Hallo,
habe mir mal das berliner Mietdeckelgesetz angeschaut und mich etwas gewundert, warum folgendes
"Härtefallregelung schützen Vermietende vor dauerhaften Verlusten
Bei wirtschaftlichen Härtefällen von Vermieterinnen und Vermietern können Mieterhöhungen genehmigt werden, wenn das zur Vermeidung der Substanzgefährdung und von dauerhaften Verlusten zwingend erforderlich ist. Die genehmigten Mieterhöhungen oberhalb der Mietoberwerte werden durch einen Mietzuschuss abgefedert. Der Mietzuschuss darf höchstens dem die Mietobergrenze überschreitenden Betrag entsprechen."
nötig ist.
Der Mietdeckel ist ja nicht so knapp gefasst, dass jemand Not leiden müsste, wenn er nicht Mieten oberhalb dieser Grenze verlangen kann.
Sieht irgendwie nach schöner Gesetzeslücke für Großinvestoren mit Kontakt zur politischen Szene aus - oder denke ich da zu pessimistisch?
Gruß,
Paran