Mein Sohn ( 1 Jahr alt ) hat von einem Freund das iPad auf einen Glastisch knallen lassen. Jetzt hat es einen Schaden am Gehäuse. Übernimmt das meine Versicherung und wenn ja welche?
Hallo Sandra,
sie sind aus der Haftung eigentlich raus. „Deliktunfähige Kinder“, da unter 7 Jahren. Für die Freundschaft ist es allerdings besser zu bezahlen. Wenn dann zahlt die Private Haftpflicht Versicherung. Aber nur, wenn die den Punkt „Deliktunfähige Kinder“ mitversichert haben. Ich würde erst die Bedingungen lesen oder den Vertreter fragen, bevor ich die Schadensmeldung einreichen würde. Wenn die Versicherung das nicht drin hat würde ich Ihnen z.B. die Haftpflichtkasse Darmstadt (ca. 73€ pro Jahr) empfehlen. Sehr gute Leistungen.
Viele Grüße
Dennis
Mein Sohn ( 1 Jahr alt ) hat von einem Freund das iPad auf
einen Glastisch knallen lassen. Jetzt hat es einen Schaden am
Gehäuse. Übernimmt das meine Versicherung und wenn ja welche?
Wenn überhaupt, dann ist das ein Fall f. d. Privathaftpflicht. Da Kinder unter 7 aber nicht deliktfähig sind und die Eltern bestenfalls nur dann ein Verschulden trifft, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben leistet die PHV nur, wenn es sich um einen anständigen also (sehr) guten Tarif handelt, der dann eine Klausel „deliktunfähige Personen“ beinhaltet.
Der Vermittler / Betreuer, oder wenn ein solcher nicht vorhanden ist, der Versicherer deines Vertrags muss hier beraten.
Wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
unterlassene Aufsichtspflicht, waere ein Thema. Dazu muesste man mehr wissen, Art der Versicherung, Schadenhergang usw.
Mein Sohn ( 1 Jahr alt ) hat von einem Freund das iPad auf
einen Glastisch knallen lassen. Jetzt hat es einen Schaden am
Gehäuse. Übernimmt das meine Versicherung und wenn ja welche?
Hallo,
grundsätzlich hat für Schäden gegenüber Dritten die Privathaftpflichtversicherung aufzukommen.
Jedoch sind Kinder bis zum 7 Lebensjahr Strafunmündig und können für Schäden, die sie angerichtet haben, nicht haftbar gemacht werden.
Bitte schauen Sie in Ihrer Versicherungspolice nach, viele Versicherer geben mittlerweile auch hier eine geringe Deckung. Sollte das in Ihrer Police nicht der Fall sein, kann man eine Entschädigung auch verlangen, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da dann ja die Eltern haften.
Ich hoffe die Antwort reicht Ihnen aus,ansonsten melden Sie sich nochmals.
Gruß Lars