häusliche pflege

Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Mein Vater ist schwer krebskrank und seit letzter Woche Mittwoch (nach der ersten Chemotherapie) komplett bettlägerig.
Wir haben deshalb schon einen Toilettenstuhl und ein Pflegebett bekommen.
Nun habe ich direkt bei der Krankenkasse angerufen und gefragt, ob wir auch eine Anti-Dekubitusmatratze bekommen könnten. Der Mitarbeiter meinte, das sei kein Problem, der Hausarzt müsse die verordnen und dann müsse es einen Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus geben.
Die Krankenkasse ist also BEREIT ZU ZAHLEN.
Nun stellt sich aber der Hausarzt quer: Eine Anti-Dekubitusmatratze könne er nur verordnen, wenn bereits Dekubitus vorliege.
Hallo??? Alle Seiten, die ich im Netz über diese Matratzen gefunden haben, bescheinigen, dass sie der Prophylaxe dienen.
Wenn mein Vater erstmal Dekubitus hat, ist es doch zu spät.
Können Sie mir weiterhelfen und mir eine Begründung liefern, mit der ich den Arzt dazu bringen kann, diese Matratze zu verordnen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Herzliche Grüße,
G. Bahr

Sehr geehrte Frau Bahr,

es gibt Antidekubitusmatratzen unterschiedlicher Art, die auch eine entsprechende Indikation erfordern.
Ich empfehle Ihnen direkt mit einem Sanitätshaus Kontakt aufzunehmen. Die wissen zum einen welche Matratze für Ihren Vater am geeignetsten ist und kennen auch die Verordnungsbedingungen der Krankenkassen. Ggf. nehmen die auch mit dem Hausarzt Kontakt auf und helfen, das erforderliche Rezept zu erhalten.

Beste Grüße
Michael