Howdy allerseits,
mal aus einer Bierlaune heraus:
Sei Herr X im 1.5 OG untergebracht und sei Feuer in seiner Wohnung ausgebrochen, so dass der einzige Weg, zu ueberleben, ein Sprung aus dem Fenster sei.
Seien nun unter dem Fenster zwei Fahrzeuge erreichbar, das eigene und das des Wohnungsnachbarn
Die 3 Optionen also:
- Springen neben die Fahrzeuge mit Risiko grosser Verletzung
- Springen auf das eigene Fahrzeug
- Springen auf des Nachbarns Fahrzeug.
Feuerwehr oder aehnliches sei nicht vor Ort und das Feuer schon zu nahe, so dass man die Wohnung verlassen muesste.
Zahlt die (Privat)Haftpflicht in diesem Fall bei Schaeden an den Fahrzeugen? Oder zahlt sie nur, wenn das Auto des Nachbarn beschaedigt wurde? Oder wird gemaess „Schadensminderungsverpflichtung“ grundsaetzlich davon ausgegangen, dass man sich zunaechst sein eigenes Fahrzeug auswählen muss (weil dann die HP nicht zahlen muesste)
Gruss
E.