Haftpflichtversicherung Kaskoverscherung Segelboot

Liebe/-r Experte/-in,
bin selbst auch Experte (Ernährungswissenschaftler) in diesem ausgezeichneten Forum.
Ich habe eine Frage zur Haftpflicht- und Kasko-Versicherung für ein Segelboot. Der Versicherungsnehmer ist nicht der Eigentümer des Bootes sondern der Nutzer. Vorausgesetzt der Nutzer schließt eine HP und Kaskoversicherung für das Boot ab (was die Eigentümerin zur Bedingung für die Nutztung macht: Ist dann ein eventueller Schaden, den der Nutzer durch einen Zusammenstoß verursacht, sowohl beim genutzten Segelboot als auch bei den gegnerischem Boot abgedeckt? Oder ist es besser, die Eigentümerin schließt die Versicherungen selbst ab und versichert sog. Mitsegler, wie beim Auto die Mitfahrer, mit? (Sie selbst segelt allerdings nicht)

Herzlichen Dank
Manuela Breitenberger

Hallo Frau Breitenberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bootsversicherung sind zwar nicht mein Spezialgebiet aber ich gebe Ihnen gerne folgende Einschätzung:

Ich denke im Bezug auf den geschilderten Fall macht es keinen Unterschied, wer den Vertrag abgeschlossen hat bzw. wer das Boot nutzt. Es ist ein Schaden entstanden, es besteht ein Anspruch (des Geschädigten) und eine Haftpflichtversicherung. Somit sollte es keinerlei Probleme geben. Und sofern der Nutzer berechtigt war, das Boot zu steuern sollte es ebenfalls bei der Kakso keine Schwierigkeiten geben.

Was nur ein Problem werden könnte wären Ansprüche, die der Nutzer ggf. gegen den Halter stellen könnte. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn die Reeling nicht richtig befestigt ist oder eine Stufe bzw. anderes Holz auf dem Boot morsch oder brüchig wäre und dadurch jemand zu schaden kommt. Denn für einwandfreien Zustand ist im Hinblick auf die sog. Verkehrssicherungspflicht der Halter zuständig (wenn nicht ggf. vertraglich etwas anders vereinbart ist).

Hat aber der Nutzer den Vertrag abgeschlossen, so kann er natürlich nicht einen Schaden gegen sich selbst gelten machen, sondern wird den Halter heran ziehen, der wiederum nicht abgesichert ist. Somit sollte für alle Fälle eher der Halter den Vertrag abschließen, wer die Beiträge (inoffiziell) zahlt interessiert ja die Versicherung weniger.

Ich hoffe, die Einschätzung hilft ein wenig weiter.

Ihnen ein angenehmes & sonniges Wochenende irgendwo in Deutschland.

Mit besten Grüßen

Alexander Haid

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Hallo,

mit Versicherungen für Boote kenne ich mich leider nicht aus!
Tut mir leid!

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Die Antwort ist einfach. Die Haftpflicht trägt den Schaden, den der Nutzer des Bootes einem anderen zufügt. Die Kasko trägt den Schaden, der am „eigenen“ Boot entsteht. Wo ist das Problem? Wer es versichert ist in diesem Fall egal, denn die mir bekannten Anträge für diese Risiken kennen die Frage nach Halter etc. nicht. Man kann das Boot nur nicht zweimal versichert, dies wäre Versicherungsbetrug und käme in jedem Fall raus!

Hallo Manuela,
im Rahmen einer Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person einem Dritten schuldhaft zufügt. D.h. in dem von Dir gewählten Beispiel wäre der Schaden an dem anderen Boot grundsätzlich abgedeckt.
Aber Achtung: In einer „normalen“ Privathaftpflichtversicherung sind Schäden an oder mit Wasserfahrzeuge regelmäßig ausgeschlossen. Achte daher bitte darauf, dass hierfür eine gesonderte Haftfplichtversicherung abgeschlossen wird.
In der Kaskoversicherung sind grundsätzlich Schäden an dem versichterten Fahrzeug versichert - unabhängig ob Dir das Boot gehört oder nicht.
Es können also beide Versicherungen durch den Nutzer abgeschlossen werden.

