Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Ist das so richtig ? Kann man was tun ?

Hallo,

folgender Fall. Ich besitze von der Wohnung meiner Freundin einen Schlüssel. Eines Tages war ich bei ihr und habe den Schlüssel von innen stecken lassen. Da wir es eilig hatten an dem Tag hab ich vergessen ihn rauszuziehen und als die Tür zu war hatten wir uns ausgesperrt ( von außen kann man kein Schlüssel reinstecken solange innen einer steckt ).

Da wir keine Chance hatten reinzukommen, rufte meine Freundin den Schlüsseldienst. Das Ganze kostete dann 450 Euro ( Wucher, aber was will man machen ).

Jedenfalls meldete ich den Schaden meiner Haftpflicht mit der Bitte die Rechnung meiner Freundin zu begleichen. Ich war ja immerhin Schuld das sie den Schaden hatte und tat es ja nicht mit Absicht ( Schlüssel stecken gelassen ).

Nun lehnet meine Haftpflicht ( die ich seit 12 Jahren noch nie in Anspruch genommen hatte ) die Zahlung ab mit der Begründung das meine Freundin hätte schauen müssen ob ein Schlüssel steckt. Es sei kein Schaden entstanden der „unabsichtlich“ passiert ist. Zudem wurde die Tür ja auch nicht beschädigt, was ebenfalls keine Zahlung rechtfertigt.

Na Toll. Drec…s Versicherung. Da will man einmal eine Leistung haben und dann wird unter fadenscheinigen Argumenten abgelehnt.

Kann man hier was tun ? Ich möchte nicht das meine Freundin, oder besser ich ( weil ich ihr das Geld ja geben werde ) auf den Kosten sitzen bleibt.

Es ist ja kein Beschiss um uns zu bereichern.

Gruß

Hallo,

nachvollziehbare Argumentation. Der Wohnungsbesitzer hat schon aus eigenem Interesse sicherzustellen, daß er die Wohnung anschließend wieder betreten kann. Im übrigen hätte sich die Versicherung auch darauf berufen können, daß „Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden“, nicht reguliert werden, „wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen“ usw. hat (Zitate aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung des GDV).

Worauf ich aber primär hinauswollte:

Wenn Versicherungen für jeden Schadenfall leisten würden, der bei ihnen eingereicht wird, wären die Beiträge viel höher. Insofern muß die Versicherung die Gemeinschaft der Versicherten auch vor mißbräuchlichen und ungerechtfertigten Schadensfällen schützen.

Wenn Haftpflichtversicherungen in solchen Konstellationen zahlen würden, hätte auf einmal jeder, der seinen Schlüssel in der Wohnung vergißt oder stecken läßt auf einmal einen Freund dabei, der den Schlüssel in der Wohnung zurückgelassen hat.

In dem Kontext stellt sich - wahrscheinlich nicht nur mir - die Frage, wieso der Schlüssel des Freundes innen im Schloß steckte. Normalerweise betritt man doch eine fremde Wohnung und steckt den Schlüssel wieder ein, mit der man soeben aufgeschlossen hat. Innen ins Schloß steckt den Schlüssel doch eigentlich nur derjenige, der auch in der Wohnung wohnt - um ihn bspw. nicht zu vergessen oder zu verhindern, daß die Kinder nachts im Halbschlaf ausbüchsen.

Insofern stellen sich hier schon ein paar Fragen und so rein nach der Schilderung möchte ich mal behaupten, daß Ihr froh sein könnt, daß die Versicherung Dein Begehr nur abgelehnt hat, anstatt noch weitergehende Fragen zu stellen, die am Ende in einer Anzeige wegen Betruges hätten münden können.

Gruß
C.

Und ansonsten würde ich empfehlen - wie es IMMER WIEDER empfohlen wird …

sich einen örtlichen Schlüsseldienst rauszusuchen und den anzurufen. Wenn man den Namen kennt, findet man den auch ohne Handy :wink:

Abzock-Dienste anzurufen - selber Schuld. Sorry.

Bei so etwas für ich mir die AGBs mal zur Hand nehmen. Da müsste so etwas drin stehen, was ausgeschlossen ist.

Ich denke der Grund was die Versicherung nennt ist nur ein einfacher Grund um dich abzuwimmeln. Ich würde es erneut versuchen und argumentieren.

Schlüssel stecken lassen um zu verhindern, dass die Kinder ausbüchsen? :confused:

Wie hätte das aussehen können? Betrugsversuch dergestalt, dass gar nicht der Freund den Schlüssel hat stecken lassen („Ich sag der Versicherung, ich war’s“)?
Und warum sollte sich die Versicherung das antun, wenn eine Schadensregulierung bereits mit Verweis auf die Versicherungsbedingungen abgewehrt werden kann?

Gruß,

Kannitverstan

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Korrekt. Eine Türklinke läßt sich auch im Halbschlaf herunterdrücken. Den Schlüssel vorher noch zweimal zu drehen ist eine ganz andere Geschichte.

„Die Versicherung“ gibt es nicht, sondern nur Menschen, die da arbeiten und die sind verschieden nett und verschieden gut gelaunt. Wo mancher laut „Betrug“ schreit und diesen dem langjährigen Kunden vorwirft, schreibt ein anderer erst einmal eine freundliche Absage, die so mittelmäßig wasserdicht ist.

Gruß
C.

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Genau so ist es. Versicherungen zahlen nicht gerne und Ausreden sind kreativ. Aber ich denke auch bei einem Widerspruch werden sie eine Begründung geben, warum die AGBs in diesem Fall eine Leistung ausschließen.

Ähm - nö. Da wirst du bei keiner bekannten Versicherung irgendwas über die Bedingungen DEINES Vertrages finden.

Na, wenn du meinst, dass es beim zweiten, gleichen versuch dann aber ganz bestimmt klappt…

Ich kann hier nirgends erkennen, dass den Versicherungsnehmer irgendein Verschulden treffen könnte. Ergo muss er nicht haften. Ergo haftet auch die Versicherung nicht.

Und das ist auch gut so. Zahlen nämlich nicht irgendwelche obskuren Quellen, die ansonsten nur das Geld zählen, sondern die Versicherten selber.

Also ich und du.

Wie wahr. Ich möchte noch hinzufügen, daß man ein Schloß wählen sollte, daß auch geschloßen werden kann, wenn von der anderen Seite ein Schlüssel steckt. Oder besser gleich mit Knauf auf der Innenseite.