Haftet Deutschland für den Rettungsschirm

… beim Staatsbankrott?

Sollte Griechenland, Portugal, Spanien oder eine anderes Land, das unter den Rettungsschirm der EU gegangen ist, doch Staatsbankrott anmelden müssen, haftete dann der deutsche Staat, und damit der Steuerzahler für die Millarden Schulden dieses Landes?

bitte beachten Sie, dass ich als Gutachter für Transportschäden eingetragen bin!!!

Ich wäre Ihnen sehr verbunden - Danke

F. Ambrasas

Im fall eines Staatsbankrotts ist die gesamte Staatengemsinschaft eingeschlaltet die etwaige Verbindlichkeiten mit dem bankrotten Land hat
Darum hat kein Land ein Interesse einen zahlungsschwachen Staat bankrott zu erklären. Davor gibt es noch eine Reihe von finanzpolitischen Möglichkeiten wie Weiterverschuldung und schuldenerlass bsp. afrikanische Staaten, IWF-Eingriff in die innerstaatliche finanzpolitik, Geldentwertung (hier EURO)
Die Verflechtung ist kompliziert in sachen EU-aftungsrRecht.

Am besten du frägst direkt die zuständige Behorde bei der EU
http://eur-lex.europa.eu/de/tools/contact.htm

Hallo Sebastian,
soweit ich weiss,ACHTUNG OHNE GEWÄHR!, läuft folgendes:

Griechenland muss unter den Rettungsschirm, dabei ist noch kein geld geflossen!
Erst wenn die GR Regierung ihre schulden NICHT mehr bezahlen könnten, tritt der Rettungsschirm in Form von Haftung der EU- Staaten in Kraft.
Deshalb müssen die GR auch ein überzeugendes Sparpaket vorlegen, BEVOR die EU überhaupt die Haftung übernimmt.

Ist bei uns Privatleuten ja auch so: Kredit der Bank erhält man nur, wenn man Sicherheiten hat, bzw. beweisen kann, dass man die Kreditraten überhaupt aufbringen kann.

MfG. der Laie Bubbeldaheim