Haftpflicht Freiberufler

Liebe Experten,

ich bitte um Rat bei folgendem Fall:

Angenommen, ein freiberuflich tätiger Sprachlehrer hat ein eigenes Büro, in dem auch der Unterricht stattfindet. Eines Tages käme es in diesem Büro über mehrere Tage hinweg (langes Wochenende) zu einem zunächst unbemerkt bleibenden Wasseraustritt, durch den der darunterliegende Keller der Nachbarn überflutet würde. Die Ursache hierfür könnte z.B. ein durch Materialermüdung porös gewordener Schlauch an der im Raum installierten Spüle (kein Geschirrspüler, nur Waschbecken!) gewesen sein. 

Welche Versicherung würde in diesem Fall den Schaden an dem Kellerinhalt der Nachbarn übernehmen? Die Gewerbehaftpflichtversicherung des Freiberuflers? Oder seine Privathaftpflichtversicherung?

Oder existiert noch eine weitere Versicherung, die Schäden außerhalb der eigenen Räume abdeckt? 

Was würde z.B. bei einem Brand geschehen, der im Büro trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ausbricht und Schäden in benachbarten Büros/Wohnungen anrichtet?

Im Voraus vielen Dank!

Viele Grüße
Gwen

Hallo,

meine Einschätzung der Sache (ich hatte so etwas ähnliches schon):

Eine Haftpflicht, egal ob gewerblich oder privat tritt nur dann ein, wenn Du Schuld hast.

In dem Fall des Schlauches eben, ob Du den installiert hast. Ist der Schlauch Mietsache, wird Deine Haftpflicht den Schaden vermutlich ablehnen. In diesem Fall bist auch Du nicht haftbar.

Das Beispiel des Brandes: Geht der Brand von Deinem Server aus, bist Du haftbar. Geht er von der Hauptverteilung der Mietsache aus, nicht. Im Falle des Servers würde wahrscheinich Deine Haftpficht eintreten, im anderen Fall die Gebäudeversicherung des Eigentümers.

Ob die Haftpflichtversicherung Regress nimmt, weil zum Beispiel der Techniker am Server einen Feher gemacht hat, ist für Dich nicht interessant und Du wirst das unter Umständen auch nicht erfahren.

Sollte ein Schaden eintreten, dann empfehle ich sofort eine Meldung an die Haftpfichtversicherung, denn da gibt es Fristen. Was dann wie ausgeht, das ist eine andere Frage; den Prozeß, sollte es dazu kommen führt Deine Versicherung.

Gruß

Hallo,

Welche Versicherung würde in diesem Fall den Schaden an dem
Kellerinhalt der Nachbarn übernehmen?

Die (wenn vorhanden!) Hausrat- oder Geschäftsinhaltsversicherung des Nachbarn wäre erster Ansprechpartner, da in diesen ggf. „Leitungswasser“ mit abgesichert sein könnte und somit der „Neuwert“ entschädigt wird und nicht wie bei einer Haftpflicht, der „Zeitwert“.

Die Gewerbehaftpflichtversicherung des Freiberuflers?

Ggf. indirekt (Regress) oder wenn keine o.g. Vers. vorhanden ist und er für die Spüle die Gefahr trägt!

Oder seine Privathaftpflichtversicherung?

Ggf. ebenso, jedoch ist dies vom Umsatz des Sprachlehrers abhängig.

Oder existiert noch eine weitere Versicherung, die Schäden
außerhalb der eigenen Räume abdeckt? 

An welche Schäden denkst Du da? :wink:

Was würde z.B. bei einem Brand geschehen, der im Büro trotz
aller Vorsichtsmaßnahmen ausbricht und Schäden in benachbarten
Büros/Wohnungen anrichtet?

Na hoffentlich ruft jemand die Feuerwehr…:smile:
Und dann streiten sich die o.g. Versicherungen untereinander oder können alles friedlich regeln…weil ja dann auch noch die Gebäudeversicherung u.a. mitspielen will…ist leider zu komplex dies hier auszuwerten!

16BIT

Hallo,

so pauschal kann man deine Frage nicht beantworten.

Es kommt wie immer auf die Schadensursache an, wie auch auf die Schäden.

In Betracht kommen folgende Versicherungen:
Wohngebäude-, Hausrat-, Geschäftsinhaltsversicherung.
Privat-, Betriebs-, Gebäude-Haftpflichtversicherung.

Gruß Merger

Hallo,

Welche Versicherung würde in diesem Fall den Schaden an dem
Kellerinhalt der Nachbarn übernehmen?

Die (wenn vorhanden!) Hausrat- oder
Geschäftsinhaltsversicherung des Nachbarn wäre erster
Ansprechpartner, da in diesen ggf. „Leitungswasser“ mit
abgesichert sein könnte und somit der „Neuwert“ entschädigt
wird und nicht wie bei einer Haftpflicht, der „Zeitwert“.

Die Gewerbehaftpflichtversicherung des Freiberuflers?

Ggf. indirekt (Regress) oder wenn keine o.g. Vers. vorhanden
ist und er für die Spüle die Gefahr trägt!

Oder seine Privathaftpflichtversicherung?

Ggf. ebenso, jedoch ist dies vom Umsatz des Sprachlehrers
abhängig.

Mich würde einmal interessieren, wieso der Umsatz des Sprachlehrers maßgebend ist,
damit seine Privathaftpflichtversicherung etwas zahlt ?

Auch erschließt sich mir nicht, weshalb ein Freiberuflicher Sprachlehrer eine Gewerbehaftpflichtvers. benötigt.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo,

meine Einschätzung der Sache (ich hatte so etwas ähnliches
schon):

Eine Haftpflicht, egal ob gewerblich oder privat tritt nur
dann ein, wenn Du Schuld hast.

In dem Fall des Schlauches eben, ob Du den installiert hast.
Ist der Schlauch Mietsache, wird Deine Haftpflicht den Schaden
vermutlich ablehnen. In diesem Fall bist auch Du nicht
haftbar.

Denke mal nach, wenn z.B. ein Bekannter des Mieters den Schlauch befestigt hätte.
Dann müsste wohl niemand für den Schaden aufkommen ?

Gruß Merger

Hallo Merger,

Mich würde einmal interessieren, wieso der Umsatz des
Sprachlehrers maßgebend ist,
damit seine Privathaftpflichtversicherung etwas zahlt ?

…oh, da sind die Rechtschutzbedingung mit reingehuscht…der Umsatz ist in der Privathaftpflicht natürlich nicht maßgebend! Danke für den Hinweis!

Auch erschließt sich mir nicht, weshalb ein Freiberuflicher
Sprachlehrer eine Gewerbehaftpflichtvers. benötigt.

Ist es wegen „Gewerbe…“?..oder sollte man es eher Betriebs- oder Berufshaftpflicht nennen? :wink:

16BIT

Berufshaftpflicht passt !

Gruß Merger

Hallo, da brauche ich gar nicht nachdenken, denn das ist klar: Der Mieter haftet, den er hat das machen lassen…

Gruß

Danke!
Liebe Experten,

vielen Dank für Eure Antworten!

In diesem Fall wäre übrigens anzunehmen, dass die Spüle vor mehreren Jahren samt aller Installationen vom Vormieter übernommen wurde und seitdem auch nichts daran verändert worden ist.

Würde das etwas an der Lage ändern?

Viele Grüße und danke!

Gwen