Hallo zusammen,
ich habe eine rein hypothetische Frage. Und zwar geht es um einen Fall für die Privatehaftpflicht:
Person A und Person B wohnen in einer WG. B ist im besitz eines PKWs. A leiht sich den PKW von B aus um einkaufen zu fahren ohne diesen zu fragen. Nach dem Einkauf beschließt A den PKW als Dankeschön für B zu putzen. Beim Putzen der Windschutzscheibe beschädigt A den innenspiegel und nimmt diesen aus der Halterung um den Schaden zu begutachten. Beim Wiedereinsetzen des Innenspiegels drückt A zu fest und die Windschutzscheibe reist an der Befestigung des Innenspiegels an der Windschutzscheibe. Kommt hierfür die Privathaftpflichtversicherung von A für den Schaden auf?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße Sott