Hoffe dies trägt schon mal ein wenig zur Klärung bei. Bei weiteren Rückfragen, jederzeit gerne…

viele Grüße
Nancy

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Hallo Nancy,

antworte und danke Dir stellvertetend für alle, die mir geholfen haben. Es ist jetzt so, dass der Nutzer einen Leihvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen hat, in dem er sich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Das muss ja dann nur eine Haftpflicht sein, da er ja damit gegenüber einem Dritten (Eigentümer) haftet und zwar eben mit dann, wenn ein Sachschaden an dessen Boot besteht. Richtig? Dass das die normale Privathaftpflicht nicht abdeckt und auch um ein Boot nicht erweitert werden kann, weiß ich. Kann ich Dich gleich noch was fragen? Bin Hausbesitzer und habe neu gewerblich vermietet. Habe eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht, sowie Privathaftpflicht. Was ist, wenn ein Schaden durch Leitungswasser am Inventar meines im EG arbeitenden Mieters durch eine Wasserleitung darüber entsteht? In meiner Grund- und Hausbesitzer Haftpflicht steht nur was von Schäden durch Abwasser. Und meine Privathaftpflicht deckt nur ab, wenn bspw. die Waschmaschine ausläuft.

Vielen Dank für alles
Manuela
Danke für alles

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Hallo Manuela,

Boot:
Im Rahmen der „normalen“ Privathaftpflichtversicherung wären Schäden am Boot, die beim Benutzen des Bootes geschehen grundsätzlich nicht mitversichert. Hier gibt es gleich 2 Ausschlüsse: Ausschluss Miete Leihe Pacht und Ausschluss Wasserfahrzeuge.
Es wäre also eine separate Bootshaftpflicht abzuschließen und eine Bootskasko - analog einem PKW.

Wasserschaden:
Schäden durch Leitungswasser sind über eine Leitungswasserversicherung abzuschließen. Dies hat versicherungstechnisch also mit Haftpflichtversicherung nichts zu tun.
Der Mieter kann Schäden an seinem Inventar durch Leitungswasser im Rahmen einer Inhaltsversicherung (ähnlich der Hausrat bei Privatpersonen) versichern. Ich würde daher im Mietvertrag eine entsprechende Haftung ausschließen und den Mieter verpflichten eine separate Versicherung abzuschließen.
Ist auch für den Mieter besser, da diese Inhaltsversicherung immer Neuwert erstattet. Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht hätte er gegen Dich nur im Verschuldensfalle Anspruch auf Erstattung des Zeitwertes.

Viele Grüße
Nancy

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Guten Tag!

Bitte geben Sie mir kurz bekannt inwieweit eine gewerbliche Vermietung vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Werner (für Christoph Mittler)

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Guten Tag!

Bitte geben Sie mir kurz bekannt inwieweit eine gewerbliche
Vermietung vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Werner (für Christoph Mittler)

Hallo Herr Mittler,

keine gewerbliche Vermietung, privat unentgeltiche Nutzung.
M.Breitenberger

Liebe/-r Experte/-in,
bin selbst auch Experte (Ernährungswissenschaftler) in diesem
ausgezeichneten Forum.
Ich habe eine Frage zur Haftpflicht- und Kasko-Versicherung
für ein Segelboot. Der Versicherungsnehmer ist nicht der
Eigentümer des Bootes sondern der Nutzer. Vorausgesetzt der
Nutzer schließt eine HP und Kaskoversicherung für das Boot ab
(was die Eigentümerin zur Bedingung für die Nutztung macht:
Ist dann ein eventueller Schaden, den der Nutzer durch einen
Zusammenstoß verursacht, sowohl beim genutzten Segelboot als
auch bei den gegnerischem Boot abgedeckt? Oder ist es besser,
die Eigentümerin schließt die Versicherungen selbst ab und
versichert sog. Mitsegler, wie beim Auto die Mitfahrer, mit?
(Sie selbst segelt allerdings nicht)

Herzlichen Dank
Manuela Breitenberger

Hallo,

Liebe/-r Experte/-in,
bin selbst auch Experte (Ernährungswissenschaftler) in diesem
ausgezeichneten Forum.
Ich habe eine Frage zur Haftpflicht- und Kasko-Versicherung
für ein Segelboot. Der Versicherungsnehmer ist nicht der
Eigentümer des Bootes sondern der Nutzer. Vorausgesetzt der
Nutzer schließt eine HP und Kaskoversicherung für das Boot ab
(was die Eigentümerin zur Bedingung für die Nutztung macht

Hierzu sollte man die Versicherungsbedingungen der eigenen Privathaftpflichtversicherung durchlesen. Bei uns z.B. sind in einzelnen Tarifen fremde Segelboote eingeschlossen.

Ist dann ein eventueller Schaden, den der Nutzer durch einen
Zusammenstoß verursacht, sowohl beim genutzten Segelboot als
auch bei den gegnerischem Boot abgedeckt?

Kommt auf die Schadensursache an. Dies bedeutet der Versicherungsnehmer muss an der Verursachung des Schadens eine Schuld haben.

Außerdem muss auch in den Vertragsbedingungen nachgeschaut werden, bis zu welcher Summe überhaupt ein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten - bei geliehenen beweglichen Sachen ist die Versicherungssumme begrenzt.

Gruß Merger