Ich habe den Schlüssel in der Bürotür abgebrochen. Übernimmt meine Haftpflichtversicherung Schlüsseldienst und entstehende Kosten/Reparatur?
Servus,
das kommt drauf an.
(A) Stelle zuerst fest, ob Ansprüche von Arbeitgebern in Deiner Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich versichert sind. Das steht in den Unterlagen, die Du zu dieser Versicherung bekommen hast. Es gibt hier keine zwingende Vorgabe, dass eine Privathaftpflicht dieses Arbeitnehmerrisiko abdecken muss.
(B) Stelle dann (im Kontakt mit der Versicherung!) fest, ob überhaupt Arbeitnehmerhaftung in Frage kommt (oder z.B. wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist). Weiteres Vorgehen lässt Du Dir, falls (A) positiv, von der Versicherung sagen.
Schöne Grüße
MM
Danke für Hilfe!!!