Haftpflichtversicherung zahlt nicht

Hallo,

ein 5-jähriges Kind hat das Auto einer anderen Frau beschädigt. In der hinteren Seitentür ist ein großer Riss/Kratzer drin, weil das Kind die Kindersicherung, ohne dass es bemerkt wurde, gelöst hat. Es sollte an dem Tag im Auto bleiben während die Mutter des Kindes die Einkäufe für die Geschädigte auspackte. Leider hat das Kind doch die Tür geöffnet und ist damit an die Metalltür einer Mülltonne vorm Haus der geschädigten Autobesitzerin gestoßen. Nach dem Winter fängt dieser Riss mittlerweile an zu rosten und die beiden Frauen sind nicht in der Lage, diesen Schaden selbst zu begleichen.
Da eine Haftpflichtversicherung besteht, wurde der Schaden gemeldet. Nun kam die Absage der Versicherung.
Kontextaussage darin war:
" Zu den Sorgfaltsplichten des Fahrers gehört es auch, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten von Kindern in dem hier vorliegenden Alter, ausgeschlossen ist.
Wir können Ihnen daher in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen."

Die Mutter des Kindes fragt sich ernsthaft wozu die Versicherung bezahlt wird, wenn kein Schaden beglichen wird. Sie möchte gerne Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wie und ob es überhaupt Sinn hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Juliane

Hallo,

ein 5-jähriges Kind

damit ist es noch nicht deliktfähig und haftet nicht für von ihm angerichtete Schäden.

Da eine Haftpflichtversicherung besteht, wurde der Schaden gemeldet. Nun kam die Absage der Versicherung.

Zurecht ! Das Kind haftet nicht selber und der Mutter ist keine aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen.

Die Mutter des Kindes fragt sich ernsthaft wozu die Versicherung bezahlt wird, wenn kein Schaden beglichen wird.

Wenn dieser Schaden nicht beglichen wird, heißt das noch lange nicht, dass kein Schaden beglichen wird.

Sie möchte gerne Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wie und ob es überhaupt Sinn hat.

Es hat nur Sinn, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder mit versichert sind.

Gruß,

Nordlicht

Hallo,

welche Haftpflichtversicherung wurde eingeschaltet ?

Die Privathaftpflicht ? Dann ist die Aussage von Nordlicht natürlich korrekt, die Begründung der Versicherung passt allerdings nicht dazu und ist merkwürdig, denn gerade bei Verletzung der Aufsichtspflicht könnte ein Haftpflichtanspruch gegeben sein und mit der Begründung könnte man tatsächlich alles ablehnen.

Dann könnte man auch an die Autohaftpflicht denken. Aber um welche Luxusreparatur geht es, dass man dafür ein Schadenfreiheitsrabtt gefährdet ?

Viel Glück

Barmer

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Was kann die Mutter denn in einem solchen Fall machen? Und wie kommt die Geschädigte trotzdem ohne eigene Kosten zu haben zu ihrem Recht?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

es ist eine Privathaftplichtversicherung, um solche etwaigen Schäden abzudecken. Was ja nun aber von der Versicherung direkt abgeschmettert wurde.

Bislang wurde nur einmal ein Schaden beglichen, der durch die Versicherungsnehmerin selbst verursacht wurde. Alle, durch die Kinder (5 und 7 Jahre) verursachten Schäden oder ein z. Bsp. verlorenes Schlüsselbund und der damit verbundene Ersatz des Türschlosses, wurden bislang nicht von der Versicherung getragen. Wozu hat dann die VN diese Versicherung für die Kinder abgeschlossen?
Alles ein bisschen kurios… :frowning:

Hallo,

bei kleinen Kindern ist das meist nicht erfolgreich, weil das Kind nicht haftet.

Besser wären die Chancen gewesen, wenn Sie vergessen hätten, die Kindersicherung zu betätigen und Ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.
Die Begründung der Ablehnung ist aber so schwach, dass ich da nochmal nachhaken würde.

Viel Glück

Barmer

Hallo Barmer,

Die Begründung der Ablehnung ist aber so schwach, dass ich da
nochmal nachhaken würde.

