Hafpflicht 2 Wohnungen

Hi,

wenn ich hypothetisch eine Hauptwohnung und eine Wochenendwohnung nutze, als Mieter, dann ist dies i.d.R. in der Privathaftpflicht dem Vermieter gegenüber abgedeckt!?
Was ich sagen will, es bedarf keine Anzeige oder Vertragsänderung an Privathaftpflichtversicherer, dass nun aus 1 Wohnung 2 Wohnungen geworden sind, oder?. (ich rede nicht von Hausrat, sondern von etwaigen Schäden an der Mietsache.)

Danke vorab!

living free

Hallo,

die Haftpflicht hat als versichertes Objekt die Person, das bedeutet, dass sie (soweit Schäden an gemieteten Dingen enthalten sind) auch an mehreren gemieteten Objekten ggfs. Schäden trägt.

Vg

Hallo,

wenn ich hypothetisch eine Hauptwohnung und eine
Wochenendwohnung nutze, als Mieter, dann ist dies i.d.R. in
der Privathaftpflicht dem Vermieter gegenüber abgedeckt!?

Diese Frage lässt sich nur bei Einsicht in die Bedingungen klären. Bitte dort nachsehen (steht in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibung zur PHV) oder bei der Versicherung nachfragen/bestätigen lassen.

Was ich sagen will, es bedarf keine Anzeige oder
Vertragsänderung an Privathaftpflichtversicherer, dass nun aus
1 Wohnung 2 Wohnungen geworden sind, oder?.

Wenn das Risiko nicht mitversichert - ist Anzeige an die Versicherung spätestens nach Aufforderung (Beitragsrechnung) erforderlich.

Gruß J.K.

Danke.

Danke,

der Kollege meint ja, es sei nicht so eindeutig geregelt.
muss wohl also beim Versicherer nachfragen…
Gruss
l.f.