Hafte ich mit eigengenutzter Immobilie für einen Konsumentenkredit?

Ich überlege, für eine Investition einen Konsumentenkredit aufzunehmen. Nehmen wir nun an, ich kann aus irgendeinem Grund dieses Darlehen nicht bedienen, auch wenn das unwahrscheinlich ist. Ich besitze jedoch eine selbstgenutzte Immobilie, die ich unter keinen Umständen riskieren möchte.

Frage: Dürfte die Bank eine Zwangsvollstreckung gegen die eigengenutzte Immobilie einleiten bzw. kann ich gezwungen werden, die eigengenutzte Immobilie zu verkaufen, um den Konsumentenkredit zu bedienen (eine Hypothek / Grundschuld wird im Rahmen des Konsumentenkredits NICHT eingetragen). Die Immobilie hat eine Fläche von ca. 100qm, ich habe eine Frau und ein Kind (ich schreibe das, weil ich mal gehört habe, dass jeder Person eine Fläche von 45qm gesetzlich zusteht).

Meine unmaßgebliche und laienhafte Antwort:

Für einen Kredit haftet man im Normalfall mit seinem Vermögen. Wenn die Immobilie Teil des Vermögens ist, besteht die Möglichkeit, dass auch diese zur Kreditbedienung verwertet werden muss, sollte der Kredit ausfallen.
Die Eintragung einer Grundschuld (ersten Ranges) dient dazu, dass der Kreditgeber im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers erstrangig aus der Insolvenzmasse z.B. im Falle einer Zwangsversteigerung bedinet werden. Gibt noch ein paar andere Vorteile für den Kreditgeber. Allerdings kann durch die Verwendung einer Grundschuld als Kreditsicherheit die Bonität des Schuldners gesteigert und somit die Zinslast des Kredits verringert werden.

LG
Mike

Hallo!

Du bist gut !

Du glaubst also allen Ernstes, Dein Haus als Teil Deines Vermögens bleibt unangetastet, wenn Du Schulden hast und der Gläubiger zu seinem Geld kommen will ?

Natürlich kann im Rahmen eines Zwangsverfahrens das Haus auch versteigert werden. Vom Erlös werden die Schulden und Verfahrenskosten bezahlt, mit Glück bleibt Geld übrig. Das steht Dir dann zu. Aber das Haus bist Du los.
Dann musst Du letztlich ausziehen wenn der neue Eigentümer Dich nicht etwa als Mieter übernehmen will.

Wohin, in eine Mietwohnung, notfalls auch übergangsweise in eine Städtische Notunterkunft.

Was Du da zu einem „Recht auf bestimmte Wohnungsgröße“ schreibst ist hierbei unwichtig !
Das gilt z.B. im Sozialrecht, wenn es darum geht die Kosten für eine Wohnung zu übernehmen. Da spielt dann die Wohnungsgröße bezogen auf Personenzahl eine Rolle.

MfG
duck313

Man haftet natürlich mit seinem Vermögen für seine Verbindlichkeiten. Das gilt sowohl für das Geld, das so rumliegt als auch für Autos, Immobilien usw. Eine Grundschuld, die als Sicherheit für einen Kredit eingetragen wird, hat „lediglich“ den Zweck, daß
a) die jeweilige Immobilie vorrangig dem Kreditgeber als Sicherheit dient, zu dessen Gunsten die Grundschuld eingetragen wurde und
b) ohne vorheriges Urteil direkt in die Immobilie vollstreckt werden kann.

Kurz gesagt: Du haftest mit der Hütte für den (bzw. jeden) aufgenommenen Kredit - auch ohne Grundschuld.