Hallo allerseits,
sei ein Autohaus gegeben, welches sich an einer Hauptverkehrsstrasse befindet. Direkt an der Strasse befindet sich der grosse Hof des Autohauses, ein weiterer ca. 150m weiter um die Ecke.
| Hof2
| Auto- ----
| haus Hof1
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Nun sieht man regelmaessig, dass Mitarbeiter des Autohauses Fahrzeuge ohne Nummernschild, bzw. nur mit Typenbezeichnung ala 308 SW von Hof 1 zu Hof 2 bewegen und dabei die oeffentlichen Strassen benutzen.
Wie wuerde sich denn im Falle eines Unfalles die Rechtslage darstellen?
Sind die Fahrzeuge des Autohauses auch ohne Nummernschild per se HP-versichert?
Sofern nicht: Wie sollte sich der Geschaedigte verhalten, wenn der Fahrer des Autohausfahrzeugs nach dem Unfall und vor dem Eintreffen der Polizei ein Nummernschild versucht anzubringen? Sollte er dieses verhindern (mit dem Risiko, dass im schlechtesten Fall niemand zahlt) oder ignorieren (und damit ggf. Teil eines Versicherungsbetrugs zu werden)
Zusatzfrage: Bekommt derjenige, der ein nicht zugelassenes/nicht versichertes Fahrzeug auf oeffentlichen Strassen bewegt, immer die Vollschuld, sofern ein Unfall passiert? Macht es also auch von dieser Warte bei der obigen Frage einen Unterschied?
Gruss
E.