Haftpflicht und Hausratversicherung Kündigung

.Hallo mein Mann ist im Dezember 2012 gestorben …und ich kann die große Wohnung nicht mehr alleine halten …will ein paar Wochen in meine Heimat fahren , die Stadt Bremen verlaßen und von Tsch. eine neue kleine Whg irgendwo in Bayern suchen …muß ich die o.g. Versicherung-Beträge weiter bezahlen ?
… der Todesfall meines Mannes sollte doch ein Grund zu der Kündigung sein …mein Vers.Makler behauptet, ich muß das ganze als Ehefrau übernehmen und weiter bezahlen, obwohl ich nicht hier wohnen werde und bei meinem Stiefsohn mich bis mein Umzug anmelde… …und im Falle daß, ich in CZ Dauerwohnhaft angemeldet bin, will er eine Bestätigung haben …das ist kein Problem , ich habe Dauerwohnen in CZ aber das Lauferei …und und und …ist das wirklich notwendig ?.
Ich habe tschechisches Passport und auch tsch Ausweiß …nur Führerschein habe ich Deutsch

bitte um Nachricht …DANKE

Hana…

Das hängt immer vom Risiko ab. Wenn Sie in der Privat-Haftpflicht mitversichert sind, besteht auch das Risiko fort. Dann können Sie nur fristgerecht zum Vertragsende kündigen. War Ihr Mann hingegen alleine versichert, erlischt mit dem Risikofortfall auch die Versicherung.

Bei der Hausratversicherung ist es ähnlich. Wenn Sie aber den Hausstand auflösen, sollten Sie auch ein Sonderkündigungsrecht haben. Schauen Sie dazu mal in die Versicherungsbedingungen.

Der Bund der Versicherten sagt hierzu auf seiner Homepage unter https://www.bundderversicherten.de/Sonstiges/Tod-des…

  1. Privathaftpflichtversicherung

Bei einer Familienversicherung besteht für mitversicherte Familienangehörige Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Bezahlt der Hinterbliebene weiter, wird er Versicherungsnehmer. Ein Einzelvertrag endet mit dem Tod. Der Jahresbeitrag wird anteilig an die Erben erstattet. Hierbei kommt es darauf an, wann der Versicherer die Meldung erhalten hat; denn ab diesem Tag berechnet er die Rückzahlungssumme.

  1. Hausratversicherung

Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht maximal zwei Monate weiterhin Schutz. Der Jahresbeitrag wird anteilig zurückgezahlt. Der Vertrag läuft nur weiter, falls einer der Erben die Wohnung übernimmt. Dieser wird dann Versicherungsnehmer.

Also entsprechend den Verlust deines Ehemannes beim Versicherungsunternehmen anzeigen und deine Entscheidung entsprechend mitteilen.