Haftpflichtversicherung, Wasserschaden in Mietwohnung

Der Mieter erlitt in seinem Badezimmer einen Schwächeanfall.
Aus diesem Grund überflutete Wasser das Badezimmer und Schlafzimmer /Parkett wo entsprechender Wasserschaden angerichtet wurde. Die Wohnung ist bis auf weiteres nicht bewohnbar bis die Trocknung erfolgt ist.
Dazu sind Kosten für die Reinigung und für den Abbau des Schlafzimmers angefallen.
Die Schlafzimmermöbel mußten für die Trocknung des Bodens ausgebaut werden.
Die Wohnung ist im Moment nicht bewohnbar und der Mieter wurde nach dem Klinikaufenthalt vorübergehend anderweitig untergebracht.
Kann die Miet-Doppelbelastung und die weiteren Kosten der bestehenden Haftpflichtversicherung des Mieters in Rechnung gestellt werden?

Servus,

hier muss ganz dringend und schnell, noch vor Anzeige der Sache bei der Versicherung, mit einem Zivilrechtler bekakelt werden, was der Versicherung überhaupt anzuzeigen ist.

Es kann leicht die Situation entstehen, dass die Haftpflichtversicherung für überhaupt nichts leisten will, weil sie auf dem Standpunkt steht, der Mieter sei für nichts haftbar zu machen (was sich begründen lässt), während der Eigentümer natürlich auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben will und alles anstrengt, den Mieter doch heranzuziehen. Das ist eine lästige und missliche Situation, die in der beschriebenen Konstellation dann vor Gericht gezerrt werden wird.

Besser vorher klarmachen, was man wem sagt.#

Wenn die Versicherung überhaupt grundsätzlich leistet, hängt es vom Vertrag ab, wofür sie im Einzelnen leistet. Für eigene Schäden wohl eher nicht, da haftet ja keiner für irgendwas.

Schöne Grüße

MM

Der Schaden am Parket, den Wänden und alles was zum Gebäude gehört, wird von der Gebäudeversicherung bezahlt, weil auch das Wasser aus der Gebäudewasserversorgung kam. Nun sagt die Gebäudeversicherung vielleicht, man möge es der Haftpflicht melden, die wird das natürlich zurecht ablehnen.
Die Möbel werden im allgemeinen nur von der Haftpflicht bezahlt, wenn sie zur Mietsache gehören, die Wohnung also möbliert gemietet wurde.
Ob es eine Möglichkeit gibt, die doppelten Mietkosten irgendwie erstattet zu bekommen, weiss ich nicht.

Hallo,
man sollte sich auf die Frage vorbereiten, wie es zur Ueberflutung kommen konnte. Alle Wasserhaehne aufdrehen und weggehen kann eigentlich keine Ueberflutung bewirken.

ich kann das natürlich einigermaßen genau erläutern. Der Mieter war am 31.12. zum Abendessen bei mir.
In der Nacht zum 3.1. um Mitternacht erhielt ich einen Anruf vom Vermieter, der unter der geschädigten Wohnung lebt.
Er sagte, das Wasser aus der Wohnung im 1.OG die Treppe runter lief. Er ging in die Wohnung, da lag der Mieter
im Bad, ansprechbar in der verschmutzten Näße. Da dieser sich an keine Einzelheiten erinnern kann
wird angenommen, dass er sich entweder am Syphon vom Waschbecken der runtergerissen ist, hochziehen wollte.
Vielleicht wollte er Wasser, nach so langer Zeit ohne Flüßigkeit, jedenfalls war der Wasserhahn geöffnet und überschwemmte,
vielleicht zum Glück die Wohnung.
Die Wohnung ist unmöbliert gemietet.

Der Schaden wurde am 3.1. unverzüglich sachgemäß der Gothaer Versicherung gemeldet wo der Mieter seine Hausrat- und Haftpflichversicherung unterhält.
Allerdings erhielt der Vermieter von der Gothaer die Nachricht:
Gemäß der Rechtssprechung des BGH zum sogenannten Mieterprivileg sind Vermieter verpflichtet, für die Regulierung solcher Schäden grundsätzlich den Gebäudeversicherer in Anspruch zu nehmen, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrläßig oder vorsätzlich verursacht.
Eine Inanspruchnahme unseres Versicherungsnehmers ist daher in diesem Fall ausgeschlossen, denn es liegen keine Anhaltspunkte für eine grob fahrläßige oder vorsätzliche Verursachung vor.

Hallo!

Auch aus dieser Schilderung, die ja nur eine Vermutung/Möglichkeit ist, kann man kein Verschulden des Mieters erkennen.

Aber warum macht man es sich nicht einfach ?
Man meldet seiner Haftpflicht-VS den Schaden und (wichtig) die Ansprüche des Vermieters, dann wird sie schon reagieren.
Haftpflichtversicherungen sind auch dazu da, unberechtigte Ansprüche für den Kunden abzuwehren, dazu würden sie auch Rechtsschutz durch Anwalt übernehmen.

Der Mieter kann ggf. seine Hausratversicherung in Haftung nehmen für Schäden an seinen eigenen Möbeln.

Schäden am Haus und festen Einbauten wie Parkett (gehört dem Vermieter ?) würde dessen Gebäudeversicherung übernehmen.

MfG
duck313

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Miet- Doppelbelastung - wer kommt dafür auf ???

wir nehmen Bezug auf Ihre Mail vom 17.02.2019.
Die Kosten für den Ab- und Aufbau der Schlafzimmermöbel fall aufgrund der durchzuführenden Trocknung an.
Bitte reichen Sie diese Kosten daher an die zuständige Gebäudeversicherung weiter.
Bei der „Miet-Doppelbelastung“ können wir leider nicht weiterhelfen. Es handelt sich hierbei um einen Eigenschaden.
Eigenschäden sind über die Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Bezüglich der 4 weiteren angezeigten Mängel haben wir weitere Schäden eröffnet die zur Zeit geprüft werden.
Antwort der Gothaer Versicherung:

Mit freundlichen Grüßen
Sven Schneider

GSC Gothaer Schaden-Service-Center GmbH
Gothaer Schaden-Service-Center
Alarichstr. 12-17
12105 Berlin
Telefon 030 5508-83847
Telefax 030 5508-18093
Webauftritt https://www.gothaer.de