Howdy,
du bist Versicherungsverkäufer, oder wie?
Es soll hier keiner verzichten, davon war nicht die Rede. Die Frage ist nur, wer zur Zahlung verpflichtet wird. Primär sehe ich hier die Versicherung in der Verantwortung. Und da diese auf die Mindestsumme verweisen wollen wird, sehe ich auch den Gesetzgeber in der Verantwortung, die Mindestsummen nach entsprechend hohen Schadensfällen regelmäßig anzupassen, was aber ja offensichtlich nicht passiert ist.
99.9999% der Versicherten in Deutschland gehen nämlich - unabhängig von der versicherten Summe, die man sowieso nicht einschätzen kann - davon aus, dass die Haftpflicht alle Schäden über der Selbstbeteiligung trägt. Und ein genauso hoher Anteil von Versicherten könnte eine darüber hinausgehende, vielleicht sogar 6-7stellige Summe, gar nicht tragen und müssten danach alle Viere von sich strecken. Woher bekäme der Geschädigte in dem Fall sein Geld??
Ich gebe jetzt mal ein Beispiel analog zu dem Wiehltalbrückenfall. Der ist nur konstruiert, aber ähnliches kann ja passieren.
Fahrer A fährt nachts auf einer Bundesautobahn, linke Spur.
Rechts vor ihm fährt B. Dieser schert urplötzlich nach links aus, was dazu führt dass A eine Notbremsung einleitet, dabei das Fahrzeug verreißt, durch die Leitplanke bricht und auf der Gegenfahrbahn einen LKW touchiert.
Dieser LKW stürzt dann samt Anhänger eine Brücke 50m herunter.
Fahrer tot, Ladung im Wert von 200 Millionen Euro zerstört.
B verpieselt sich und kann auch nicht ermittelt werden.
Richter X verurteilt A (egal ob er ihm glaubt oder nicht) zum Schadensersatz.
A war zu diesem Zeitpunkt erweitert versichert, d.h. bis 100 Mio.
Eine höhere Versicherungssumme wurde von keiner Versicherung angeboten.
Findest du es nun gerecht, dass A 100 Mio aus eigener Tasche berappen soll und sein Leben dadurch für immer zerstört ist ?
Gruß
Enki