Haftpflichtschaden auf Induktionsfeld - Versicherung möcht die Reparatur nur anteilig bezahlen

Hallo Zusammen,

ich habe hier im Forum schon so einige Beiträge dazu gelesen. Da hier der Teufel doch im Detail steckt möchte ich meinen Fall doch kurz schildern. Ein Bekannter hat bei uns ein Induktionsfeld beschädigt. Der Metallrahmen des Induktionfeldes hat eine Beule. Das Glas ist unbeschädigt. Glas und Rahmen können nur zusammen getauscht werden (ein Ersatzteil).

Die Kostenvoranschlag für die Reparatur beläuft sich auf 650€.

Alter des Induktionsfeldes beträgt 3 Jahre. Küchenrechnung und Bilder wurden beigefügt.

Ebenfalls habe ich mir die Mühe gemacht, um die Restwertberechnung zu erleichtern, und ein Angebot für den Komplettaustausch des gesamten Gerätes eingeholt. Dieses Angebot beläuft sich auf 2700€ inkl. Einbau. Bei den ersten Nachfragen meinerseits, Schaden ist nun einige Wochen her, klang es nun so dass die Versicherung beabsichtigt die Kosten für die Reparatur zu kürzen, weil das Glas ja nun schon drei Jahre alt sei.

Meine Frage ist nun darf die Versicherung auch bei den Reparaturkosten Abzüge machen oder müssen die Reparaturkosten voll übernommen werden wenn der Restwert des gesamten Gerätes über den Reparaturkosten liegt?

Und meine zweite Frage wäre, ob ich auch ,mal ausgegangen von einem Neuwert von 2700€, Restwert null nach 10 Jahren, 70% Restwert nach drei Jahren = 1890€ auch den Restwert einfordern darf?

Wie ist hier die rechtliche Lage?

Vielen Dank für jede Rückmeldung.

Viele Grüße

Oliver

Hallo,
beschädigt ist laut Schilderung nicht das gesamte Gerät sondern das Kochfeld.
Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten - grundsätzlich max. bis zur Höhe des Zeitwertes für das Kochfeld;- der „Rest“ des Gerätes wurde, so scheint`s, nicht beschädigt.
Gruß J.K.

Hallo Jörg,

danke für die Rückmeldung. Ich sehe das genauso, nur darf die Versicherung nun bei den Reparaturkosten kürzen weil der Rahmen (der ja beschädigt ist) mit dem Glas eine Einheit bildet? Meiner Meinung ist sie dazu nicht berechtigt weil sie die Kosten der Instandsetzung bis max. des Restwertes tragen muss. Man kann in diesem Fall ja nun leider nicht nur die beschädigte Stelle reparieren.

Vielen Dank.

Oliver

das ist doch unstrittig.
Die VS wird eine Wertverbesserung geltend machen wollen, also einen Abzug neu für alt .
Denn man bekommt doch ein neues Ersatzteil für 3 Jahre alten Herd, der sicherlich entsprechende Gebrauchsspuren trägt. Was ja auch normal ist.

Ob das berechtigt ist, darüber kann man im Einzelfall streiten.
Hat das Glas bereits sichtbare Schäden, besser Gebrauchsspuren ?

Dann wäre es doch für mich einsichtig, es tritt eine Verbesserung ein wenn man auf Kosten der VS das Glas gegen ein neues tauscht.
Wie man dann auch immer diese Wertverbesserung bemisst

MfG
duck313