Haftbar nach Geldschenkung?

Deletzt hatte ich es in der Berufschule (kaufmann) über Kredite da kam eine Idee und fragte den Lehrer der wusste aber auch nichts nämlich: Wenn jemand ein Kredit aufnimmt und diesen an jemand anderen verschenken würde wäre dieser dann Haftbar? Da es ja wie ein abgekartertes Spiel für die Bank aussehen könnte? Oder ist der Kreditnehmer weiterhin Vollschuldner? Ich hab nach gesetzestexte im Internet gesucht nichts gefunden.

Wer hat den Kredit aufgenommen? Der muss auch dafür geradestehen egal was er mit dem Geld macht.
Anders ist es wenn jemand mitunterschreibt um den Kredit überhaupt zu bekommen z.B. in einer Ehe oder Eltern, dann haftet der Mitunterschriebe ebenfalls.

Hallo200,

zunächst einmal, wer möchte schon einen Kredit geschenkt haben!

Deine Bank wird es kaum interessieren, wenn du deinen Kredit „verschenkst“, für die Bank bist und bleibst du Alleingläubiger und auch Alleinschuldner. Aus einem Kreditvertrag würdest du nur rauskommen, wenn du jemanden findest, der gute Boni besitzt, und sich bereit erklärt deinen Kredit zu übernehmen. Das geht aber auch nur über und mit dem Einverständnis deiner Bank.

LG Ines

Bin kein Rechtsexperte, aber man könnte es vielleicht mit dem Erbrecht vergleichen. Wenn man ein Erbe annimmt erbt man auch die Schulden. Insofern ist ein Krdit kein Geschenk und ich würde das großzügige Geschenk ablehnen! Anders wäre es wenn man das Geld aus dem Kredit geschenk bekommt.

Haftbar ist wohl immer noch der, der den Kredit aufgenommen hat. Was er mit dem Geld getan hat, ist wohl sekundär…