häusliche Pflege trotz anderer Beurteilung

Kann eine häusliche Pflege auch gegen die Beurteilung des medizinischen Dienstes durchgeführt werden oder muß die pflegebedürftige Person dann in ein Pflegeheim?

Hallo Claudianer,

ist denn schon „Widerspruch gegen den Bescheid“ eingelegt worden?

Kein Mensch muß ins Pflegeheim solange er sich noch selbst helfen kann, wenn auch nicht vollumfänglich. Wird Pflege gebraucht muß wohl, bis zur Anerkennung durch den MD, selbst gezahlt werden.
In Notfällen springt da wohl das Sozialamt ein.
Vielleicht bekommst Du hier noch weitere Tipps.

Gruß aria

Häusliche Pflege kann vom Hausarzt verschrieben werden ( z.B. 7 Tage in der Woche:Anziehen, Baden oder Duschen,Hilfe beim Essen,Medikamentengabe, Pillen stellen).Es muss differenziert werden zwischen Hilfebedarf bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen und dem Hilfebedarf an der Person.Der Medizinische Dienst von der Krankenkasse ( Beurteilung des Patienten, was er noch alleine zu Hause machen kann) hier wird die Pflegestufe festgesetzt. Es muß nicht immer im Heim Enden.Im Alter hat man viele Gebrechen und Erkrankungen. Hilfreich ist einen Antrag beim Versorgungsamt zu stellen und (alle Erkrankungen und OPs angeben)um den Grad der Behinderung festzusetzen.

Hallo Kymco,

der Grad der Behinderung hat nichts mit der Pflegestufe zu tun.
(Es ist nicht jeder Pflegebedürftige auch gleichzeitig behindert).
Wenn es also nur um die Kosten der Pflege geht, dann muss der medizinische Dienst der Krankenkassen ran, um die Pflegestufe einzuschätzen.

Sollte der/die zu Pflegende über ausreichendes Einkommen verfügen, muss der/die zu Pflegende die Pflegekosten, abzüglich der Zuwendung über die Pflegekasse, je nach festgestellter Pflegestufe, anteilig selbst bezahlen. Wenns nicht ausreicht, tritt das Sozialamt nach Antrag auf Hilfe zur Pflege ein.

Ins Heim muss niemand, es sei denn, die vom Sozialamt unterstützten Pflegekosten daheim übersteigen die Kosten einer Heimunterbringung, dann wird das Sozialamt passen.

LG Sylvia