Hallo alle zusammen!
Meine Freundin ist in diesem Semester das dritte mal durch eine Prüfung gefallen - rein theoretisch ist damit ihr Bachelor-Studium vorbei.
Deswegen waren wir gestern zusammen im Prüfungsamt und haben nachgefragt, wie es mit einem Härtefallantrag steht - da sie seit diesem Semester psychisch krank ist und auch in Behandlung deswegen.
Die Dame hat uns dann erklärt, dass es in diesem Semester kein Problem ist, einen solchen Antrag zu stellen - wenn ein Attest vorliegt und man sein Anliegen halbwegs „nett“ formuliert…ABER…ab nächstem Semester gäbe es so etwas dann nicht mehr.
Sie und der Dekan hätten entschieden, die Härtefallregelung abzuschaffen.
Und jetzt meine Frage: Darf die Uni das einfach so? Ich war bis jetzt der festen Überzeugung, dass jede Uni eine Härtefallregelung haben muss!?
Unsere Prüfungs- und Studienordnungen schweigen sich darüber aus - bei anderen Unis ist der Härtefall darin festgelegt, bei uns nun mal nicht…Hat die Uni deswegen ein freies Wahlrecht?
Meine Freundin meinte auch, dass ihr das nichts bringt, wenn es im nächsten Semester keinen Härtefallantrag mehr gibt und sie da evtl. nochmal durch eine 2. Wiederholung durchfällt - wegen Krankheit, Prüfungsangst und dem Druck, dass man da unbedingt bestehen muss…
Vielen Dank für eure Antworten!!!