkehrstüchtigem Zustand verliehen - Unfall

Es geht um das Ausleihen eines Pferdeanhängers bei einem gewerblichen Verleih.
Der Hänger wurde als komplett in Ordnung und verkehrssicher rausgegeben.
Dies war nicht der Fall, der Hängerboden ist durchgebrochen und das Pferd hat sich dabei ein paar Wunden zugezogen. Der Boden ist absolut morsch + feucht!
Somit enstanden bereits Tierarztkosten.
Das Pferd steht derzeit zum Verkauf! Es gibt schon einige Interessenten die Ihn kaufen möchten.
Durch die schlimme Erfahrung ist die Gefahr groß, dass das Pferd nicht mehr in den Hänger geht und wenn darin panikt. Zudem werden Käufer von einem verletzten Pferd Abstand nehmen.
Wer haftet nun für den kompletten Schaden?
Gibt es ein Recht auf Schadensersatz was das Pferd betrifft?

Hallo,

Es geht um das Ausleihen eines Pferdeanhängers bei einem gewerblichen Verleih.

So weit ,so Gut!

Der Hänger wurde als komplett in Ordnung und verkehrssicher rausgegeben

Dann hat man Diesen sicherlich auch so übernommen

.Dies war nicht der Fall.

Also zum besseren Verständniss:

„Es wird ein defekter Anhänger im Übergabeprotokoll ohne Beanstandung
„mit Unterschrift“ übernommen und man beschwert sich im nachhinein über
irgend welche Mängel und den daraus entstandenen Schaden“?

Somit enstanden Tierarztkosten.

Leider kann das Pferd nicht reden,ansonsten hätte der Mieter des Anhänger den
Abdruck von einem Hufeisen als „Andenken“.

Wer haftet nun für den kompletten Schaden?

Das sollten dann die Anwälte klären können.

Gibt es ein Recht auf Schadensersatz was das Pferd betrifft?

Ja!

aber wenn das Pferd reden könnte,würde es sagen:

„Warum hat man mich wissentlich in einem defekten Anhänger verladen,damit in Kauf genommen das ich zu Schaden komme und was hat mein Besitzer damit zu tun?“

LG Bollfried

Hallo,

sorry, eine „blöde“ Antwort.

Selbstverständlich geht man davon aus, einen verkehrssicheren und völlig intakten Mietanhänger zu bekommen, es sei denn, im Vertrag steht anderes.

Bei der Überlassung von Fahrzeugen, ob privat oder gewerblich ist der Eigentümer verantwortlich.

In diesem Fall geht es ganz offensichtlich um einen nicht verkehrsicheren Anhänger, denn unabhängig vom Pferd hätte da auch anderes passieren können.

Aus meiner Sicht bestehen natürlich Schadenersatzansprüche.

Da solltest Du allerdings einen Anwalt einschalten…

Gruß

Schönen guten Morgen,

ich denke der hier gegebene Rat, einen Anwalt hinzuzuziehen (sofern der Besitzer des geliehenen Anhängers nicht ohnehin die Sache entsprechend seiner Versicherung weitergibt) ist der richtige.

Alles gute fürs Pferd!

Viele Grüße, Simone Autenrieth von Pferd & Futter

Hallo fragezeichen01, ich denke, dass der hier schon genannte Tipp, ggf. einen Anwalt einzuschalten der richtige ist. Denn eine Rechtsberatung übers Internet kann hier wahrscheinlich niemand geben - leider.

Alles Gute fürs Pferd!

Viele Grüße, Simone von Pferd & Futter