Hallo Frau Breitenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bootsversicherung sind zwar nicht mein Spezialgebiet aber ich gebe Ihnen gerne folgende Einschätzung:
Ich denke im Bezug auf den geschilderten Fall macht es keinen Unterschied, wer den Vertrag abgeschlossen hat bzw. wer das Boot nutzt. Es ist ein Schaden entstanden, es besteht ein Anspruch (des Geschädigten) und eine Haftpflichtversicherung. Somit sollte es keinerlei Probleme geben. Und sofern der Nutzer berechtigt war, das Boot zu steuern sollte es ebenfalls bei der Kakso keine Schwierigkeiten geben.
Was nur ein Problem werden könnte wären Ansprüche, die der Nutzer ggf. gegen den Halter stellen könnte. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn die Reeling nicht richtig befestigt ist oder eine Stufe bzw. anderes Holz auf dem Boot morsch oder brüchig wäre und dadurch jemand zu schaden kommt. Denn für einwandfreien Zustand ist im Hinblick auf die sog. Verkehrssicherungspflicht der Halter zuständig (wenn nicht ggf. vertraglich etwas anders vereinbart ist).
Hat aber der Nutzer den Vertrag abgeschlossen, so kann er natürlich nicht einen Schaden gegen sich selbst gelten machen, sondern wird den Halter heran ziehen, der wiederum nicht abgesichert ist. Somit sollte für alle Fälle eher der Halter den Vertrag abschließen, wer die Beiträge (inoffiziell) zahlt interessiert ja die Versicherung weniger.
Ich hoffe, die Einschätzung hilft ein wenig weiter.
Ihnen ein angenehmes & sonniges Wochenende irgendwo in Deutschland.
Mit besten Grüßen
Alexander Haid
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