Hallo,
ein 5-jähriges Kind hat das Auto einer anderen Frau beschädigt. In der hinteren Seitentür ist ein großer Riss/Kratzer drin, weil das Kind die Kindersicherung, ohne dass es bemerkt wurde, gelöst hat. Es sollte an dem Tag im Auto bleiben während die Mutter des Kindes die Einkäufe für die Geschädigte auspackte. Leider hat das Kind doch die Tür geöffnet und ist damit an die Metalltür einer Mülltonne vorm Haus der geschädigten Autobesitzerin gestoßen. Nach dem Winter fängt dieser Riss mittlerweile an zu rosten und die beiden Frauen sind nicht in der Lage, diesen Schaden selbst zu begleichen.
Da eine Haftpflichtversicherung besteht, wurde der Schaden gemeldet. Nun kam die Absage der Versicherung.
Kontextaussage darin war:
" Zu den Sorgfaltsplichten des Fahrers gehört es auch, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten von Kindern in dem hier vorliegenden Alter, ausgeschlossen ist.
Wir können Ihnen daher in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen."
Die Mutter des Kindes fragt sich ernsthaft wozu die Versicherung bezahlt wird, wenn kein Schaden beglichen wird. Sie möchte gerne Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wie und ob es überhaupt Sinn hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Juliane