der Zusammenstoß war wirklich minimal. Beide Fahrzeuge standen bereits, das hintere Fahrzeug wurde lediglich durch ein Abrutschen von der Kupplung unfreiwillig nach vorne gesetzt. Am vorderen Fahrzeug war rein gar nichts zu erkennen, nur die AHK hat am hinteren Fahrzeug erheblichen Schaden verursacht! Es war keine steckbare AHK.
Warum sollte er HAFTEN? Nein.
Hi,
natürlich haftet er nicht. Weshalb auch? Im Gegenteil - er sollte tunlichst in eine Werkstatt fahren und die AHK prüfen lassen. Ggf. ist nach dem Unfall ein Austausch nötig.
Grüßle
Frank K.
Warum nicht? Wurde ja auch mal versucht Radfahren ohne Helm auf einem Teil der Kosten sitzen zu lassen. Begündung des Gerichts: „nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens…". Diese Argumentation ließe sich locker auch auf Anhängerkupplungen übertragen. Das hat erst der BGH wieder abgebogen. Möglich ist also erstmal alles. Ebenfalls möglich, dass der BGH beim nächsten Mal zu einer anderen Entscheidung kommt oder der Gesetzgeber aktiv wird und sich die Lage ändert. Natürlich ist da also gar nichts.
Grüße
Naja, das mag vielleicht noch auf abnehmbare Anhängerkupplungen anwendbar sein, aber bei einer starren AHK kann der Besitzer ja nichts zur schadensminderung beitragen.
Dieses Urteil ist sicher nicht mit dem Fall dieser Frage zu vergleichen.
Oder wie sollte man das auslegen?
Anhängekupplung bei Nichtgebrauch abbauen lassen? Wie kommt man ohne Anhänger [und damit schutzlos] in die Werkstatt bzw. wie kommt der Anhänger von der Werkstatt nach Hause?
Oder soll sich jeder der eventuell mal auffahren könnte einen Rammschutz anbauen?
Gruß Crack
Hallo,
wieso soll der Geschaedigte / Vordere beim Auffahrunfall haften? Wegen der Anhaengerkupplung, der Naechste fragt wegen selbstverschuldet gekaufter lackierter Heckstossstange und der Dritte soll haften, weil er ein besonders teures Auto vor dem Unfallgegner aufgestellt hat?
Nein. Aus allen drei Gruenden.
Gruss Helmut
Du hattest die These aufgestellt, dass das natürlich sei und dann auch noch die Frage hinterher geschoben. Ich habe darauf aufmerksam machen wollen, dass das überhaupt nicht natürlich ist, sondern lediglich die aktuelle Rechtslage, die sich morgen schon ändern kann.