Haftpflichtversicherung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

gestern haben 2 Freunde mit mir eine Bootstour in einem Kanu gemacht. Es war eine schöne Fahrt, bis beim Anlanden der ungeübte Vordermann so ungeschickt aus dem Kanu ausstieg, dass das Kanu kippte und er den anderen Freund mit mir im Wasser versenkte. Nun ergab sich daraus folgendes Problem: Wir hatten zur Verstauung von Wertsachen wasserdichte Säcke dabei, wo unsere Handys drin waren. Mein Handy überlebte dort auch. Jedoch das Handy des Hintermanns (Im Wert von etwa 1000 Euro), wurde unwiederbringlich im Wasser versenkt, da er keine Zeit hatte, es rechtzeitig zu verstauen. Frage: Kann hierbei die Haftpflichtversicherung des Vordermanns eintreten, der das Boot zum umkippen brachte? Oder ist das wegen Fahrlässigkeit nicht möglich?

Hallo,

grundsätzlich kann der Vordermann, sofern er wirklich schuldhaft das Kentern des Bootes verursacht hat, haftbar machen. Grundsätzlich besteht auch hierfür Deckung über eine Privathaftpflichtversicherung.

Für eine Erstattung sehe ich aber ein nicht unerhebliches Mitverschulden bei dem Eigentümer des Handy. Warum nimmt er dieses überhaupt mit aufs Wasser und warum verstaut er es nicht - wie Sie - in einem wasserdichten schwimmfähigen Behältnis?

Eine eventuelle Mithaftung muß sich der Handyeigentümer anrechnen lassen.

Erstattungsfähig ist lediglich der Zeitwert des Handys.

Hoffe die Ausführungen helfen schon mal.

Viele Grüße
Nancy

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kommt darauf an, ob in der Privathaftpflicht des Schädigers „Abhandenkommen von Sachen“ mitversichert ist? Wenn nein, dann wird es schwierig.

MfG
Dr. Schamberger

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