Haftpflichtschaden an Innentüre, Zeitwert

Hallo,
nehmen wir an A beschädigt bei seiner Freundin B (wohnen nicht zusammen) in deren Mietswohnung eine Innentüre. Türblatt (Loch) und Zarge (ausgerissen) sind defekt und nicht reparabel.
Es handelt sich um eine Eiche-Echtholztüre. Der Kostenvoranschlag des Vermieters C für Türe/Zarge, Aus- und Einbau beträgt rund 430 EUR brutto.
Die Privathaftpflichtversicherung des A sendet einen Gutachter. Dieser kommt zum Schluss, dass die Haftung gegeben ist. Da die Türe 22 Jahre alt ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitwert (wie bei der Haftpflichtversicherung üblich).
Bei einem angenommenen Neuwert von 600 EUR, einer kalkulatorischen Nutzungsdauer von 30 Jahren und einem tatsächlichen Alter von 22 Jahre, werden dem Vermieter 63 EUR netto erstattet.
Wäre solch eine Abrechnung korrekt bzw. wäre das üblich?
Ich persönlich finde - auch unter Berücksichtigung des Zeitwert - eine Entschädigung in Höhe von 63 EUR eher gering. Für 63 EUR würde man evtl. einen Handwerker finden, der Türe und Zarge ausbaut und entsorgt.

Sofern die Abrechnung korrekt wäre, würde das unter die Kategorie „Abwehr unberechtigter Ansprüche“ fallen, da die der Versicherer den Austausch zu einer neuen Türe als unberechtigt ansieht. Könnte sich die Mieterin B auf die Haftpflichtversicherung von A berufen, wenn der Vermieter C Kaution einbehalten würde?

Für eure Einschätzung wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Pitufino

Hallo,
vom Ablauf her beschaedigt A das Eigentum vom Vermieter, zahlt also dafuer. Eine Versicherung hilft mit einem Kleinbetrag mit.
A kann eine alte Tuer finden, die dorthin passt (wird kaum funktionieren) oder eine neue Tuer spendieren. Damit verbessert er in erster Prioritaet nicht das Haus, sondern stellt die Bewohnbarkeit wieder her. Zahlt der Vermieter nichst dazu, waere es dennoch die einzige Moeglichkeit, denn A muss fuer den Schaden aufkommen. Meine Ansicht.
Mit Gespraech und gutem Willen koennte der Vermieter etwas von den Kosten freiwillig uebernehmen, denn er bekommt eine neue Tuer eingebaut, sein Eigentum verbessert sich, betone freiwillig.
Statt zu zahlen koennte A fuer aehnliches Geld auch einen Rechtsanwalt beschaeftigen und doppelt bis dreifach zahlen.
.
Manno, paar Hunnies und die Kuh ist vom Eis, alle sind wieder Freunde.
Gruss Helmut

Tendenz richtig, aber auf „nur 63 €“ komme ich nicht, wenn man die Daten für zutreffend nimmt.

Neuwert 600 €, durchschnittliche Lebensdauer 30 Jahre, Alter beim Schaden 22 Jahre = Restlebensdauer 8 Jahre.
Formel: Neuwert/ Lebensdauer x Restlebensdauer

macht doch 160 € und das sieht schon anders aus.

Zwar ist gegenüber dem Vermieter „eigentlich“ die Mieterin für den Zustand der Wohnung verantwortlich. Wenn sie aber für den Schaden auch nicht mittelbar verantwortlich ist, dann haftet sie nicht. Es gibt ja einen Verantwortlichen, bzw. dessen VS.
Und die Haftungshöhe kann nicht unterschiedlich gewertet werden. wenn nach Zeitwert gehaftet wird, dann ist das so und die Differenz zu den Gesamtkosten kann dann nicht über die Kaution „abgegriffen“ werden.

Aber bei Zimmertüren bin ich mir nicht so sicher, ob die überhaupt so einem Verschleiß unterliegen. Zumal sie ja auch gepflegt worden sein können, was ihre Restlebensdauer anhebt.

Übrigens "wohnen nicht zusammen " muss wohl heißen „nicht mehr zusammen“ !
Schadensbild klingt ja verdächtig nach Gefühlsausbruch eines Wüterichs beim Rauswurf ?

mfG
duck313

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Möchte nur nochmal feststellen, dass es sich um einen rein fiktiven Fall handelt.
Aber auch wenn der Gutachter im ersten Jahr einen Wertverlust von 10% annimmt komme ich auch nicht auf 63 EUR. Also tendentiell zu wenig.
Ich denke auch, dass die Haftpflichthöhe nicht unterschiedlich bewertet werden kann (ob Mieter oder [fremder] Verursacher. Wobei der Vermieter zunächst am längeren Hebel sitzt (Kaution).

