Haftpflichtversicherung: Schaden an geliehenem Objekt

Hallo Zusammen,
Angenommen jemand verursacht einen Schaden an einer geliehenen Sache, die z.B einem Verein gehört. Über den Verein bestünde eine Haftpflichtversicherung gegenüber Schäden bei Dritten und eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.
Spielte hierbei die private Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine Rolle?
Der Unfallverursacher hat ja quasi einen Schaden herbeigeführt…und wenn die Privathaftpflicht z.B. Keine SB hätte könnte das ja eine Variante sein…?
Versteht ihr meine Frage?

Viele Grüße, Horde

Moin,

die Menge an Informationen zu diesem Fall ist überwältigend.

Immer las ich etwas von „Kasko“. Das könnte auf ein Kraftfahrzeug hinweisen.
Somit kann sich das mit der Privathaftpflicht schon erledigt haben - muss aber nicht.

Lach, okay, wollte es erstmal nur beispielhaft machen. Ich dachte dabei spielt es erstmal keine Rolle ob es ein Boot oder ein Flugzeug ist worum es geht. Also nehmen wir mal an es sei ein Flugzeug. Man hat sich das über einen Verein geliehen. Durch die vereinsmitgliedschaft ist man Haftpflicht versichert und das Flugzeug sei ebenfalls "kasko(?)"versichert mit SB. Nun verursacht man nen Schaden weil man das Flugzeug vor ne Mauer setzt oder was auch immer. Der Schaden Dritter wäre dann über die Haftpflicht des Vereins versichert und der Schaden am Flugzeug über die „Kasko“ inkl. Der entsprechenden SB?
Meine Frage ist dann eben, spielt die eigene Haftpflicht auch noch ne Rolle? Wenn diese z.B. Keine SB hat?
Gruß und danke,
Horde

Hallo,

es spielt dann noch eine große Rolle, ob der Schaden beim Betrieb des Flugzeugs entstanden ist (wird NICHT durch die PHV abgedeckt sein!) .

Das ist nicht hilfreich.
Wenn du beim Fußballspielen im Hangar das Flugzeug beschädigst, könnte die PHV zahlen (grobe Fahrlässigkeit lassen wir mal außen vor).

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Okay, verstanden.
Und wie sieht es aus beim Betrieb einer Sache?

Bzw. Falsche Frage, …wieso ist ein Schaden im
Betrieb der Sache nicht versichert?

Bzw. Falsche Frage, …wieso ist ein Schaden im
Betrieb der Sache nicht versichert?

Hi,

eine Privathaftpflicht kann und wird nicht alle Risiken versichern.

Schäden die im Beruf entstehen fallen nicht unter Freizeit und somit nicht in die Privathaftpflicht.
Natürlich gibt es den ein oderen anderen Versicherer der bestimmte Tätigkeiten oder Fälle tatsächlich übernimmt, meist jedoch hat der Arbeitgeber eine gewerbliche Haftpflicht die solche Fälle abdeckt.

Zudem sind z.b. Schäden über KFZ, Flugzeuge oder Yachten ausgeschlossen. Dasselbe gilt für eigene Hunde etc.
Für solche Fälle gibt es eigene Verträge die ein Interessent abschließen kann. Manche PHV haben einige Klauseln die z.B. das Be- und Entladen eines KFZ mitversichern, aber nicht das Unfallrisiko selber.

Daher ist es schon wichtig zu wissen was genau das geliehene Objekt ist.
Wenn ich mir z.B. von einem Kumpel seinen Laptop leihe um meine Bachelor Arbeit fertig zu schreiben, dieser mir vom Tisch fällt und kaputt geht --> private Haftpflicht
Leih ich mir das Auto von einen Bekannten und habe ich einen Verkehrsunfall -> KFZ-Haftpflicht des Bekannten.

Gruß
LampEh

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Okay! Klasse, danke!
Und wie ist die Regelung wenn der Schädigende bspw. Eine Vorschrift nicht beachtet hat? Also er fährt eine Auto mit zu hoher Ladung und es passiert etwas, oder er fährt eine Auto für das er keine Berechtigung hat oder steuert ein Boot was er zwar darf aber ggfs. übersieht er dabei eine Bedingung oder er fliegt ein Flugzeug mit mehr Insassen als er dürfte oder oder oder?

Okay! Klasse, danke!

