Liebe Expertinnen und Experten!
Gibt es für Auszubildende in Niedersachsen eigentlich irgendwelche Härtefallregelungen?
Es geht um eine Auszubildende, 56J., 2 Kinder (13 und 17 J.), die eine Logopädieausbildung macht und infolge der Unterrichtsausfälle in der Coronazeit nun Jede Woche noch 10 Stunden Lehrvideos gucken soll.
Die Fahrzeit zur Schule beträgt 1 Stunde.
Die Ausbildung ist ohnehin sehr sehr anspruchsvoll, aber die Folgen der Coronaschließungen einfach durch Draufsetzen der Aufgaben auszubaden ist schon für die normalen Schüler/innen eine enorme Anstrengung. Als Alleinerziehende ist aber die o.g. Person dann überhaupt nicht mehr in der Lage, sich um die Kinder zu kümmern, bzw. müsste sie am Ort der Schule wohnen, um die Fahrzeit von 2 x 1 h pro Tag einzusparen.
Kann diese Schülerin irgendwelche Härtefallregelungen für sich beanspruchen, bspw. um wöchentlich vielleicht nur noch 4h Videos schauen zu müssen? Oder sagt man da: Hat sie sich doch selbst eingebrockt?
Ach ja: Nein, der Vater ist nicht verfügbar, der tut alles, dass sie in HartzIV landet und kümmert sich kaum noch um die Kinder (d.h. sie hat auch keine freien Wochenenden).
Ich würde mich freuen, wenn es hier ohne Shaming und Hate nette, weiterführende Antworten gäbe. Es geht nicht um mich.
Gruß, Diva