Haftet Ehefrau für Kredit von Ehemann?

Hallo,

angenommen ein Ehemann nimmt ohne Wissen der Ehefrau ein Darlehen auf, läßt es sich auf ein eigenes Konto auszahlen und überweist das Geld irgendwohin.

Der Ehemann bezahlt 2 Jahre die Raten und verstirbt dann. Die Ehefrau ist alleinige Erbin und nimmt das Erbe an.

Die Bank fordert die Frau auf, das Darlehen zu begleichen, weigert sich aber gleichzeitig, Auskunft darüber zu geben, wohin das Geld vom Konto des Ehemannes überwiesen wurde, da es sich nicht um ein gemeinsames Konto gehandelt hat.

Die Fragen wären:

  1. Müsste die Ehefrau tatsächlich den Kredit begleichen?
  2. Darf die Bank die Auskunft über den Verbleib des Geldes verweigern?

Danke und Gruß

Hallo,

Die Fragen wären:

  1. Müsste die Ehefrau tatsächlich den Kredit begleichen?

Ja - sie hat ja das Erbe angenommen!

  1. Darf die Bank die Auskunft über den Verbleib des Geldes
    verweigern?

Ja - fällt unter die Bezeichnung Datenschutz!

Danke und Gruß

Gruß Merger

Kurz und knapp und schade für die Ehefrau.

Vielen Dank!

Guten Tag,

zum Auskunftsverweigerungsrecht der Bank bin ich anderer Auffassung:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/k…

Unter “Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank”
genau beschrieben.

Gruß

divo

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Danke! owt

-)

Hallo

und auch hier gibt es Einschränkungen,
wie in dem von dir genannten Artikel beschrieben:

Möglich erscheint, dass der Erblasser noch vor seinem Tod der Bank eine konkrete Weisung erteilt, wonach bestimmte Informationen an die Erben nicht herausgegeben werden dürfen. Über eine solche Weisung wird sich die Bank nicht hinwegsetzen dürfen.

Gruß Merger