Bitte

Und wie ist die Regelung wenn der Schädigende bspw. Eine Vorschrift nicht beachtet hat?
Also er fährt eine Auto mit zu hoher Ladung und es passiert etwas, oder er fährt eine Auto für das er keine Berechtigung hat oder steuert ein Boot was er zwar darf aber ggfs. übersieht er dabei eine Bedingung oder er fliegt ein Flugzeug mit mehr Insassen als er dürfte oder oder oder?

Ich geh mal davon aus das der „Sünder“ auch Schuld an den Unfall hat. Also in dem Fall zahlt die Haftpflicht (des jeweiligen Gefährts) erstmal den Fremdschaden. Die Versicherung kann aber je nach Verschuldungsgrad den Verursacher in Regreß nehmen. (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluß)
Auch bei „kleinen“ Vergehen wird das Verhalten geprüft und ggf. in Regreß genommen (Stichwort: grobe Fahrlässigkeit)
Schließlich hat man ja zum Führen des Transportmittels (idealerweise) einen Schein gemacht :wink:

Hinzu kommen noch die gerichtliche Schritte dazu je nach Schwere des Unfalls und deren Folgen.

Gruß
LampEh

Oha? Puuuh, kompliziert.
Das heißt wenn ich besoffen Auto fahre und gegen ne Mauer fahre besteht ein Zusammenhang und ich werde in Regress genommen? Sowohl Haftpflicht als auch Kasko kommen auf mich zu?
Wenn ich aber auf nem Boot 5 Leute mitnehme anstelle von erlaubten 4 und gegen etwas fahre wäre das anders zu behandeln? Weil die Personenzahl vom Schaden unabhängig ist? Oder würde die Versicherung da auch nicht greifen?

Oha? Puuuh, kompliziert.

Gar nicht :smiley:

Das heißt wenn ich besoffen Auto fahre und gegen ne Mauer fahre besteht ein Zusammenhang und ich werde in Regress genommen?

Klar! Es ist ja nicht erlaubt besoffen Auto zu fahren. Aber auch da wird geprüft. Die zentrale Frage dabei ist hätte der Unfall bei Nüchternheit verhindert werden können?

Sowohl Haftpflicht als auch Kasko kommen auf mich zu?

Bei dem o.g. Beispiel würde die Haftpflicht die beschädigte Mauer zahlen und ich kann in Regreß genommen werden. (Bei 100% Schuld) In der Kasko sieht es schon ganz anders aus, dort muss ich (meistens) den Schaden aus meine eigenen Tasche zahlen sprich ich habe keinen Versicherungsschutz!

Wenn ich aber auf nem Boot 5 Leute mitnehme anstelle von erlaubten 4 und gegen etwas fahre wäre das anders zu behandeln?

Ja und Nein.
Es kommt immer auf den Fall an. Das kann man nie pauschal beantworten, da immer der entstandene Schaden und die Faktoren mit berücksichtigt wird. Gerichte schlagen sich täglich damit wie viel „Schuld“ jemand erhält oder überhaupt haftbar gemacht werden kann.

Weil die Personenzahl vom Schaden unabhängig ist? Oder würde die Versicherung
da auch nicht greifen?

Nein weil das eine das fahren unter Alkoholeinfluß eine Straftat ist und das andere wohl einfach ein „Versehen“

Fazit:

Es wird bei jedem Schaden von der Versicherung gefragt wie, was etc. ist denn das passiert? (Schadensbogen) Dieser wird vom Verursacher ausgefüllt und bei „billigen“ Versicherer wird ganz genau geprüft was da steht. Ggf. wird nachgefragt.

z.B. Wenn jemand beim Autofahren einschläft (Sekundenschlaf) wird natürlich von der Versicherung gefragt ob man den einen Stopp eingelegt hat oder warum man sich nicht kurz hingelegt hat (Kurzschlaf) oder warum man nicht einen Fahrertausch durchgeführt hat.

Je nach Antwort wie hab die Anzeichen der Ermüdung bewusst ignoriert oder wollte am nächsten Parkplatz halt machen wird daraus abgeleitet ob sich jemand grob fahrlässig verhalten hat oder nicht. (Regreß oder nicht)
Bei straftaten wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder illegalen Autorennen wird man sicher in Regreß genommen und hat bei Kasko auch keinen Versicherungsschutz!

Also einfach sich im Verkehr so verhalten wie man es gelernt hat, dann muss man sich keine Sorgen machen das man im „Regen steht“ bei einem Unfall.

Hoffe das war verständlich.