Haftpflicht Kind bei getrennt lebenden Eltern

Hallo,

wahrscheinlich ist das ein Dummy-Frage, aber ich konnte die Frage übers INet nicht beantworten.

Angenommen ein Kind (8 J.)ist bei der Mutter haftpflichtversichert.
Haftet die Versicherung gegenüber Fremden auch dann, wenn das Kind sich beim Vater aufhält?

Und wie sieht es bei Schäden aus, die das Kind gegenüber dem Vater verursacht?

Danke und Gruß

Haftet die Versicherung gegenüber Fremden auch dann, wenn das Kind sich beim Vater aufhält?

Ja natürlich. Die Deckung der Privathaftpflicht gilt der Person und nicht einem Aufenthaltsort.

Und wie sieht es bei Schäden aus, die das Kind gegenüber dem Vater verursacht?

Sind grundsätzlich auch gedeckt. Hier sind Einzelheiten zu beachten.

Super Nordlicht, vielen Dank für die rasche Antwort.

Hallo.

Nordlicht hat zwar schon eine Antwort geschrieben, aber ich möchte noch einen wichtigen Punkt ergänzen.

Bei Schäden mit Kindern wird auch häufig der Einwand der Aufsichtspflichtverletzung eingeworfen. In diesem Fall würde dann die PHV des Vaters zum Schadenersatz herangezogen. Ein Eigenschaden würde dann z.Bsp. nicht reguliert werden.

Grüße aus Saarbrücken
Claude Burgard
htto://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Danke erstmal für die Antwort.

Wenn ich das mit der Definition der Aufsichtspflicht richtig verstanden habe, stellen die zwei fiktiven Fälle keine Verletzung dar, stimmt das?

  1. Kind (8)spielt mit anderen Kindern vor dem Haus im Wohngebiet auf der Strasse und zerkratzt mit Fahrrad/Roller/Inliner Vaters oder fremdes Auto.

  2. Kind (8)spielt beim Zähneputzen mit Vaters Rasierwasser und lässt das ins Waschbecken fallen. Rasierwasser kaputt und Waschbecken hat einen Sprung.

Danke und Gruß

Bei (1) könnte es bei einem sehr zahlungsunwilligen Sachbearbeiter Probleme geben.
(2) ist definitiv keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Es sein der Hinweis erlaubt: Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen nur Rechtsanwälte geben.

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Dann hab ich das so einigermaßen verstanden, vielen Dank!

Hallo,

bevor die Fragen überhaupt beantwortet werden können,
wäre zuerst einmal zu überprüfen, ob in der Privathaftpflichtversicherung des Vaters die getrenntlebende Ehefrau und das Kind noch mitversichert sind.

Denn eine Trennung ändert nicht automatisch die Privathaftpflichtversicherung.

Gruß Merger

Dann hab ich das so einigermaßen verstanden, vielen Dank!

Dann wurde das SOLL erfüllt :smile:

Bitte

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Hallo Merger,

in dem fiktiven Fall hätte die Mutter eine Haftpflicht für sich und Kind, der Vater für sich alleine eine eigene PHV. Es würden zwei Verträge bestehen.

Danke und Gruß