Hallo,
ich habe bei einer Bekannten in der Wohnung versehentlich die Wasserleitung der Heizung (Fernwärme) angebohrt. Die Bekannte hat sofort bei der Hausverwaltung den Schaden gemeldet und wollte wissen wo das Wasser abgedreht werden kann und gebeten dass schnellstens eine Firma geschickt wird die den Schaden beheben kann. Obwohl die Verwaltung informiert war dass das heiße Wasser aus der Wand spritz sagte sie es könne 4 Stunden dauern bis eine Firma kommt!. Niemand konnte ihr Auskunft geben. Es gibt dort keinen Hausmeister. Nach 2 Stunden haben wir durch Zufall erfahren dass der Absperrhahn im Nachbarhaus war. Sofort Wasser abgedreht.
Der Wasserschaden ist groß. Es sind 3 Wohnungen von dem Schaden betroffen. Wer ist jetzt für den Schaden verantwortlich?
Hätte man direkt das Wasser abdrehen können wäre es nicht zu diesem Schaden gekommen! Ist die Hausverwaltung mitschuldig am Schaden?
Hoffe mir kann da jemand helfen!
Gruß
Neuling01
Hallo!
Hättest Du nicht angebohrt…
Hätte der Hund nicht geschissen…
Wie kann man nur so kopflos sein. Bohrer war zur Stelle, also hats nicht wenigstens eine Mindestaussattung an Werkzeug und Kleinmaterial zur Hand gehabt ?
Eine Schraube reingedreht und schon wäre deutlich weniger Wasseraustritt gewesen !
Man kann Heizungsrohrnetze nicht einfach absperren. Es läuft ja aus höheren Etagen nach.
Dazu müsste es Wohnungsabsperrungen im Vor/Rücklauf geben. Dann kann man Schaden auf eine Wohnung begrenzen und es ist schnell drucklos und läuft nicht mehr nach.
Und warum hast Du nicht die Feuerwehr alarmiert ? Spätestens nach der Aussage,es dauert !
Kopflos. Oh,Gott- was habe ich angerichtet.
Bist Du nun haftpflichtversichert oder nicht . Dann wird sich VS kümmern. Und die wird ggf. auch Mithaftung der Hausverwaltung bewerten.
Und mit Fernheizung hats wenig zu tun,denn nur in den seltensten Fällen läuft das Fernheizwasser direkt zu den Heizkörpern. Üblich ist das, wie sonst auch, ein getrennter Kreis mit begrenztem Wasserinhalt.
MfG
duck313
Hallo,
Hallo,
ich habe bei einer Bekannten in der Wohnung versehentlich die
Wasserleitung der Heizung (Fernwärme) angebohrt.
Die Bekannte
hat sofort bei der Hausverwaltung den Schaden gemeldet und
wollte wissen wo das Wasser abgedreht werden kann und gebeten
dass schnellstens eine Firma geschickt wird die den Schaden
beheben kann. Obwohl die Verwaltung informiert war dass das
heiße Wasser aus der Wand spritz sagte sie es könne 4 Stunden
dauern bis eine Firma kommt!. Niemand konnte ihr Auskunft
geben. Es gibt dort keinen Hausmeister. Nach 2 Stunden haben
wir durch Zufall erfahren dass der Absperrhahn im Nachbarhaus
war. Sofort Wasser abgedreht.
Der Wasserschaden ist groß. Es sind 3 Wohnungen von dem
Schaden betroffen. Wer ist jetzt für den Schaden
verantwortlich?
Auf jeden Fall mal der Verursacher!
Allerdings hätte in solch einem Fall der Hausverwalter unverzüglich handeln müssen
und dafür sorge tragen müssen, dass das Wasser abgedreht wird.
Hätte man direkt das Wasser abdrehen können wäre es nicht zu
diesem Schaden gekommen! Ist die Hausverwaltung mitschuldig am
Schaden?
Hoffe mir kann da jemand helfen!
Kann es sein, dass Du eine Privathaftpflichtversicherung hast, dann schnellstens Kontakt aufnehmen und den Schaden melden.
Deine Freundin sollte sich zusätzlich sofort mit ihrer Hausratversicherung in Verbindung setzen und dort ihren Schaden melden.
Gruß
Neuling01
Gruß Merger
ich habe schon meine Haftpflichtversicherung angerufen die schicken ein Formular zu Schadensmeldung. Die Freundin hat keine Hausratversicherung!
In diesem Fall, wird deine Freundin wohl nicht ihren vollständigen Schaden ersetzt bekommen. Denn die Privathaftpflichtversicherung zahlt nur nach Zeitwert.
Hi,
ist sowas nicht ein „Gefälligkeitsschaden“ der bei vielen Versicherungen nur bis ca. 5000 EUR oder gar deutlich darunter versichert ist?
Gruss
K
Es ist ihr ja kein Schaden an Möbeln etc entstanden. Es geht ja nur um den Schaden in den Mietwohnungen.
Wir waren echt überfordert aber mit einer Schraube wär das mal nicht gegangen!! Das heiße Wasser schoss schließlich 2 Stunden mit enormen Druck aus der Wand und wir haben so gut es ging fast alles mit Eimern aufgefangen…
In dieser Wohnanlage läuft das Fernheizwasser aber direkt zu den Heizkörpern. Das sagte der Techniker, der nach 2 Stunden kam.
Da meine Bekannte nur Mieterin und nicht Eigentümerin der Wohnung ist glaube ich das nicht!
Aber Du hattest doch geschrieben
ich habe bei einer Bekannten in der Wohnung versehentlich die Wasserleitung der Heizung (Fernwärme) angebohrt.
