Haftpflichtfall?

Hallo zusammen,
ich habe eine rein hypothetische Frage.  Und zwar geht es um einen Fall für die Privatehaftpflicht:
Person A und Person B wohnen in einer WG. B ist im besitz eines PKWs. A leiht sich den PKW von B aus um einkaufen zu fahren ohne diesen zu fragen. Nach dem Einkauf beschließt A den PKW als Dankeschön für B zu putzen. Beim Putzen der Windschutzscheibe beschädigt A den innenspiegel und nimmt diesen aus der Halterung um den Schaden zu begutachten. Beim Wiedereinsetzen des Innenspiegels drückt A zu fest und die Windschutzscheibe reist an der Befestigung des Innenspiegels an der Windschutzscheibe. Kommt hierfür die Privathaftpflichtversicherung von A für den Schaden auf?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße Sott

Hallo,

eine widerrechtliche Inbesitznahme ist kein leihen!
Hierzu wäre dann die Teilkasko des KFZ heranzuziehen, die ersetzt auch Glasbruch!

16BIT

EDIT:
Person B hat leider keine Teilkasko oder Vollkasko für das Fahrzeug abgeschlossen.

Hallo.

Aus meiner Sicht der Dinge ist es erstmal unerheblich, ob sich B zuvor das Fahrzeug (widerrechtlich) „geliehen“ hat, denn dabei ist das Kfz ja nicht beschädigt worden.

Die Beschädigung erfolgte, wenn ich das richtig verstanden habe, bei der gefälligen Handlung des Putzens, korrekt?

In diesem Fall sollte die PHV, sofern hier Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind, den Schaden übernehmen.

Es könnte natürlich der Einwand der PHV kommen, dass das Putzen zum üblichen Gebrauch des Kfz zu zählen ist. Dann hilft nur noch ein Streit über Rechtsgelehrte.

Viele Grüße

Claude Burgard
Versicherungsmakler