Hallo, wenn eine Lebensgefährtin sich den Wagen, der auf den Partner angemeldet ist ausleiht, und diesen zu Schrott fährt. Kann man die Lebensgefährtin, die es wegen diverser Dinge bald nicht mehr als Partnerin gibt, auf Erstattung der Reparatur in Anspruch nehmen wenn diese den Unfall verschuldet hat? Danke für eine kundige Info!
Hallo,
Zivilklage, wenn sie nicht freiwillig bezahlt.
Ihre private Haftpflichtversicherung greift nicht wegen der „Benzinklausel“.
Um es in meiner Sprache zu sagen: Wenn es vorher schon Zweifel an Ihrer Eignung gab in der Beziehung und dem Umgang mit fremdem Eigentum, wäre eine Vollkaskoversicherung sinnvoll gewesen, oder knallhart: Selber Schuld.
MfG
P.S.: Meine Ex-Schwägerin hat das nicht fertig bezahlte Auto meiner LG aus seelischem Streß (Ex-Partner drohte Kind nach Algerien zu entführen) geschrottet und es bedurfte 1 Jahr Schriftverkehr und 1 Jahr bis ein Urteil da war und weitere zwei Jahre bis nun das Geld komplett ist.
Nein.
Mit der Überlassung hat man einen „stillschweigenden Haftungsausschluss“ vereinbart.
Keine Haftung.
Nur für vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schaden, also etwa Alkoholfahrt und Unfall.
Sonst hätte man es extra absprechen müssen, " Ich leihe Dir den Wagen aus, aber für mögliche Schäden haftest Du " und dann wäre die Ausleihe womöglich nicht zustande gekommen.
Und Privat-Haftpflicht würde hier nichts nützen.
MfG
duck313
hi,
hast du eine Quelle, dass der Haftungsausschluss auch bei Fahrten gelten soll, die nicht im Zusammenhang mit einem Gefallen stehen?
grüße
lipi
Nein, bei verliehenen Gegenständen kommt es nicht zu einem stillschweigendem Haftungsausschluss.
Nur, wenn sie mit dem Auto unterwegs gewesen wäre um ihm einen Gefallen zu tun, dann käme es dazu.
Das gilt aber auch nicht für grob fahrlässiges Verhalten.
Sie muß auch ggf. die Prämienerhöhung tragen, sofern andere geschädigt wurden.
Ja, ich hab mich da geirrt !
Und das mußt Du auch ggf. einklagen, wenn sie „nichts auf der Pfanne hat“ und Zahlung verweigert…