Ich überlege, für eine Investition einen Konsumentenkredit aufzunehmen. Nehmen wir nun an, ich kann aus irgendeinem Grund dieses Darlehen nicht bedienen, auch wenn das unwahrscheinlich ist. Ich besitze jedoch eine selbstgenutzte Immobilie, die ich unter keinen Umständen riskieren möchte.
Frage: Dürfte die Bank eine Zwangsvollstreckung gegen die eigengenutzte Immobilie einleiten bzw. kann ich gezwungen werden, die eigengenutzte Immobilie zu verkaufen, um den Konsumentenkredit zu bedienen (eine Hypothek / Grundschuld wird im Rahmen des Konsumentenkredits NICHT eingetragen). Die Immobilie hat eine Fläche von ca. 100qm, ich habe eine Frau und ein Kind (ich schreibe das, weil ich mal gehört habe, dass jeder Person eine Fläche von 45qm gesetzlich zusteht).