In dem fiktiven Fall wohnen sie bald zusammen, da sie aus ihrer Singlewohnung auszieht :slight_smile:

Ganz ärgerlich für den Vermieter wäre es, wenn die Versicherung für den Gutachter mehr als das dreifache der letztendlichen Entschädigung ausgegeben hätte :open_mouth:

Danke für die Antwort Helmut.
Grundsätzlich gebe ich dir - nach gesundem Menschenverstand - Recht. Aber je länger ich drüber nachdecken und wenn man es nüchtern und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen betrachtet, sieht es etwas anders aus.
Ich glaube nicht, dass die Bewohnbarkeit wieder hergestellt werden muss. Fahre ich mit meinem PKW in ein altes 20 Jahre altes Fahrzeug (Wiederbeschaffungswert: 300,-- EUR), dann muss ich auch nicht die Fahrbereitschaft wieder herstellen.
Laut Gesetz muss der Verursacher den Schaden entsprechend ersetzen. In dem Fall eine 22 Jahre alte Türe.
Meines Erachtens muss der Vermieter nichts „freiwillig“ übernehmen. Sofern er eine neue Türe einbaut muss er den Mehrwert/die Verbesserung selbst tragen.
Die Versicherung ersetzt die gesetzliche Haftpflicht, was in diesem Fall der Zeitwert ist. Meines Erachtens lässt sich hier nur um die Höhe des Zeitwerts streiten, aber keine Ahnung wie da die Richtlinien sind.

Wie gesagt, bin ich auch der Ansicht, dass man das in der Regel gesittet regeln kann (ohne Anwalt). Wenn wir allerdings annehmen, dass die Mieterin als Friseurin ein übersichtliches Gehalt hat, sind „ein paar Hunnies“ nicht so ohne.
Vielen Dank nochmal und einen schönen Abend
Pitufino

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der VM die Wiederherstellung des beträchtlichen Schadens verlangen kann und wenn das nur zum Neuwert möglich ist, dann muss die Mieterin eben in den sauren Apfel beissen. Zudem ist es ja ihr Freund der hier als Verursacher als kostenpflichtig zu betrachten wäre.

Das muss er sicherlich nicht, das würde er nur müssen wenn Tür und Zarge zum festgestellten, derzeitigen Versicherungswert beschaffbar wäre. ramses90

Aha, ich dachte, einen Haftpflichtschaden kann man der Versicherung melden und diese prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht. Vorausgesetzt es ist ein versicherter Schaden, übernimmt die Versicherung grundsätzlich die Leistungen, die dem Geschädigten laut Gesetz zusteht.
In diesem Fall wäre es m. E. egal, ob die Mieterin oder ihr Freund die Türe beschädigt hat. Es wäre die jeweilige Privathaftpflicht zuständig. Wenn diese zu dem Schluss kommt, dass bei einer 22 Jahre alten Türe die Zeitwertentschädigung 63 EUR beträgt, dann würde die Versicherung weitere/höhere Ansprüche ablehnen und zwar notfalls vor Gericht. Nehmen wir an die Verursacherin wäre die Mieterin und die Zeitwertermittlung in Höhe von 63 EUR wären korrekt, dann dachte ich, kann die Mieterin sagen: Die geforderten Ansprüche wurden von der Versicherung übernommen und weitere/höhere Ansprüche bestehen nicht.
Auf welcher Grundlage sollte der Vermieter (in diesem Fall) höhere Ansprüche haben, als die Versicherung leistet.
Evtl. habe ich auch einen Deckfehler…

sorry, das verstehe ich nicht, was ist der festgestellte derzeitige Versicherungswert?

Viele Grüße
Pitufino

1 Like

Das macht nichts denn das willst Du nicht verstehen! Die ganze bisherige, an den Haaren herbeigezogene Argumentation läuft doch darauf hinaus, dass der VM sich mit dem Zeitwert der Vers. zufrieden geben soll und zusehen soll wie er den Rest des entstandenen Schadens aus eigener Tasche bestreitet und das ist rechtlch und erst Recht moralisch ein Problem!
Die nächste Frage wäre zudem noch ob die Versicherung überhaupt für einen Schaden, den nicht die Versicherungsnehmerin verursacht hat überhaupt zuständig ist. ramses90

Hallo,

Ist es nicht so, dass der Freund gegenüber der Mieterin (meinetwegen auch gegenüber dem Vermieter) haftbar ist?
Wenn seine Versicherung nicht alles zahlt, dann sollte doch er auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben.

Gruß
Jörg Zabel

Genau das versucht man ja ihr klar zumachen, auf dem Ohr scheint sie aber taub zu sein. Und dann noch die Versicherung die scheinbar ihre ist und die sie eingeschaltet hat. Mit Legalität hat das dann nichts mehr zu tun. ramses90

1 Like

Warum genau sollte die Haftpflicht nur einen Teil der Forderung bezahlen und er den Rest zaheln müssen? Haftpflicht mit Eigenanteil oder wie?

Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will, hat das schon was zu bedeuten.

Kannst du das grad mal erklären? Es ist rechtlich absolut klar und hundertfach bestätigt, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie wenn der Schaden nicht passiert wäre. Und das ist eben NICHT die neue Tür, sondern der Gegenwert der alten. Und wenn man dafür (logischerweise) keine neue Tür bekommt, ist es allein das Problem des Vermieters, halt was draufzulegen. Er hat doch später auch den Mehrwert dafür.

Das ist doch absolut nichts neues, wie dir jeder Totalschaden beim Autounfall ganz offensichtlich zeigen können sollte.

2 Like