Haftpflichtversicherung - Höhe Schadensbegleichung

Hallo leute,

auch wenn das Thema schon min. 1000x hier besprochen wurde konnte ich nicht genau diese Frage finden…

Ich habe beim Umzug eines Freundes einen TV zerstört.
Der Neuwert betrug 400€. Er ist jetzt ca. 2,5 Jahre alt.

Meine Haftpflicht ist für soetwas ausgelegt, aber wieviel werde ich da bekommen? Schließlich muss er sich ja jetzt einen gleichwertigen neuen TV kaufen können und soll keine extra ausgaben wegen mir haben.

Also meine Frage: Gibt es nur einen Zeitwert (und wenn ja wie viel wird das ungefähr sein?) oder gibt es sogar den Neuwert erstattet?

Vielen Dank im Voraus!

gar nichts. es bekommt der freund. und der bekommt den zeitwert, also etwa die hälfte des kaufpreises, wenn man 5jahre nutzungsdauer für ein tv-gerät rechnet.

wenn wirklich gefälligkeitsschäden abgedeckt sind, wie du aber ja erklärt hast.

gerade bei Elektronikartikeln ist mit einem schnelle Wertverlust zu rechnen. Neupreis 400 €, 2,5 Jahre alt?
Ich wage mal eine Schätzung, etwa 50-60 % wird’s wohl geben.

Klar. bei allen Schäden wird nur der Zeitwert ersetzt. Als Ausnahme mag die Hausratversicherung gelten, wo oft der Neuwert versichert ist.

Und ob Du und Deine VS überhaupt haften wird/muss , da wäre ich nicht mal so sicher.
Denn Du hast doch offenbar dem Freund beim Umzug geholfen. Und da haftet man nicht als freiwilliger Helfer, wenn einem was runterfällt oder man was umstößt. Stichwort Gefälligkeitsschaden.

MfG
duck313

Dazu sagt er ja:

Gefälligkeitsschäden die beglichen werden wenn der Versicherungsnehmer das wünscht hat doch jede vernünftige PHV heutzutage mit drin. Laut Gesetz haftet man nicht, das ist korrekt, aber moderne Policen kommen einem hier entgegen.

Da kriegt dein Freund nur noch den Zeitwert und der wird erheblich unter den 400 Euro NP liegen. Wenn er wegen dir nicht drauflegen soll, wirst Du ihm die Differenz selbst erstatten müssen.

Aus „gefühlter“ Verpflichtung oder Freundschaft ja, rechtlich nein.
Die Versicherung übernimmt ja das, was man selbst bezahlen müsste, nicht mehr und nicht weniger. Mehr steht dem Geschädigten nicht zu.

Zeitwert = Wert der Sache am Schadenstag. Nur der muss ersetzt werden, ob von Versicherung oder von einem selbst(wenn man nicht versichert wäre)