Hallo !
Und der Schaden wäre nicht entstanden,wenn der Eigentümer selbst das Fenster geschlossen hätte ?
Bei ihm wäre da nichts zerbrochen,weil es einfach verschlissen war,es war nicht nur eine Zeitfrage,wann es endgültig bricht ?
Wenn keine Falschbedienung vorliegt,warum sollte jemand dafür haften ?
Ein Zufallsschaden,trotz regulärer Handhabung.
Ein Fenster kann man doch sicherlich ohne Einweisung in Tricks und Kniffe bedienen,falls nicht dann muss der Eigentümer schon darauf hinweisen: Achtung : Fenster hat seine Tücken,bitte nicht öffnen/schließen,mache ich lieber selbst !
MfG
duck313