Hallo,
ich habe mir vor einigen Wochen endlich meinne großen Traum erfüllt und einen Hund aus dem Tierheim zu mir nach Hause geholt. Ich bin überglücklich und es macht super viel Spaß. Lucky, so heißt er ist allerdings sehr lebendig und geht auch mal gerne bei den Nachbarn in den Garten. Die haben da soweit nichts gegen, nur wenn Lucky mal was kaputt macht, welche Versicherung übernimmt das dann? Muss ich eine extra Hafpflichtversicherung für den Hund abschließen? Habe mich schon ein bisschen im Netz umgeschaut, aber so richtig eine generelle Antwort konnte ich noch nicht finden. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen oder aus Erfahrungen erzählen.
Danke schon einmal für eure Hlfe.
Haftpflichtversicherung für meinen Hund?
Hallo,
es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Ich persönlich halte aber jeden Hundehalter, der dies nicht macht für fahrlässig „dumm“ (im Sinne von unbedarft und kenntnislos).
Hypothetischer Fall: Halter geht mit Hund an der Leine spazieren. Betagter Radfahrer nähert sich von vorne. Der verspielte Hund, gar nicht mal in „böser Absicht“, springt nur einen Meter auf die Straße. Der Radfahrer will ausweichen, stürzt hierbei jedoch und zieht sich eine Oberschenkelhalsfraktur zu (ist in der eigenen Familie geschehen). Falls nun nach erfolgter Heilbehandlung ein leichtes Hinken als dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung übrigbleibt, so kann das für den Hundehalter zu einer äußerst schmerzhaften und die restliche Lebenszeit des Verletzen andauernden, monatlichen Geldzahlungsverpflichtung führen.
Ich halte die THP ebenso wie die Privathaftpflichtversicherung für ein MUSS.
vdmaster
Hi,
es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschliessen.
In einigen Bundesländern schon: http://www.finanz-duell.de/news-artikel/versicherung…
Gruss
K
Hallo Kasi,
ausdrücklichen Dank für die Berichtigung. Das war mir tatsächlich nicht bekannt. Ich wohne zwar nicht hinterm Mond, aber offenbar viel zu weit im Süden .
Gruß
vdmaster
Hi vdmaster,
dafür sind wir ja hier. Bei der Privathaftpflicht gibt es halt keine Pflicht. Die „pflicht“ der Haftpflicht basiert ja aus der Pflicht der Schadensregulierung nach §823 BGB (bzw. 833 bei Tierhaltern). Daher sollte man immer auf eine ausreichende Deckung des „Forderungsausfalls“ seiner eigenen PHV achten! https://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversi…
Von daher ist eine Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht ausdrücklich zu begrüßen.
Gruss
K