Haftpflichtschaden - Umgestürzter Baum vom Nachbargrundstück

Der marode Baum des Nachbarn ist auf mein Gartenhaus gefallen und hat dieses komplett zerstört. Reparatur nicht möglich, da es keine passenden Ersatzteile gibt, also Totalschaden.
Das Blockbohlenhaus ist 10 Jahre alt und hat mit Aufbau 6.000 EUR gekostet. Abbau und Entsorgung des zerstörten Hauses, sowie Aufbau eines neuen gleichwertigen Gartenhauses kosten ca, 12.000 EUR. Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn will aber nur 3.000 EUR bezahlen, sie meinte dies wäre der Zeitwert des zerstörten Hauses.
Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder? Welchen Anspruch habe ich denn insgesamt?

Hallo,

wäre natürlich schön, sich da ein neues Häuschen auf Kosten der Versicherung hinzustellen, aber so funktioniert das leider nicht.

Die Versicherung ersetzt eben den Zeitwert, nicht den Neuwert.

Gruß,
Steve

Hi,

das leuchtet mir ein, aber zumindest den Abbau und die Entsorgungskosten des alten Gartenhauses müssten auch noch übernommen werden, oder?

Viele Grüße
Christa

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Hi, @KlausWinter!
Erstmal mein Beileid, das ist ärgerlich.
Hast Du denn eine Versicherung, an die Du Dich wenden könntest?

Gruß & Alles Gute

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Erscheint mir auch etwas zu wenig.
Wären denn die Abbruch- und Entsorgungskosten in den 3.000 EUR schon enthalten ?

Hat man dir eine Berechnung des Zeitwertes mitgeteilt ? Die könntest Du ja rechtlich überprüfen lassen und/oder auch ein eigenes Gutachten über den Zeitwert einholen.

MfG
duck313

Da würde ich persönlich die Aussage „Reparatur nicht möglich, weil keiune Ersatzteile (!) erhältlich sind“ schwer in Frage stellen.

Ich habe ein Blockbohlenhaus, das fast 100 Jahre alt ist, und das reiße ich nicht ständig ab unde baue es neu. :slight_smile:

Gruß,
Max

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Das die Haftpflicht des Nachbarn nur den Zeitwert und nicht den Wiederbeschaffungswert ersetzt ist klar. Aber wie wird der Zeitwert ermittelt? Gibt es hier irgendwelche Richtlinien, oder liegt das im Ermessen der Versicherung.

Na ja, dir fällt aber auch nicht jeden Tag ein Baum darauf. :sweat_smile:

Da du ein eigenes hast, auch wenn fast 100 Jahre alt :sweat_smile:, hast du vielleicht einen (besseren) Überblick über Preise heute und vor 10 Jahren. Denn wenn ich mir angucke, was die heutzutage kosten (ok, die Holzkosten sind auch gestiegen), dann weiß ich nicht, welche Qualität das „komplett zerstörte“ hatte, wenn es inklusive Aufbau 6000 gekostet hat.

Viele Grüße
Christa

Das scheint nach deinem ersten Posting nicht so wirklich klar (gewesen) zu sein.

Die werden möglicherweise einen Gutachter beauftragt haben.

Wie bereits erwähnt:

Du hast Ansprüche auscchließlich gegenüber deinem Nachbarn!!! Nicht dessen Versicherung. Was dessen Versicherung daraus macht und ihm vergütet, ist des Nachbars Problem.

Du teilst deinem Nachbarn mit, was du gerne haben möchtest (eine Aufstellung aller früheren Kosten und der nun neu entstandenen) und forderst diesen Schaden ein. Am besten mit einem Anwalt. Und dann entscheiden Dritte, welche Kosten du tatsächlich ersetzt bekommst.

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Och, der Felsbrocken vor 30 Jahren war auch nicht ohne. :slight_smile: Und ich kämpfe mit dem Morsch. :slight_smile:

Die Preise für holz sind massiv gestiegen, haben sich zum Teil verdoppelt.

Mich irritiert halt, das man bei einem Holzhaus von „Ersatzteilen“ spricht. Natürlich kenne ich den Schaden nicht, aber Holz kann man halt nahezu in beliebiger Form zurechtschneiden und bearbeiten.

Beste Grüße,
Max

Möglicherweise, ich betone, dass ich darüber spekuliere, was ein anderer Nutzer mit seiner Aussage gemeint haben könnte, möglicherweise ist das Haus ja eines dieser Teilfertig- oder Bausatz-Häuschen, die man in Baumärkten und im Versand bekommt. So manch eine Person fragt dann vielleicht als erstes den Baumarkt oder den Hersteller nach Ersatzteilen, statt den Schreiner nach einer Reparatur und Neuanfertigung beschädigter Balken und Bretter.

