Moin,
was war das für eine Aufregung einschließlich Hausdurchsuchungen und Suspendierung vom Dienst: Wegen der Veröffentlichung eines Haftbefehls im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Chemnitz haben die Ermittler Fraktionsräume der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Chemnitz“ im Rathaus durchsucht. Durchsuchungen gab es außerdem in einer Anwaltskanzlei und in drei Wohnungen in der sächsischen Stadt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. […] Ein Justizbeamter der Justizvollzugsanstalt Dresden räumte ein, den Haftbefehl an die Öffentlichkeit gegeben zu haben. Weil das strafbar ist, wurde er vom Dienst suspendiert.
Die Medien haben uns gleichzeitig darüber informiert, warum das denn strafbar sei. Hängt auch mit der Unschuldsvermutung zusammen.
Nun schaue ich soeben Frontal 21 auf dem ZDF. Dort, siehe Beitrag, taucht offenbar auch ein fotografierter Haftbefehl auf. Er liegt dem ZDF vor, was mE genau die gleiche Straftat darstellt. Und das ZDF zitiert wortwörtlich aus mutmaßlichen Chat-Protokollen der Beschuldigten.
Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird?