Wenn ich einen Haftpflichschaden melde, und der Versicherer ist der Meinung, die Forderung sei unbegründet (also die mir gegenüber gestellte Forderung) - bleibe ich dann ggf. auf dem Schaden sitzen, oder ist für den Geschädigten dann die Forderung abgewiesen (Schaden in Ferienwohnung, Vermieter will Reparatur bezahlt haben, bin aber m.E. für den Schaden nicht verantwortlich)?
Haftpflichtversicherung heißt, dass der Versicherer berechtigte Ansprüche zahlt und unberechtigte Ansprüche in ihrem Namen abweist.
Ausnahme bildet natürlich der Vorsatz und Schäden im Zusammenhang mit einer Straftat.
Glück auf
pe Sturm
Hallo,
die Deckung der Haftpflichtversicherung bietet grundsätzlich Entschädigung für begründete Ansprüche und Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Nach Ihrer Schilderung haften Sie nicht für den Schaden aber Deckung wird gewährt. D.h. der Versicherer wehrt den Schaden für Sie ab - notfalls auch gerichtlich.
In diesem Fall bleiben Sie nicht auf dem Schaden sitzen.
Viele Grüße
NB
nein-Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen - der Versicherer wehrt unberechtigte Forderung ab.
Der Haftpflichtversicherer prüft, ob ein Anspruch besteht. Besteht ein Anspruch, so wird der Schaden gemäß BGB §823 zum Zeitwert reguliert.
Besteht kein Anspruch, wird der Versicherer den Schaden abwehren, nötigenfalls vor Gericht.
Es gilt nur eines zu beachten: Alles, was an Schriftverkehr kommt, immer direkt an den Versicherer weiterleiten. Mit dem Abschluss des Haftpflichtvertrages wurden alle Ansprüche am Schaden auf den Versicherer übertragen, soll heissen, nur der Versicherer darf hier eine Entscheidung treffen, ob reguliert wird oder der Anspruch abgewiesen wird.