Hallo,
sage uns bitte einmal was du härten willst !
Ist es z.B. ein Zahnrad bzw. dessen Zahnflanken, so ist es richtig, dass der Kern, also das innere des Zahnrades nicht
gehärtet werden darf, damit er bei Belastung zäh und elastisch bleibt,(wäre er
durchgehärtet würde er brechen)die Zahnflanken jedoch werden Randschichtgehärtet, damit sie verschleißfest sind und eine höhere Hertzsche Pressung aufnehmen können.
Über die Einhärtetiefe gibt es Erfahrungswerte.
Hier ein Beispiel einer korrekten Angabe auf
einer Konstruktionszeichnung für ein Zahnrad
dessen Zahnflanken einsatzgehärtet werden :
Zahnflanken einsatzgehärtet
700+100 HV30
Eht 600 HV 20 = 0,5+0,3
Erklärung : Qualität der Härtung
700 = Vickershärte nach DIN 50133
+100 = zul. Abweichung der Vickershärte
HV = Bezeichnung für Vickershärte
30 = Kennziffer für die Prüfkraft
( 30 N:0,102=294,2N )
Eht = Einsatzhärtungstiefe
600 = Vickershärte für die Prüfung
HV = wie oben
20 = Kennziffer für die Prüfkraft wie oben
0,5 = Einsatzhärtungstiefe in mm
+0,3 = zul. Abweichung der Einhärtetiefe in mm .
das war`s Gruß Wolfgang
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