Hallo Zusammen,
ich habe hier im Forum schon so einige Beiträge dazu gelesen. Da hier der Teufel doch im Detail steckt möchte ich meinen Fall doch kurz schildern. Ein Bekannter hat bei uns ein Induktionsfeld beschädigt. Der Metallrahmen des Induktionfeldes hat eine Beule. Das Glas ist unbeschädigt. Glas und Rahmen können nur zusammen getauscht werden (ein Ersatzteil).
Die Kostenvoranschlag für die Reparatur beläuft sich auf 650€.
Alter des Induktionsfeldes beträgt 3 Jahre. Küchenrechnung und Bilder wurden beigefügt.
Ebenfalls habe ich mir die Mühe gemacht, um die Restwertberechnung zu erleichtern, und ein Angebot für den Komplettaustausch des gesamten Gerätes eingeholt. Dieses Angebot beläuft sich auf 2700€ inkl. Einbau. Bei den ersten Nachfragen meinerseits, Schaden ist nun einige Wochen her, klang es nun so dass die Versicherung beabsichtigt die Kosten für die Reparatur zu kürzen, weil das Glas ja nun schon drei Jahre alt sei.
Meine Frage ist nun darf die Versicherung auch bei den Reparaturkosten Abzüge machen oder müssen die Reparaturkosten voll übernommen werden wenn der Restwert des gesamten Gerätes über den Reparaturkosten liegt?
Und meine zweite Frage wäre, ob ich auch ,mal ausgegangen von einem Neuwert von 2700€, Restwert null nach 10 Jahren, 70% Restwert nach drei Jahren = 1890€ auch den Restwert einfordern darf?
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Vielen Dank für jede Rückmeldung.
Viele Grüße
Oliver