Hallo Ich hab da mal eine Frage.
Wir sind ein kleiner Kunsthandwerkerverein ( kein eingetragener Verein) und veranstalten einmal im Jahr eine Infoausstellung (keine Verkaufsausstellung). Als Ausstellungsräumlichkeit dürfen wir kostenfrei das Rathaus benutzen ( weil kein Verkauf ). Brauchen wir dafür eine Haftpflichtversicherung ? Oder reicht die Gemeindeversicherung ?
Ich wäre für ein paar Tips dankbar.
Gruss Erich
Hallo,
Hallo Ich hab da mal eine Frage.
Wir sind ein kleiner Kunsthandwerkerverein ( kein
eingetragener Verein) und veranstalten einmal im Jahr eine
Infoausstellung (keine Verkaufsausstellung). Als
Ausstellungsräumlichkeit dürfen wir kostenfrei das Rathaus
benutzen ( weil kein Verkauf ).
Was kann man denn unter einer Infoausstellung verstehen ?
Werden nur Prospekte verteilt, oder werden auch Gemälde oder sonstige gefertigte Kunsthandwerke aufgestellt ?
Und könnte durch Sturz eines dieser Kunsthandwerke/Gemälde ein Passant/Besucher zu Schaden kommen ?
Brauchen wir dafür eine Haftpflichtversicherung ?
kann ich ohne weitere Informationen nicht beurteilen.
Oder reicht die Gemeindeversicherung ?
Wenn die Gemeindeverwaltung die Haftung für Schäden gegenüber Dritten vollständig übernimmt, dann vermutlich ja. Nur dies sollte man sich dann schriftlich geben lassen.
Ich wäre für ein paar Tips dankbar.
Gruss Erich
Gruß Merger
Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
In der Ausstellung werden unsere Werke (Gemälde, Schnitzereien, Glasarbeiten und Kerzen usw.) ausgestellt aber nicht verkauft,da wir zur Nachahmung anleiten wollen.
Hallo,
grundsätzlich ist da eine Veranstaltung auf der etwas passieren kann und sich dann die Frage stellt, wer dafür gerade steht. D.h. es gibt ein Thema für eine Haftung und damit für die Haftpflicht. Und zwar konkret in Richtung Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Ob die Gemeinde etwas in ihrer Haftpflichtversicherung hat, das solche Veranstaltungen mit abdeckt, kann nur die Police der Gemeinde zeigen,
viele Grüße
Andreas