Also Deiner Bekannten eine Gefälligkeit geleistet. Somit war meine Frage ob Deine Haftpflicht das nicht als eben so einen „Gefälligkeitsschaden“ betrachten könnte.
Es ist ihr ja kein Schaden an Möbeln etc entstanden. Es geht
ja nur um den Schaden in den Mietwohnungen.
Dies ist aber sehr komisch, dass ein Wasserrohr angebohrt wird,
dann heißes Wasser in die Wohnung spritzt aber komischerweise
kein Hausrat beschädigt wird.
Ist die Wohnung evt. leer, bzw. der Einzug der Freundin in die Wohnung noch nicht geschehen ?
Hallo Kasi,
Es könnte sogar so sein, dass der Freund evt. als Gas- Wasserinstallateur zugange war (Schwarz Arbeiter) und um so den verursachten Schaden ersetzt zu bekommen.
Diese Idee kam mir eben, als er schrieb, dass überhaupt kein Hausrat beschädigt wurde.
Na da wird die Versicherung ihre wahre Freude an dem Schaden haben.
Gruß Merger
Hi Merger,
wir wollen ja nichts böses unterstellen. Also sie/er war bei der Bekannten und hat dort gesagt „Komm, ich bohr Dir das eben. Geh mal zu Seite“ und dann läuft es aus der Wand. Ist das nun ein Gefälligkeitsschaden oder nicht?
Gruss
K
bin grad total geschockt über eure Phantasien.
Der Schaden ist entstanden beim Versuch einen Winkel anzubohren für ein Stück Arbeitsplatte in der Küche. Die Küche ist komplett gefliest auf dem Boden. Dort stehen ledigleich Waschmaschine Herd und Kühlschrank drin sowie 2 große offene Regale. Wir haben ja mit 5 Personen (einer davon wohnt auch in dem Haus)das Wasser aufgefangen.
Das Wasser ist aber leider durch die Wand sowie durch den Boden glaub ich in die untere Wohnung gelaufen (Decke und Wand in 3 Räumen). Die Wohnung darunter hat nur die Wand etwas nass.
Da wir sämtliche Decken, Handtücher und Bettwäsche zum Auffangen auf dem Boden verteilt hatten, war quasi nur die Küche betroffen.
…und nein ich bin kein Schwarzarbeiter und will auch keine Versicherung betrügen! Ich wollte lediglich wissen ob die Hausverwaltung mitschuldig ist, da keiner wusste wo das Wasser ebgedreht werden kann!! Die Firma, die von der Verwaltung gerufen wurde wußte es sofort…hätte uns mal einer anrufen sollen dann hätten wir es direkt abdrehen können!!
Hallo!
Wetten, dass es gegangen wäre ?
Eine passende Schraube reingedreht, sie würde sich mit Gewinde ins Rohrmaterial eindrehen und auch gegen Druck halten.
Oder ein angespitzter Holzstab in Bohrergröße mit Hammer reingeschlagen.
Und die Hände könnte man schon für den Moment mit Handschuhen oder Handtüchern schützen.
Egal, nun ist es zu spät.
MfG
duck313
Hallo
Aber man bohrt doch nicht mal eben irgendwo herum, ohne dass man sich vorher vergewissert hat, dass da keine strom- oder wasserführenden Leitungen verlaufen?! Und man macht sich auch vorher schlau, wo/wie man im Fall der Fälle größeren Schaden verhindern kann (wo die Leitungen/Stränge abgestellt werden können).
Bzw. man sollte das so tun …
Erstmal ist immer derjenige „schuld“ (= schadensersatzpflichtig) der eine Handlung vorgenommen und dadurch fremdes Eigentum beschädigt hat.
Es ist ja schon reichlich kühn, sich derart fahrlässig zu verhalten und den verursachten Schaden dann auf die Hausverwaltung abwälzen zu wollen, weil die in ihrer Eigenschaft als Verwalter (=lediglich für den Papierkram zuständig nicht gleich wusste), wo die Leitungen verlaufen oder wie sie so auf die Schnelle einen Handwerker der sich mit dem Objekt auskennt beizaubern konnte.
Egal wie/inwieweit die Versicherung des Verursachers da einspringt > dem Vermieter gegenüber ist letztendlich die Mieterin haftbar - es war ja auch deren Entscheidung keinen Fachhandwerker sondern einen Hobby-Bohrmaschinenschwinger einzusetzen.
Sorry, ich reagiere da etwas allergisch, da ich schon mit so einigen Wasserschäden konfrontiert war. Der letzte hat nur eine Wohnung/ein Haus betroffen und die Sanierung kam auf an die 50.000 Euro - die hier aber die Gebäudeversicherung des Eigentümers bezahlt hatte, weil eine wasserführende Leitung ursächlich war (obwohl der Mieter diese verändert hatte). Mit etwas Glück hat der Vermieter/Eigentümer hier auch eine Gebäudeversicherung mit recht großer Risikoabdeckung. Ansonsten gilt: gegenüber dem Vermieter/Eigentümer ist die Mieterin haftbar (auch für deren Besucher, eingesetzte Handwerker, „Helfer“ etc. - für etwaige eigene Regressansprüche darf die Mieterin sich selbst mit ihren Leuten herumschlagen).
Also nochmal deutlich:
Eine Wasserschadensanierung kann Monate dauern, wenn Decken/Wände durchnässt sind und sehr, sehr teuer werden.
Falls eine Gebäudeversicherung mit der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird, besteht eine Chance, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters für die Schadensregulierung aufkommt, wenn das entsprechende Risiko versichert ist.
Wenn man es sich aber von vornherein durch abstruse Schuldzuweisungen mit der Hausverwaltung verscherzt, wird die Situation ganz sicher nicht verbessert.
Grüsse Rudi