Häusliches Arbeitszimmer, Grundriss der Wohnung

Im Rahmen der Einkommensteuererkärung betreffend der Anerkennung meines Arbeitszimmers hab ich vom FA einen Bogen bekommen auf dem ich weitere Angaben machen soll.
Diese sind zum großteil auch klar, allerdings soll ich auch eine Grundrisszeichnung der ganzen Wohnung(! nicht nur des Arbeitszimmers) anfügen.
Das sehe ich nicht so ganz ein, da eigendlich alle Bedingungen zur Anerkennung des Arbeitszimmers mehr als erfüllt sind. Es befindet sich im Keller, komplett getrennt vom Rest der Wohnung mit eigenem Eingang, eigener Klingel, und eigenem Telefon- und DSL-Anschluss und wird zur 100% nur für die Arbeit genutzt.
Einen Grundriss der Wohnung zu erstellen wäre mir ehrlich gesagt zu aufwendig da es sich um ein nicht ganz so kleines Einfamilienhaus handelt.

Ich würde in diesem Fall angeben, dass eine Grundrisszeichnung keine weitere Aussagekraft zur steuerlichen Anerkennung hätte, weil sich das Arbeitszimmer nicht in der Wohnung befindet. Man könnte noch rückfragen ob der Bearbeiter sich vielleicht vertan hat und tatsächlich den Grundriß des Kellers wollte. Für den Fall, dass das Finanzamt darauf besteht, nachfragen welche Aussagekraft der Grundriß der Wohnung hätte. Im übrigen kann man das Finanzamt auch darauf hinweisen, dass die genannten Informationen bereits vorliegen, weil in der Grundsteuerstelle des Finanzamts sämtliche Grundrisse hat.

Mach doch am besten ein paar Photos, dann kommst Du vielleicht um das Zeichnen des Planes herum!
Gruß Fred

Dies ist eine gängige Methode seit Jahrzehnten. Dient der Aufteilung der Kosten.

Beim Keller und Arbeitszimmer habe ich Bauchschmerzen. Da ein Keller normalerweise kein Wohnraum ist. Wenn sonst viel Platz ist kann man das Arbeitszimmer dann auch streichen. Lieber Steuerberater fragen.

Gruß Hendrik

Das Zimmer befindet sich zwar im Kellergeschoss, ist aber ein richtiges Zimmer mit abschließbarer Tür, komplett möbliert, gefliestem Boden, Tapeten an den Wänden, Heizkörpern, eigenem Telefon, Internetanschluss und Zugang.

Hallo das Arbeitszimmer darf kein Durchgangszimmer sein. Wer sagt denn das die Grundrisszeichnung ein Architekt fertigen muss. Ein DIN A4 Blatt und mit dem Kugelschreiber eine Zeichnung gefertigt Ohne Maße aber mit den Bezeichnung Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Ein Blatt für das Kellergeschoß, ein Blatt für das Erdgeschoß usw.
Gruß MNB