Hallo,
folgender Fall. Ich besitze von der Wohnung meiner Freundin einen Schlüssel. Eines Tages war ich bei ihr und habe den Schlüssel von innen stecken lassen. Da wir es eilig hatten an dem Tag hab ich vergessen ihn rauszuziehen und als die Tür zu war hatten wir uns ausgesperrt ( von außen kann man kein Schlüssel reinstecken solange innen einer steckt ).
Da wir keine Chance hatten reinzukommen, rufte meine Freundin den Schlüsseldienst. Das Ganze kostete dann 450 Euro ( Wucher, aber was will man machen ).
Jedenfalls meldete ich den Schaden meiner Haftpflicht mit der Bitte die Rechnung meiner Freundin zu begleichen. Ich war ja immerhin Schuld das sie den Schaden hatte und tat es ja nicht mit Absicht ( Schlüssel stecken gelassen ).
Nun lehnet meine Haftpflicht ( die ich seit 12 Jahren noch nie in Anspruch genommen hatte ) die Zahlung ab mit der Begründung das meine Freundin hätte schauen müssen ob ein Schlüssel steckt. Es sei kein Schaden entstanden der „unabsichtlich“ passiert ist. Zudem wurde die Tür ja auch nicht beschädigt, was ebenfalls keine Zahlung rechtfertigt.
Na Toll. Drec…s Versicherung. Da will man einmal eine Leistung haben und dann wird unter fadenscheinigen Argumenten abgelehnt.
Kann man hier was tun ? Ich möchte nicht das meine Freundin, oder besser ich ( weil ich ihr das Geld ja geben werde ) auf den Kosten sitzen bleibt.
Es ist ja kein Beschiss um uns zu bereichern.
Gruß