Haftpflichtschaden

Ich hatte eine fertig gekaufte Holzhütte mit schriftlicher Genehmigung meines Vermieters auf dem 2. Hof aufgestellt.Neben dieser Hütte befanden sich 2 Motorräder.1 Quad,angemeldet,nur Haftpflichtversichert und ein 80ccm-Roller,auch nur Haftpflichtversichert.Beide Fahrzeuge waren zugelassen (B-Kennzeichen) und standen NEBEN der Hütte.Letzte Woche nun hatte man mir per BRANDSTIFTUNG (Lt. Polizeilicher Ermittlungen) die Hütte samt der Fahrzeuge abgefackelt.Das ich für beide Fahrzeuge und das Holzhaus nichts bekomme ist mir eigentlich klar… aber nun die Frage…
Neben meinen Motorrädern befand sich ein Aluregal welches mit allerlei größeren Plastikrohren bestückt war. Meine Motorräder haben gebrannt und diesen Schaden dadurch verursacht.Muß die Versicherung in diesem Falle für DIESEN Schaden haften oder nicht ??? Meine Fahrzeuge waren geparkt… Ist etwas knifflig diese Angelegenheit aber vielleicht kennt sich jemand damit 100% aus…! Vielen Dank.

Ich kann Dir nur empfehlen mit Deinem Versicherungsvertreter zu sprechen. Es kann sein, dass Nebengebäude über Deine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, damit natürlich auch die dadurch entstandenen Folgeschäden. Wenn die Plastikregale jemand anders gehören, musst Du dafür haften (evtl. bezahlt das Deine Privathaftpflicht), wenn sie dir selbst gehören, hast Du auch hier vermutlich Pech gehabt.

Hallo,

leider kann ich hier nicht helfen

Gruß,
Micha

Wenn f. d. Plastikrohre eine Versicherung gegen Feuer bestand, sollte dieser Vertrag grundsätzl. leistungspflichtig sein.

Wenn künftig mal eine Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de