Haftpflichtschaden - Umgestürzter Baum vom Nachbargrundstück

Meine Antwort, bezog sich auf den fehlerhaften Hinweis von Kamuyashi.

Du scheinst ja ein 100 %iger zu sein.
Also speziell für dich:
Eine separate Wohngebäudeversicherung für ein Gartenhaus gibt es nicht.
Ein Gartenhaus wird nur mitversichert, wenn für ein Wohnhaus eine Gebäudeversicherung besteht, bzw. versichert wird.

Jetzt verstanden?

Es gibt aber eine separate Versicherung für Gartenhäuser - also eine Versicherung, die das Gebäude Gartenhaus versichert. Nun kannst Du natürlich darauf rumreiten, dass die dann nicht Gebäudeversicherung heißt, sondern

aber das wäre ja schon ziemlich kleinkariert.

Es gab keinen fehlerhaften Hinweis. Seine/ihre Antwort war goldrichtig.

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Diese gibt es zwar, aber nur als Gruppenverträge und nicht als Einzelversicherung für ein einzelnes Gartenhaus.

Eine Bitte, höre mit diesem Unsinn auf, oder nenne mir einen Versicherer der ein einzelnes Gartenhaus versichert.

DEVK und Generali machen so etwas, aber wir beide machen das jetzt einfach so: Du glaubst weiter, dass man ein einzelnes Gartenhaus nicht versichern kann und überlässt allen, die das vorhaben, herauszufinden, ob das möglich ist oder nicht.

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Zur gefälligen Kenntnisnahme:

die aktuelle Rechnung

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Du kennst scheinbar den Unterschied zwischen einem Wohngebäude und einem Gartenhaus nicht?

Die DEVK versichert Gartenhäuser nur in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung!

Also bitte nicht Dinge erfinden die es nicht gibt!

Nein, man muss einfach nur schon Kunde sein.

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Was für ein Unsinn!
Ich habe als Versicherungsmakler auch für die DEVK Verträge vermittelt!

Und ich habe die Information von der aktuellen Internetseite der DEVK. :man_shrugging: Kannst ja mal darüber nachdenken, was glaubwürdiger ist.

Was ist eigentlich mit der Generali? Schließlich wolltest Du ja nur ein Gegenbeispiel.

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Generali (DVAG) würde ich meinem ärgsten Feind nicht empfehlen.

Zuerst müsste man mal darüber nachdenken, was der Fragesteller unter einem Gartenhaus versteht.
Handelt es sich um einen Geräteschuppen oder um ein Wochenendhaus.
Außerdem sollte man auch mal bei solch einem Angebot sich die Versicherungsbedingungen genau durchlesen, denn in dem von dir genannten Vertrag sind mir zu viele Ausschlüsse. Elementarschäden sind z.B. nicht versicherbar.
Sinnvoller wäre es eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, wo alle Gartenhäuser, Gewächshäuser mitversichert werden können.

Die DVAG ist nur der Vertrieb. Generali ist und bleibt der Versicherer, auch wenn die Produkte seit acht Jahren oder so von der DVAG vertrieben werden. Ob Dir oder mir die DVAG nun gefällt oder nicht: sie versichert Gartenhäuser und darum ging es:

Ich nannte Dir zwei.

Nein, darüber müsste man gar nicht nachdenken, weil die Frage eine ganz andere war.

Du bist an einem Punkt reingegrätscht, der für den Fragesteller nicht relevant war und ist (mal abgesehen davon, dass der seine Frage vor über zwei Monaten stellte) und diese ganze sinnlose Diskussion, die Du angezettelt hast, hilft dem Fragesteller null weiter.

Auch daher schon vor zwei Tagen mein Hinweis:

Dies besagt nur, dass du von Versicherungsrecht keine Ahnung hast.

Soll dann wohl bedeuten, dass „wer-weiss-was.de“ nach deiner Einschätzung ein Forum für Laien darstellt und keine hilfreiche Hinweise erlaubt sind.

Es gibt viele sinnlose Versicherungen und die von dir genannte zähle ich dazu.
Ich rate jedem ab, solch eine Versicherung abzuschließen, wenn keine vollständige Beratung gemäß VVG stattgefunden hat.
An erster Stelle stehen für mich die vielen Ausschlüsse gemäß den Versicherungsbedingungen.

Äh, nein. Der Fragesteller fragt, welche Ansprüche er hat. Er fragt nicht, welche Versicherung er nicht abschließen kann, um ihn bei einem zukünftigen Schadensfall abzusichern.

Diese Frage wurde von mir schon längst beantwortet, also ist die weitere Diskussion mit dir völliger Unsinn.

Die Frage war schon zwei Monate vor Deinem ersten „Beitrag“ in diesem Artikelbaum beantwortet.

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war schon seit deinem Einstieg hier

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Das mag ja sein (ich habe keine Ahnung), aber du hast mehrmals geschrieben, so etwas gäbe es nicht. Was denn nun?

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Und dies schreibt „Christa“ die keinen Schimmer vom Versicherungsrecht (VVG) hat!