Und vielleicht bewertet die Versicherung aufgrund des Bausatz-Charakter der Hütte einen Zeitwert, weil der Hersteller sagt, dass seine Hütten für 20 Jahre konzipiert seien.

Wer weiß, wer weiß…

(Ja, ich habe auch schon mal in einem österreichischen Holzaus Urlaub gemacht, das auf ein Alter von etwa 400 Jahren geschätzt wurde.)

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Eben. :slight_smile:

Beste Grüße,
Max

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wie pasquino sagt: Du hast Ansprüche gegenüber deinem Nachbarn. Allerdings nur wenn ihn ein verschulden trifft! War der Baum wirklich morsch und der Nachbar hätte ihn sichern oder entsorgen müssen? Klar, dann trifft ihn bestimmt ein verschulden. Wurde eine „gesunder“ Baum durch einen Sturm umgerissen, trifft ihn eher kein verschulden.
Das 2. was zu beachten gilt: Es gibt eine Haftung (die wird oben durch z.B. die Fragestellung des Verschuldens geklärt und ist gesetzlich in § 823 BGB geregelt). Und es gibt eine Deckung. Das ist das wofür die Haftpflichtversicherung eintritt. Haftung und Deckung müssen nicht zwangsweise identisch sein.
Und 3. Ja die Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert (das ist der Schaden, der tatsächlich entstanden ist). Und für Gebäude gibt es, wie für alle anderen Sachen auch, bei den Versicherungen entsprechende Zeitwerttabellen.

Doch dies ist möglich, da eine Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert zahlen muss.

Was ist das für ein Gartenhaus? Steht es auf dem gleichen Grundstück mit deinem EFH? Oder ist es ein Gartenhaus in einem separaten Gartengrundstück?
Im ersten Fall könnte es mit dem EFH abgesichert sein - wenn vereinbart - und deine Wohngebäudeversicherung ersetzt den kompletten Sturmschaden. (Wie die Versicherungen untereinander abrechnen, ist dir egal)
Im zweiten Fall hättest du eine separate Wohngebäudeversicherung für das Gartenhaus haben müssen, die dann den Schaden regelt. Wenn du keine hast, hast du Pech gehabt.
(Wohngebäudeversicherungen ersetzen immer die gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden auftreten)

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Eine Gebäudeversicherung für ein Gartenhaus gibt es nicht!

Dann wäre es gut, wenn Du den Versicherungsgesellschaften mitteilen würdest. Die sehen das tatsächlich teilweise anders.

  1. Fall: Gartenhaus ist über die Wohngebäudeversicherung mitversichert

Was schützt die Wohn­gebäude­versicherung?

Ihre Wohngebäudeversicherung schützt auch Neben­gebäude, die sich auf dem gleichen Grund­stück wie der Garten und das im Versicherungs­vertrag aufgeführte Gebäude befinden. Sie können Ihren Versicherungs­schutz zum Beispiel ausweiten auf:

** Gartenhaus*
** Laube*
** Geräteschuppen*
** Pergola*
** Gewächshäuser (meist über optionale Zusatz­versicherung für Gebäudeaußenverglasung)*
** Überdachungen*
Garten versichern: Gartenhaus und Möbel schützen (allianz.de)

Was beinhaltet die Wohn­gebäude­versicherung der HUK-COBURG?

Die Wohngebäudeversicherung Classic versichert:

Um mal zwei exemplarisch zu nennen.

  1. Fall: separate Versicherung fürs Gartenhaus (auf anderem Grundstück)

Auch dafür gibt es Versicherungen, die als Gartenhausversicherung, Laubenversicherung, Kleingartenversicherung o.ä. vermarktet werden. @Kamuyoshi hat insofern vollkommen richtig gelegen.

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Meine versichert alle Nebengebäude mit.
Meines Wissens ist das nicht ungewöhnlich.

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Der Verfasser ist nicht mehr hier (und ich sehe das erst jetzt)

Aber… Der Nachbar übergibt den ganzen Fall an seine Haftpflichtversicherung.
Entweder, die sagt, dass ein solcher Schaden nicht mitversichert ist, dann ist weiterhin der Nachbar dran.
Oder aber sie übernimmt den Fall, und wird den Schaden begleichen oder zurückweisen. In dem Fall ist der Nachbar weitestgehend Zuschauer. Wenn man mit dem, was die Versicherung sagt, nicht zufrieden ist, kann man danach nicht mehr den Nachbarn angehen, sondern muss sich mit der Versicherung streiten.