Vorsicht! Im Ursprungspost ist mit keinem Wort erwähnt, dass die Mutter auch die Fahrerin war!
War ein anderer nämlich der/die Fahrzeugführer(in), ergibt die Ablehnungsformulierung u.U. durchaus Sinn:
Das (versicherte) Verletzen der Aufsichtspflicht tritt dann nämlich hinter die Verantwortung des Fahrzeugführers zurück, für die Verkehrssicherheit das Fahrzeugs zu sorgen. So ein wenig nach dem Motto: „Auch wenn (!!) Sie die Aufsichtspflicht verletzten hätten (!!!), so hätte doch der/die Fahrer(in) für die Sicherheit sorgen müssen.“

Und wenn jetzt noch Fahrerin und Geschädigte identisch sind (= Eigenschaden), haben wir die für alle Beteiligten unangenehme Situation, dass sie (rein rechtlich korrekt) auf dem Schaden sitzen bleibt…

Viele Grüße
Loroth

Hallo Juliane O.,

Wozu hat dann die VN diese Versicherung für die
Kinder abgeschlossen?
Alles ein bisschen kurios… :frowning:

vorab: Ich kann aus Deinem Blickwinkel 100%-ig nachvollziehen, dass Du von dem Verhalten der Versicherung enttäuscht bist.

Um eben dies im vorliegenden Fall etwas zu erklären (NICHT zu entschuldigen), muss man aber Folgendes bedenken:
Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall die rechtliche Situation.
Und davon gibt es dem Grunde nach im Bereich des Schadenersatzes nur zwei mögliche Konstellationen:
1.)
Die versicherte Person hat schuldhaft einen Sach- oder Personenschaden verursacht.
Wenn jetzt noch die geforderte Regulierung der Höhe nach i.O. ist, bestehen die Ansprüche zu Recht und die Versicherung hat zu zahlen.
oder 2.)
Die versicherte Person ist NICHT an dem Schaden Schuld.
Dann bestehen auch die Ansprüche zu Unrecht und werden von der Versicherung gegenüber dem Anspruchsteller abgelehnt.

Im konkreten Fall bedeutet das:
Das Kind ist aufgrund seines Alters nicht deliktfähig und scheidet von vorneherein als schuldhafter Verursacher aus.
Bleiben die Eltern, die dann schuldhaft handeln, wenn (!!) sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Dies scheint die Versicherung nach ihrer Prüfung hier zu verneinen.

(ACHTUNG: Bitte in diesem Zusammenhang nicht zwei Begriffe verwechseln! Dass das Kind den Schaden VERURSACHT hat, ist unzweifelhaft. Aber alleine deswegen hat es ihn halt noch nicht VERSCHULDET (s. obige Erklärung).)

Weil sich viele Eltern aber moralisch in so einer Situation sehr wohl verpflichtet fühlen, den Schaden aus eigener Tasche zu regulieren, haben die Versicherer vor einigen Jahren den Baustein der „deliktunfähigen Kinder“ in ihr Portefeuille aufgenommen. Wer diesen Einschluss in seinen Vertrag einbauen lässt, bei dem werden auch Schäden von deliktunfähigen Kindern bezahlt.
Der Versicherungsschutz wird so quasi aufgebohrt, weil damit auch Schäden reguliert werden, für die keine Haftung besteht.

Viele Grüße
Loroth

getragen. Wozu hat dann die VN diese Versicherung für die Kinder abgeschlossen?

Verständlich, dass Du sauer bist. Das Problem ist aber nicht die Versichungsgesellschaft, sondern Dein nicht passender Tarif. Alle Punkte, die Du genannt hast, sind versicherbar, wenn man den richtigen Tarif wählt.

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Was kann die Mutter denn in einem solchen Fall machen?

Ihren Versicherungsschutz Ihrem Bedarf anpassen.

Und wie kommt die Geschädigte trotzdem ohne eigene Kosten zu haben zu ihrem Recht?

Sie hat ihr Recht bekommen. Sie hat keinen Anspruch gegen das Kind und deswegen bekommt sie kein Geld, es sei denn, Du gibst es ihr freiwillig.

Gruß

Nordlicht